Spotify: Gesperrte Konten nach Song-Aufzeichnungen durch Software

Seit Jahren werben Hersteller diverser Software-Anwendungen damit „alles“ aufzeichnen zu können. Nun ist offensichtlich Spotify dazu übergegangen, erste Nutzer zu sperren, getroffen hat es Anwender der kostenpflichtigen Software Audials Music. Ein Support-Mitarbeiter bestätigt das Problem auch und beschreibt auch, wie man seinen gesperrten Account wieder nutzen kann – hierfür müsse man sich a den Spotify-Support werden. Die Sperre erfolgte wohl nicht durch die Tatsache, dass man rechtmäßig eine Aufnahme für die eigene Nutzung anfertigte, sondern dass dies durch eine bestimmte Aufnahmetechnik von Audials erfolgte. Audials hat eine Funktion „hohe Geschwindigkeit“. Diese lässt quasi „die Zeit schneller vergehen“, sodass Spotify schneller Musik abspielt, und so die Aufnahme schneller gelingt. Statt 45 Minuten ein Album aufzuzeichnen, geht’s mit dieser Funktion also schneller. Laut Audials habe man bisher nur Berichte von Nutzern erhalten, die tatsächlich die „hohe Geschwindigkeit“-Option genutzt haben und gesperrt wurden. Man empfehle daher das Aufzeichnen im normalen Modus.

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48 Kommentare

  1. Schon ziemlich „asi“ die Software. Geld verdienen, indem andere andere beklauen können.

    Das dann durch diesen Artikel defakto zu bewerben, finde ich auch unhöflich.

    • Wo wir gerade bei assi sind, Du zahlst sogar dafür dass Du dies darfst. Wusstest Du nicht?
      https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

      • Danach dürfte ich also bei Spotify Songs am Kopfhörerausgang abgreifen und auf Cassette kopieren, um sie im Auto hören zu können? Ja, ich habe ein altes Blaupunktradio mit Cassettenlaufwerk im Auto!

    • Das ist nach dem deutschen Gesetz soweit ich weiß legal und Okay. Das ganze wird so bewertet als würdest du mit einem Kasettenrecorder Radio aufzeichnen.

      Ich bin mir auch relativ sicher das es hier eine gesonderte Vergütung für die Künstler gibt um solche legalen Privat-Kopien abzudecken.

      Das ganze könnte nur gegen die Spotify Nutzungsbedinungen sein, wobei ich mir da nicht sicher bin ob solche Regelungen überhaupt rechtens sind. Audials und co. sollten an sich nur den Audio-Ausgang mitschneiden und das sollte im Rahmen des rechts auf Privatkopie sein und auch keinen wirksamen Kopierschutz umgehen.

      Nur über diesen schnellen Vorlaufen können wir uns streiten. Hier ist Spotify vermutlich vollkommen im recht die Accounts zu sperren und ich finde es sehr fair das sie diese sogar wieder entsperren.

      PS. Ich nutze solche Software nicht, finde es aber Okay das man solche Software nutzen darf.

      • Frage: Die Nutzungsbedingungen von Spotify verbieten aber das Mitschneiden von Musik. Darf ich es also trotzdem machen?

        123recht.de: Eine solche Klausel verstößt gegen das Recht auf eine Privatkopie. Wenn Sie Lieder mitschneiden, können Sie strafrechtlich bzw. urheberrechtlich daher nicht belangt werden. Aber: Sie verstoßen dann eindeutig gegen die Nutzungsbedingungen von Spotify. Spotify kann Sie aufgrund des Verstoßes ausschließen und sogar Schadensersatz für entgangene Gebühren verlangen.

    • Wieso?

      In Österreich haben wir das Recht auf eine Privatkopie, dafür zahlen wir auch die Speichermedienvergütung.
      Ist das in Deutschland so anders?

      Außerdem, was hat das mit Audials zu tun?

