Sony will sich Markenrechte an „Let’s Play“ sichern

Artikel_SonyNicht nur in den USA, auch in Deutschland bzw. international ist die Bezeichnung „Let’s Play“ bekannt: Unter diesem Motto laden bei YouTube etliche Gamer Videos hoch und teilen mit der Welt wie sie Spiele zocken. Ich selbst konnte mit dem Hype nie etwas anfangen: Entweder ich nehme selbst den Controller in die Hand oder quatsche mit einem Kumpel, während der sich meinetwegen durch „Metal Gear Solid V: The Phantom Pain“ schleicht. Doch Fremden dabei zuzusehen, wie sie konfuses Zeug ins Mikro brüllen und sich über sich selbst beim Gamen schlapplachen – der Reiz daran entzieht sich mir. Auch wenn ich jedem den Spaß an den Videos gönne. Doch Sony sieht das etwas anders und möchte sich allein die Rechte an dem Begriff „Let’s Play“ sichern.

Denn Sony, berühmt-berüchtigt dafür, dass das Unternehmen anno dazumal ein Trivialpatent für den klassischen Ladebalken beantragte, will sich nun in den USA die Markenrechte an der Bezeichnung „Let’s Play“ sichern. Verwendet wird „Let’s Play“ als Titel für Gaming-Videos, unter anderem von bekannten YouTubern wie Gronkh und PewDiePie. Im Grunde ist „Let’s Play“ mittlerweile ein allgemeiner Sammelbegriff für Clips geworden, in denen der jeweilige Uploader irgendein beliebiges Spiel zockt. Sony scheint die Bezeichnung aber für sich allein haben zu wollen: Denn das Warenzeichen soll nicht etwa für eine Werbekampagne, sondern ganz konkret für Videos in Netzwerken wie YouTube gesichert werden.

sony logo

Sony möchte sich „Let’s Play“ offenbar aber nicht einverleiben, um der Community eins reinzuwürgen, sondern damit Konkurrenten wie Microsoft oder Nintendo nicht mit der Bezeichnung arbeiten können. Beantragt wurden die Rechte an „Let’s Play“ durch Sony im Oktober 2015. Ende Dezember wurde jedoch eine Rückmeldung an Sony gegeben, die darauf schließen lässt, dass etwas mit dem Antrag nicht in Ordnung gewesen ist. Eine finale Entscheidung ist aber noch offen. Es ist jedoch stark zu vermuten, dass Sony keine Rechte an „Let’s Play“ erhalten wird, weil die Worte schlichtweg schon zu sehr zu einer allgemeinen Bezeichnung geworden sind.

So oder so wirkt es etwas schräg, dass Sony überhaupt versucht sich „Let’s Play“ schützen zu lassen. Gut, versuchen kann man es ja mal.

UPDATE:

Sonys Antrag wurde offiziell abgelehnt. Die Begründung lautet allerdings, dass es bereits eine zu ähnliche Eintragung gebe: Let’z Play of America, eine Firma aus Georgia in den USA, besitzt bereits die Rechte an „Let’z Play“. Das Unternehmen organisiert online und offline Events für Gamer. Sony könnte der Entscheidung des USPTO jedoch noch bis zum 29. Juni 2016 widersprechen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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15 Kommentare

  1. Thomas Baumann says:

    Zeigt nur was „So-Nie“ für eine Firma ist. Und „Sony möchte sich „Let’s Play“ offenbar aber nicht einverleiben, um der Community eins reinzuwürgen, sondern damit Konkurrenten wie Microsoft oder Nintendo nicht mit der Bezeichnung arbeiten können.“ Ja ne, ist klar. Da warte mal die ersten Abmahn-Anwälte ab. Davon ab finde ich so ein Konkurrenzverhalten schon mehr als grenzwertig. Da haben sich Spieler, also auch deren Kunden, einen „Begriff“ ausgedacht der jetzt in aller Munde ist und die nehmen es denen weg. Frei verwenden kann man den ja nicht mehr, man wird sich dann durch seitenlange Eulas und Lizenzbedinungen durchlesen müssen. Aber es ist ja alles im Sinne des Kunden. Ha. Ha. Ha.

  2. Schaue ich mir auch mir an, um zu sehen ob ein Spiel was für mich ist. Und dann auch nur kurz. Noch unverständlicher ist es anderen stundenlang beim Livestream zuzuschauen. Aber jeder wie er mag.

    Damit wird sich Sony keinen Gefallen tun. Manchmal wüsste ich gerne was in deren Köpfen so vor sich geht wenn die so etwas entscheiden.

  3. @André
    > Sony scheint die Bezeichnung aber für sich allein haben zu wollen: Denn das Warenzeichen soll nicht etwa für eine Werbekampagne, sondern ganz konkret für Videos in Netzwerken wie YouTube gesichert werden.

    Ich denke du hast da was falsch verstanden. Unter „Goods and Services“ steht zwar „Electronic transmission and streaming of video games via global and local computer networks; streaming of audio, visual, and audiovisual material via global and local computer networks“.

    Aber keine Firma kann sich einen Begriff schützen lassen wenn es darunter keine Produkte anbietet. Darum auch die Rückmeldung an Sony. Die müssen jetzt beweisen dass sie Let’s Play für ein eigenes Produkt benutzen.

    Ich denke Sony geht’s hier eher um Konkurrenten wie Microsoft und nicht um Gamer Videos bei YouTube. Vielleicht ist das für PS4 Remote Play geplant, oder für ein noch nicht angekündigtes Streaming Portal. Der Markt ist jedenfalls da. Amazon hat fast ne Milliarde Dollar für Twitch hingelegt. Da gibt’s ne Menge Anzeigengeld abzugreifen.

