Solarpaket: Abstimmung erst 2024, Erleichterungen verzögern sich
Eigentlich sollte noch vor Beginn des Jahres 2024 das neue Solarpaket im Bundestag per Abstimmung beschlossen werden. Doch inzwischen ist bekannt, dass die Abstimmung sich verschiebt und erst 2024 stattfinden wird. Hintergrund sind auch die Anpassungen des Haushalts, welche durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden sind.
Alles, was sich somit um den Ausbau von Photovoltaikanlagen dreht, wird erst 2024 genauer entschieden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, hier als PDF mit rund 140 Seiten, hatte eigentlich auch eine leichtere Anmeldung von Balkonkraftwerken vorgesehen. Zudem wollte man die maximal zulässige Leistung von 600 auf 800 Watt erhöhen. Auch sollte die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom erleichtert werden.
Eine weitere Erleichterung: Sogenannte Steckersolargeräte, also etwa Balkonkraftwerke, müssen nur noch einmalig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden, ohne dass eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig wäre. Die Solarbranche in Deutschland ist von den Verzögerungen freilich nicht begeistert. Und auch für Verbraucher heißt es nun eben, noch etwas länger geduldig zu sein.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Na toll. Aber dann habe ich noch genügend Zeit über Kleinanzeigen alte Waschbetonplatten kostenlos zum Beschweren aus der Umgebung zu schießen. Aber war das ein Förderprogramm? Sollte es da nicht nur um eine Erleichterung zur Einspeisung und Anmeldung gehen? Das hat doch nichts mit der Umschichtung des Haushalts zu tun?
Man munkelt das als Erleichterung der Bundesregierung die MwSt wieder hochgesetzt wird. So wird das alles nix mehr mit der Energiewende
Aha… Und wo munkelt man das?
Da es mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen wurde, bedarf es auch wieder einer Änderung per Gesetz. Also noch genügend Zeit zu reagieren, falls was in der Richtung passieren sollte.
Das diese PV MwSt befreiung, langfristig bleibt, würde ich mich nicht drauf verlassen.
Schnell ist mal so ein Gesetz auch für unwirksam erklärt. 😉
Und mit den aktuellen AMPEL Kasperle Theater, wo die Parteien nicht zusammen arbeiten,
sondern nur das Ziel verfolgen, die anderen Partei eins auszuwischen, ist aktuell alles möglich.
(Dies ist natürlich nur meine Persönliche Meinung zu dem Thema.)
Aber es wird echt bald Zeit für Neuwahlen! Denn schlimmer kann es ja echt nicht mehr werden.
Na am Stammtisch. War doch bisher immer eine verlässliche Quelle..
Nicht nur das wird mit der jetztigen Regierung etwas, das Problem ist das sich alle gegenseitig im Weg stehen.
„Und auch für Verbraucher heißt es nun eben, noch etwas länger geduldig zu sein.“
Wieso für Verbraucher? Mit so einem Balkonkraftwerk bin ich doch Erzeuger!
@ Jens aus Sicht der Hersteller/ Händler kaufst du ein BK und gebrauchst/verbrauchst es.
->Verbraucher als Käufer eines BK…
Frage… wann sollen dann die angeblich gesetze kommen?? voraussichtlich…
wie z.b. , dass man nur noch im Marktstammdatenregister ein BKW anmelden muss …