      Wenn ich den digitalen Audioausgang an meinem MD-Recorder / CD-Recoder / Audio-Recoder / irgendwas zum Aufnehmen anschließe, kann ich die Songs von überall aufnehmen, während ich sie abspiele.
      Alternativ kann ich natürlich auch direkt mitschneiden, was der Computer an Audio wiedergibt – jeder Streamer, Let’s Player und Content Creator macht das und weiß, wie das geht.

      Der einzige Vorteil von Audials ist das automatische Tagging und Trennen der Tracks, das man sonst per Hand machen müsste, wenn man normal das Computer Audio mitschneidet.

    • Ziemlich unhöflich ist es auch, in Blogs irgendeinen Blödsinn zu verzapfen ohne sich vorher darüber zu informieren, ob das was man schreibt der Wahrheit entspricht.

      • Für mich ist es völlig egal, ob ich da was darf. Dafür brauche ich mich nicht informieren.

        Ich lade mir für einen ungerechnet kaum bis gar nicht erkennbaren Betrag was runter, nutze es nach Belieben und der Urheber bekommt defakto gar nichts. Was ist das bitte anderes, als jemanden zu beklauen? Es gibt auch Moral, nicht nur Gesetze.

        • Dann darfst du aber auch weder Spotify, noch Youtube nutzen oder gar Radio hören.
          Die Künstler bekommen dadurch von dir auch so gut wie nix.
          Es gibt eine Urheberpauschale auf alle möglichen Datenträger; USB Sticks, Festplatten, optische Laufwerke und – Datenträger usw.
          Wenn du auf dein Recht verzichten möchtest und glaubst, dadurch würde ein Künstler mehr Geld bekommen, grüß mir den Weihnachtsmann und den Osterhasen.

        • Sebastian Basner says:

          lol, du beschreibst gerade das Geschäftsmodell von Spotify.

        • Es gibt im Deutschland das Recht auf eine Privatkopie. Dafür hält die ZPÜ, das ist ein Zusammenschluss aus Verwertungsgesellschaften wie der allseits beliebten GEMA und VG-Wort, bei jedem verkaufen CD/DVD/Bluray-Rohling, USB-Stick, Festplatte, PC, Notebook, Tablet, Smartphone, TV mit Aufzeichnungsmöglichkeit (also allen Geräte), CD-Recorder, DVD-Recorder, MP3-Player, Drucker, Scanner, etc. die Hand auf. Ach, stimmt ja. Tatsachen interessieren Dich nicht, Du hast ja stattdessen ’ne Meinung.

          • Doch, Tatsachen interessieren mich sehr. Nur interessiert mich der Künstler mehr. Unterhalte dich Mal mit einem.

            Was ist falsch daran, eine Meinung zu haben?

            • Eine Meinung sollte auf Wissen fundiert sein. Nicht auf „Ich will das so haben ,also ist es so“ . Wer Dummlabert, darf sich nicht beschweren darauf hingewiesen zu werden.

            • Darfst gerne der Meinung sein, Privatkopien wären unrecht, genauso wie Du der Meinung sein darfst, man könne ruhig bei rot über eine Ampel gehen. Im „Recht“ bist Du mit beiden nicht.

  2. Ich kann dir Sperrung ebenfalls bestätigen. Jedoch mit der Software Tubefab. Hab beim Support meinen Account wieder aktivieren lassen.

    • Nur zur Erläuterung: Ich zahle den Familien Account ohne ihn mit anderen zu teilen und hab für meine Tochter lediglich ein paar Hörspiele über Tubefab geladen, die sie dann auf meinem alten iPod hören kann. Da hab ich null schlechtes Gewissen.

