Samsung erstattet MwSt. für einige TVs & Curved Soundbars
Samsung erstattet aktuell für ausgewählte Fernseher und Curved Soundbars nach dem Kauf den jeweiligen Besitzern die gezahlte MwSt. – also 19 %. Die Aktion läuft laut Hersteller vom 9. bis zum 12. September 2015. Samsung will damit den anstehenden Tag der deutschen Einheit schon im Vorfeld feiern und spricht daher etwas BILD-mäßig vom „Einheitsrabatt“, der mich persönlich leider in der plakativen Wortwahl etwas an die Volks-Produkte des Blattes erinnert.
Gut, aber die Bezeichnung muss einem ja nicht gefallen, solange man die Vorteile mitnehmen kann. Das Angebot gilt für SUHD- und UHD-Fernseher sowie Curved Soundbars von Samsung. Allerdings kann jeder Haushalt den Rabatt laut dem südkoreanischen Hersteller maximal für zwei Produkte in Anspruch nehmen. Damit will Samsung freilich unterbinden, dass jemand auf die Idee kommt UHD-TVs zu bunkern und später mit möglichem Gewinn zu verscherbeln.
Um die Erstattung zu erhalten, sollten teilnehmende Kunden ihren Kaufbeleg sowie Angaben zu Modell- und Seriennummer und natürlich der jeweiligen Kontonummer bis zum 20. September 2015 online registrieren. Insgesamt nehmen an der Aktion 46 TV-Modelle mit Diagonalen von 40 bis 88 Zoll teil. Beispielsweise sind darunter alle SUHD-TVs von Samsung und alle Modelle der TV-Reihe JU6850. Eine vollständige Liste aller teilnehmenden Geräte sowie weitere Angaben zur Einsendung der notwendigen Daten nach dem Kauf könnt ihr hier einsehen. Die Registrierung der gekauften Produkte erfolgt ab dem 9. September 2015 wiederum auf dieser Website von Samsung.
Mit der Aktion will Samsung freilich passend zum Ausklingen der IFA die Werbetrommel für seine UHD-Geräte rühren. Wer ohnehin vorhatte eines der teilnehmenden Produkte zu kaufen, sollte die Rabatte natürlich auf jeden Fall mitnehmen. Ansonsten kann sich aber eventuell auch das Abwarten lohnen: Passende Abspielgeräte und Medien für Ultra HD Blu-rays kommen ohnehin erst Anfang 2016 auf den Markt. Bis dahin werden auch die Hardware-Preise noch weiter purzeln.
UPDATE:
Je nachdem, wie man es betrachtet, kann man auch von ca. 16 % Rabatt auf den Netto-Verkaufspreis sprechen, da Samsung für die durch den Konzern errechneten 19 % vom Bruttopreis ausgeht und eben die tatsächlich darauf aufgeschlagenen 19 %, für welche die MwSt. steht, wieder abzieht. Zieht man aber den Nettopreis heran, verbleiben aus diesem Betrachtungswinkel nur ca. 16 % Rabatt. Und auch wenn Samsung bei seinem Einheitsrabatt von der Erstattung der MwSt. spricht, handelt es sich selbstverständlich streng genommen eben nicht etwa um eine Art „Steuerrückzahlung“, sondern eben eine Rabattaktion.
Gibt es tatsächlich die genannten „19 % Einheitsrabatt“ oder wird nur die bezahlte MwSt. erstattet, was knapp 16 % Rabatt entspräche?
Ja nää is klar.. die Umsatzsteuer kann wenn dann nur das Finanzamt erstatten.
Die Erstattung erfolgt auch nur wenn mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer gezahlt wurde(oder bei speziellen Sachverhalten?).Weder MediaMarkt noch Samsung ist dazu in der Lage und darf das. Falls hier ein Steuerfuzzi ist der es genauer definieren kann, bitte. Ständig diese Bauernfängerei mit „Mehrwertsteuererstattung“ Es ist eine Rabattaktion und sonst nichts.
Klar, wenn man es ganz genau nimmt, ist es ein Rabatt in Hähe der MwSt. und nicht die MwSt selbst.
@ JaDZ Samsung nennt auf der Website wörtlich „19 % Einheitsrabatt“.
Eben das war meine Frage. Gibt es einen Rabatt in Höhe der enthaltenen Mehrwertsteuer oder in Höhe von 19 %? Macht bei einem Endpreis von 1190 € z. B. immerhin schon einen Unterschied von 36,10 €.
Hab die Bedingungen mal genau gelesen. Scheinen dann tatsächlich nur 16 % Rabatt zu sein, da man den laut Rechnung im Bruttopreis enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag gutgeschrieben bekommt.
Hä? Wie kommt Ihr auf 16%?
Sind doch schon seit Jahren 19%?
@Checkit: Das liegt am Verbraucherpreisindex, der Umstellung auf den Euro und der Inflation. Außerdem der Anzahl der Regentage in Nordrhein-Westfalen. Oder alternativ daran, dass die MWSt 19% auf Hundert sind, das entspricht 15,97% von Hundert.