    Es spielt auch keine Rolle wie gebräuchlich oder verbreitet ein Wort ist. Microsoft hat Windows als Wortmarke. Fenster sind auch nicht so selten.

  4. Ich schaue schon manchmal auch länger Let’s Play, beispielsweise eben von Gronkh oder dergleichen – ganz einfach bei den Spielen, die vor allem auf meinem System leistungsbedingt nicht laufen, leistbar sind oder mich nur am Rande mal fallweise interessieren. Ob ich jetzt ein oder zwei Leuten vom Sofa im RL zuschaue oder am Abend mal im Bett am Tablet ist relativ das Selbe. Immer noch besser als eine stumpfe RTL-Sendung oder Menschen auf der Straße anpöbeln.

  5. Wegen Sonys Playstation oder was?

  6. @ Timo:
    „Manchmal wüsste ich gerne was in deren Köpfen so vor sich geht wenn die so etwas entscheiden.“

    Das habe ich mir bei der guten Dame auch gedacht:
    http://www.rollingstone.com/music/news/taylor-swift-trademarks-this-sick-beat-and-other-1989-phrases-20150128

  7. André Westphal says:

    @ Kalle steht doch auch so im Artikel (Verweis auf die Konkurrent). Es spielt aber schon eine Rolle, ob ein Begriff sozusagen eine „allgemeine Bedeutung“ hat: Deswegen ist Apple beispielsweise daran gescheitert sich den Begriff „App Store“ schützen zu lassen. Da gab es ja mal einen Rechtsstreit zwischen Apple und Amazon. Apple meinte „App Store“ würden die Kunden mit Apple assoziieren, deswegen dürfte kein anderer den Begriff nutzen. Letzten Endes ließ Apple die Klage zwar von selbst fallen, das Gericht hatte vorher aber auch durchschimmern lassen, dass „App Store“ eine eine allgemeine Bezeichnung sei, die deswegen jeder benutzen könnte. War natürlich rechtlich wieder ein anderer Fall, aber da spielte eben gerade eine Rolle, dass die Bezeichnung „App Store“ allgemein für App-Plattformen benutzt wird.

  8. Ich dachte Patent-Trollerei sollte eingeschränkt werden. Was anderes ist das Verhalten von Sony nämlich nicht.

  9. @Tchooe: Das ist einfach nur Geldgier, nichts anderes. Wieso sollte man sich so etwas sonst schützen lassen, um nicht später dagegen vorgehen zu können. Ms. Swift bekommt den Hals scheinbar nicht voll. Der Ruhm scheint ihr zu Kopf gestiegen zu sein.

  10. @ Timo:
    Das nehme ich auch an. Aber welche Gründe nicht monetärer Natur sollte Sony haben? Letztlich geht es bei Wirtschaftsunternehmen immer um Geld. Selbst dann, wenn es vielleicht nur darum geht, Mitbewerbern etwas nicht zu gestatten, was man selbst aber tut.

  11. Wenn ich in Spielen nicht weiterkomme sind die Let’s Play Videos eine gute Hilfe…

  12. „Doch Fremden dabei zuzusehen, wie sie konfuses Zeug ins Mikro brüllen und sich über sich selbst beim Gamen schlapplachen – der Reiz daran entzieht sich mir.“
    Mir auch. Aber das ist natürlich eine relativ oberflächliche Sichtweise auf Lets Plays. Da gibt es auch bei Gronkh genügend Gegenbeispiele.

  13. @André
    Das stimmt nicht. Apple hat sich definitiv den Begriff „App Store“ schützen lassen. Microsoft hat zwischenzeitlich versucht das zu verhindern, hatte aber keinen Erfolg. Apple hat mit dem Windows-Trademark argumentiert, das auch über Jahrzehnte bestand hatte. Und Microsoft hat selbst erkannt dass die anderen den Begriff „App Store“ nicht nutzten und ihr Trademark auch mit anderem Branding aufbauen konnten (auch Microsoft selbst mit „Windows Marketplace“).

    In der Sache mit Amazon ging es nicht um „App Store“, sondern um den ähnlichen Begriff „Appstore“. Es hat sich abgezeichnet dass die Gerichte darin keine Täuschung in Richtung Apple’s App Store sehen würden.

  14. André Westphal says:

    @ Mo Klar ist das simplifiziert – ich wollte ja auch keinen Aufsatz über Let’s Plays abliefern :-). Dass es da unterschiedliche Stile gibt, ist mir auch bekannt. Mit Gronkh kann ich persönlich z. B. auch nix anfangen, da ich ihn und seine Kollegen einfach persönlich weder lustig noch unterhaltsam finde. Reingeschaut habe ich natürlich in seine Videos – schon aus Interesse, um mal zu sehen, was da abgeht. Vermutlich bin ich aber auch zu alt dafür – ich finde subjektiv auch LeFloid einfach nur boulevardesk und „doof“. Damit will ich nicht sagen, dass er seine Sache schlecht machen würde, ich kann nur einfach nix damit anfangen :-).

  15. André Westphal says:

    Also auch wenn LeFloid jetzt nix mit Let’s Plays zu tun hat – aber ist halt auch jemand, der sehr angesagt ist. Witzig finde ich bei YouTube dann eher Conan O’Brien mit seinem Clueless Gamer, die Honest Trailer oder früher natürlich Ray William Johnson, als er noch selbstt Equals Three moderiert hat.

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