      • Ich habe aus dem gleichen Grund TuneFab für Hörspiele benutzt. Aber ich habe nur in normaler Geschwindigkeit abgespielt Ich kann aber daher das oben im Blog genannte nicht bestätigen, dass Spotify das nur sieht, wenn man schneller abspielen lässt. Die müssen das auch so bei normaler Abspielgeschwindigkeit irgendwie spitz gekriegt haben. Wäre interessant zu wissen, ob Spotify die Festplatte nach Programmen oder bestimmten Tags durchsucht und mit Playlists vergleicht. Hab meinen Account auch wieder entsperren lassen. Muss mir jetzt was anderes für die Hörspiele überlegen.

    • Wie bist du zum Support durchgekommen – aktuell geht da gar nichts. Man müsste sich ja anmelden, aber das geht ja wegen der Kontensperrung nicht mehr. Hab es seit gestern versucht, aber via Chat geht ja nichts und eine Mailadresse gibt es nicht, oder?

      • Also ich bin gleich beim Chat durchgekommen. Hat eine Minute gedauert, dann war der Account wieder entsperrt.

        • Wenn ich versuche das Spotify Kontakformular zu öffnen, springt er gleich in ein Fenster, wo ich mich anmelden müsste – aber das geht ja wegen des gesperrten Kontos eben nicht. Seit gestern gibt es aber auch ein „rotes“ Fenster oben, in dem steht „You may experience unusually long wait times before reaching a support advisor. Thank you for your patience“ – keine Ahnung, ob die deshalb nun völlig überlastet sind …

  3. Same here. Der Support weigerte sich jedoch mit den Grund für die Sperre zu nennen. Und: alle anderen im Familyaccount hatten weiter Zugriff, ich als Besitzer des Accounts aber konnte nichts mehr in dem Account verwalten, nicht mal kündigen.

    • Mal eine naive Frage: Warum nutzt man solche Software als Premium Abonnent, wo man sowieso innerhalb von Spotify die Songs offline speichern kann? Klar habe ich dann keine .*mp3 aber das brauche ich idr ja auch nicht.

      • Weil zb die Hörbuchverwaltung bei Spotify ne Katastrophe ist. Wenn man die rippt, kann man sie zb in ein Appleformat wandeln und muss sich nicht dauernd merken, wo man im Buch war

        • Verstehe. Denke bei Spotify meistens nicht so an sie Hörbücher, aber habe auch schon öfter Mal gehört, dass das alles andere als optimal ist.

        • Nur mal so es gibt hierfür Apps. Bei IOS die App Eary für Spotify. Aber unter Android gibts da sicher auch genug.

      • CD für die Muti, damit sie sie im Auto anhören kann und nicht mit ihrem iPhone während der Fahrt hantiert.

      • wlorenz65 says:

        * Playlisten erstellen, einen Monat Premium abonnieren und die Playlisten aufzeichnen, Abo wieder kündigen und die aufgezeichnete Musik in den nächsten 4 Jahren anhören

        * Bei Stereo-Aufnahmen aus den 1960ern die Breite auf 10% oder 20% reduzieren. Spotify bietet das nicht an, nur eine globale Mono-Einstellung. Eine Trompete in voller Lautstärke nur im rechten Kanal ist einfach nur Schmerz, das will man nicht 2 Wochen lang jeden Tag 2× hören.

        * Lautstärkekorrektur bei einigen Songs, wo die Replaygain-Automatik versagt

  4. Wahrscheinlich sind nur die Leute betroffen, die mit „hoher Geschwindigkeit“ downloaden. Denn das erkennt Spotify natürlich.

    Wenn man Musik dagegen in Echtzeit „hört“ und dabei aufzeichnet, ist das nicht nur legal, sondern auch von Spotify schwer erkennbar. Da müsste Spotify schon ziemlich im System rumschnüffeln, um das eindeutig zu erkennen.

  5. Wobei sich dann die Frage stellt wozu überhaupt mitschneiden , ich kann ja sogar bei Spotify zumindest im bezahl-Account runteerladen und hab dann eine lokale Kopie . Es gab sogar mal DJ-programme die legal auf Spotify zugreifen konnten , leider wurde diese Schnittstelle von Spotify geschlossen.