Gehen wir von einem Bruttopreis von 119€ aus, bekommst du die 19€ Mehrwertsteuer als Rabatt. (100€ Netto + 19% Mehrwertsteuer = 119€ Brutto)
19€ Rabatt bezogen auf 119€ bedeuten 19€/119€ = 15,96%, also ungefährt 16% Rabatt.
Echte 19% Rabatt auf 119€ Brutto wären 22,61€ Rabatt und man hätte nur noch 96,39€ bezahlt.
Der Unterschied liegt in der unterschiedlichen Ausgangsbasis bei der Prozentrechnung
Als ich die Überschrift lass, war mir sofort klar worum es in den Kommentaren gehen wird. Ich liebe diesen Blog und seine Leser :9
Ich hatte es auch schon fast geahnt, dass die Diskussion kommen wird. Aber ich kann schon verstehen, dass das mit der MwSt. hier genauer genommen und zwischen Brutto- und Nettopreis unterschieden wird. Ich glaube ich ergänze es daher nochmal, damit es keine Verwechslungsefahr gibt :-).
Ja wie jetzt? Wenn das neueste Smartphone einen Puffdragon 804 statt einem Puffdragon 803-Prozessor hat, oder 1.77 statt 1.76 GB Arbeitsspeicher, dann, ja bitte, dann muss man das alles aber schon wirklich ganz genau nehmen. Aber wenn man dezent auf den weder begrifflich noch wertmäßig nicht ganz dezenten Unterschied zwischen „Rückzahlung einer Steuer von 19%“ und einem „Rabatt von 16%“ hinweist, dann rollt der Marketingquark wiederkäuende Autor mit den Augen? Wirklich?
Mit den Augen rollt keiner ;-). Ich würde nur selbst annehmen, dass dem Gros der Leser klar ist, dass Samsung formal keine Steuern zurückzahlen darf. Vielleicht schätze ich die Leser da halt im Schnitt als etwas pfiffiger ein als du :-). Deswegen hab ich das ursprünglich nicht extra nochmal hervorgehoben. Und von den 19 % Rabatt zu sprechen, finde ich schon ok – da sie ja eben auch mit der MwSt. argumentieren und die kommt nunmal auf den Bruttopreis rauf, weil der Nettopreis sie eben enthält. Finde ich jetzt nicht soooo unlogisch die Argumentation :-). Peaaaaace.
Und klar bei technischen Details steht nunmal ne Versionsnnr. eines Prozessors nicht nur für eine Zahl, sondern teils für enorme technische Unterschiede. Beim Snapdragon 820 mag formal nur die Zahl „2“ anders sein zum Snapdragon 810 – aber der neue hat nur die Hälfte der Kerne, entsteht in 14 statt 20 Nanometern, benötigt weniger Strom, nutzt eine neue Architektur, etc. Klar, sollte man das dann konkret so benennen.
@ zosh Ach so und falls es falsch rüberkam: Ich fand deine Kommentare vollkommen in Ordnung – sonst hätte ich sie ja auch nicht im Update aufgegriffen :-). Alles gut von meiner Seite aus. Und über Leser rolle ich nie mit den Augen, selbst wenn ich vielleicht mal ne andere Meinung habe. Aber dann akzeptiere ich das – man kann eh nicht überall einer Ansicht sein.
Ich muss Zosh hier auch zustimmen. Es ist Bauernfängerei. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich zitiere von deren Website, original Wortlaut auf der Startseite:
„Beim Kauf bestimmter SUHD TV-, UHD TV- oder Curved Soundbar-Aktionsmodelle erstatten wir Ihnen die Mehrwertsteuer. “
Link: http://www.samsung.com/de/offer/25-jahre-deutsche-einheit/
Nur sie zahlen 3% (16 statt 19) weniger zurück. Das bekommt man auch schwarz auf weiß, wenn man die Rechnung seines Fernsehers in die Hand nimmt, wo die Mehrwertsteuer einzeln ausgewiesen und auch so benannt ist, aber sich nicht mit dem Erstattungsbetrag deckt. Und das sind nun mal 30 Euro pro 1000 Euro Umsatz.
Ich finde es bedenklich diese Differenz zu relativieren und kleinzureden.
Und ich will hier gar nicht anfangen, diesen Betrag auf der Habenseite der Firma Samsung auszurechnen. Spätestens dann wird einem schlecht und man sieht mit welch hohem Betrag die Kundschaft mit vollmundigen Versprechen betrogen wird.
@ Bulli
Du kriegst den MwSt-Betrag erstattet (19% auf den Bruttopreis) – so berechnet sich die MwSt. auch. Das hast du jetzt glaube ich falsch verstanden. Bei den 16 % geht es darum, dass es aber 16% Rabatt auf den gesamten Verkaufspreis sind – genau genommen. Jener enthält die MwSt. als Nettpreis aber schon. Der Erstattungsbetrag deckt sich aber sehr wohl mit dem ausgewiesenen MwSt-Betrag. Das ist hier gar nicht der Streitpunkt.
Nur wenn man sich am Verkaufspreis (Netto) orientiert, sind es halt nur 16 % Rabatt. Das mit den 19 % – also quasi der Rückzahlung des Betrags, den man als MwSt. bezahlt hat) ist aber korrekt.