    • Ich habe auch mit Audials sehr viele Songs/Alben mitgeschnitten, weil ich auf diese Weise die Musik auf einer SD-Karte im Auto abspielen kann. Klar, ich könnte die Alben auch in der Spotify-App downloaden und per Bluetooth abspielen, aber meine Lösung gefiel mir besser. Nur geht’s jetzt halt erst mal nicht mehr, mein Konto wurde auch gesperrt, ist aber jetzt wieder freigegeben.

  6. Ich habe meinen Spotify-Account eh schon gekündigt, hatten mir in letzter Zeit zu viele Anpassungen an ihrer Dienstleistung, die mich nicht geschmeckt haben.

  7. Bezahltes Streaming mitschneiden… und dafür noch extra zahlen. Mir fallen da spontan Alternativen ein, um ohne „Grauzone“ (wahrscheinlich auch eher dunkelgrau) an die Inhalte zu kommen.

    • Das ist absolut keine Grauzone, außer Du beziehst Dich die Nutzungsbedingungen von Spotify.

      • Ja, genau darauf beziehe ich mich … Spotify hat ja die „betroffenen Kunden“ ja auch nicht angezeigt, sondern gesperrt. Vertragsbedingungen zu akzeptieren ist eben mehr, als nur ein Häckchen zu setzen.

  8. Deutscher Verbraucher Schutz die freuen sich auf solche Anbieter.
    Die werden die Grauzone bestimmt Klasse Abmahnen.

    • Da gibt es nix abzumahnen, beide haben Recht. Du als Privatanwender hast das Recht auf eine Privatkopie die du mitschneidest. Und Spotify als privater Anbieter hat das Recht dich zu kündigen wenn du gegen seine AGB verstößt die ein mitschneiden beinhaltet. Quasi sowas wie Hausrecht. Du wirst nicht belangt, fliegst aber raus. So einfach ist das.

      • Hättest Du wohl gerne, was? 😉

        Du kannst Dir natürlich Sachen ausdenken, um die Welt „einfach“ zu machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Fantasie auch der Wirklichkeit entspricht. Zwischen Spotify und dem Nutzer besteht ein beidseitiger Vertrag. Wenn Spotify das Benutzerkonto einseitig sperrt, ist das per se eine Vertragsverletzung. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Du zahlender Nutzer bist. Und durch die Sperrung hat Spotify Geld, aber Du keine Leistung. So ist Dir also ein Schaden entstanden. Und auch AGB müssen geltendem Recht entsprechen, genauso wie Verträge darauf basieren. D.h. Du kannst nicht einfach in vertraglich relevante Dokumente wie AGB hineinschreiben, was Dir gerade so auf dem Klo eingefallen ist. Widerspricht es geltendem Recht, ist es nicht gültig. Hier bricht höheres niedrigeres Recht. Und Spotify kann nicht einfach einen zweiseitigen Vertrag einseitig aufkündigen, und als Begründung dafür etwas heranziehen, das nach geltendem nationalen Recht erlaubt ist.

        • Also ob es so eindeutig wäre, wie Du behauptest. Das ist Jura, da gibt’s immer drölf Meinungen und dies ist meine:

          Es ist zunächst ganz einfach: wenn Du bei der freiwilligen Registrierung den Nutzungsbedingungen zustimmst, die Du hoffentlich gelesen und verstanden hast, dann werden sie wirksamer Bestandteil des Vertrages zwischen Dir und Spotify. Und wenn Du gegen Punkt 7 (1) verstößt, dann kannst Du gesperrt werden. Wenn Du noch Guthaben hast, dann wird man es Dir auszahlen, also kein Schaden.

          Nun zum Recht auf Privatkopie: dieses wird Dir m. E. nicht helfen. Spotify wird argumentieren, dass die verwendete Streamingtechnik als wirksamer „Schutz technischer Maßnahmen“ (also Kopierschutz) im Sinne von § 95a UrhG interpretiert werden kann. Offline-Downloads (mit DRM) sind ausschließlich im Rahmen der Spotify-App möglich und § 95a UrhG schränkt bekanntermaßen den § 53 UrhG ein. Und wirksam ist ein Kopierschutz, wenn er den „Durchschittnutzer“ von einer Vervielfältigung abhält. Wer einen Stream-Ripper-Tool wie Audials käuflich erwirbt, ist ganz sicher kein Durchschnittsnutzer.

          Beim Radiomitschnitt stimmst Du keinen AGB oder sonstigen Bedingungen zu, es gibt keinen Vervielfältigungsschutz, also ist er uneingeschränkt erlaubt.

          • André Westphal says:

            Ich würde da tendenziell auch eher deiner Sichtweise zustimmen. Es wird vielfach von Nutzern vergessen, dass es zwar das Recht auf die Privatkopie gibt, gleichzeitig aber festgehalten ist, dass für eine Privatkopie keine Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden dürfen.

          • Ben_Utzer says:

            Es können aber nur die Teile des AGBs rechtens sein, wenn das Gesetz damit im Einklang ist. Das AGB steht unter dem Gesetz. Erstmal. Recht auf Privatkopie in DE besteht, kann man per AGB erstmal nicht verbieten und wenn du es mit Klinke aufnimmst u d Spotify es merken könnte, keine Chance.
            Soweit war die Aussage vom Vorposter.
            Das Recht auf eine Privatkopie verwirkt aber mit deinen genannten Paragraphen und das ist ja der Streitpunkt seit Ewigkeiten. Wann ist ein Kopierschutz effektiv? Wann und wie wird er umgangen? Technik entwickelt sich, heute ist schon morgen alt. Ich finde es schwierig da ein sinnvolles Gesetz zu schaffen, aktuell gibt die Rechtslage nicht viel her.

            • Über dieses Thema kann man sehr gut unterschiedlicher Meinung sein. Letztendlich müsste mal jemand gegen die Sperre seines Accounts klagen und ein Richter abwägen, wie die Sachlage hier einzuschätzen ist. Und dann geht es möglicherweise jahrelang durch die Instanzen, denn zumindest Spotify würde eine Niederlage nicht so einfach akzeptieren. Vermutlich wird das aber alles nicht passieren und die Diskussionen werden noch sehr lange anhalten. Ist doch auch schön. 🙂

  9. Alle reden von der Privatkopie hier. Aber wenn ich Spotify abonniere, dann bin ich ja nicht automatisch Besitzer der Musik. Oder etwa schon?

    • wlorenz65 says:

      Man durfte auch früher schon Musik aus dem Radio aufnehmen, die einem nicht selber gehörte. Bei ~50 Millionen Songs ist man auf Empfehlungen angewiesen, und da ist der Unterschied zum Radio nicht allzu groß. Heißt sogar offiziell Song-, Künstler- und Playlist-Radio.

    • Hallo Remo, das bin ich beim Radiohören auch nicht und auch nie gewesen , das ist im Rundfunkbeitrag nicht enthalten – smile . Dennoch darf ich Radio- und auch Fernsehsendungen zu privatem Gebrauch mitschneiden. hatte vor Spotify und Co und vor Podcast-Apps u. a. 100e von 26-er-Spulen und 2 Tonbandgeräte , später Compactcassette und auch da gutes Equipment und mitgeschnittten was das zeug hielt.. Sogar kurz die MiniDisc-Ära mitgemacht. heute natürlich alles sinnfrei, zumindest was 08/15 musik angeht. Alte Radiosendungen die man heute nicht mehr bekomt wie Hermann Hoffmanns Dachkammermusiken oder peter Frankenfelds Bastelstunden und Hörspiele bleiben – inzwischen auf Festplatten – natürlich im hause – das liefert mir kein Streamingdienst.

  10. Könnte was mit dem inzwischen geknackten Widevine L3 DRM zu tun haben…

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