Sachsens Justizminister Gemkow will Smartphonenutzer besser vor ungewollten Zahlungen schützen
Heute wird sich Justizminister Sebastian Gemkow auf der Justizministerkonferenz der Länder in Berlin für die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Zahlungsvorgängen nach Nutzung von Smartphones einsetzen, wie das Sächsische Staatsministerium der Justiz im Vorfeld mitteilte. Grund für das Einsetzen ist das Auftauchen von Entgelte von Drittanbietern in Telekommunikationsrechnungen, die vom Kunden oftmals nicht nachvollzogen werden können oder deren Anspruch „zweifelhaft“ ist.
Der WAP-Billing-Prozess birgt ein hohes Missbrauchspotential zu Lasten der Verbraucher, so das Sächsische Staatsministerium der Justiz weiter. Es müssen geeignete zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Anschlussinhaber vor ungerechtfertigten Forderungen innerhalb eines solchen Zahlungsprozesses zu schützen.
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Justizminister Sebastian Gemkow: „Immer häufiger beklagen Verbraucher, dass sie in ihren Mobilfunkrechnungen unter ‚Entgelte für Leistungen Dritter‘ ein so genanntes ‚Abo‘ eines Drittanbieters vorfinden, dessen Zustandekommen sie sich nicht erklären können. Vor der Inanspruchnahme wegen einer solchen unbegründeten Forderung sind sie derzeit aber nicht effektiv geschützt. Die geltenden gesetzlichen Regelungen müssen daher dringend angepasst werden.“
[/color-box]Die in den Rechnungen auftauchenden Beträge sollen auffallend häufig bei 4,99 Euro in der Woche liegen, teilweise aber auch schon bei 2,99 Euro pro Tag. Betroffene hätten regelmäßig versichert, dass sie bewusst keinen Vertrag über eine solche Dienstleistung abgeschlossen und auch keine Preisangaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder gar Widerrufsbelehrungen gesehen zu haben. Vielmehr haben der jeweilige Anschlussinhaber oder beispielsweise dessen minderjährige Kinder bewusst oder unbewusst nur auf einen – etwa in einer SMS, einem Werbebanner oder einer App enthaltenen – Link geklickt.
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Auch dann, wenn die Betroffenen der Rechnungsposition widersprechen und die Rechnung anteilig kürzen, versuchen die Telekommunikationsanbieter nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen den Anspruch durchzusetzen. Oftmals sperren Sie den Mobilfunkanschluss oder drohen eine solche Sperrung zumindest an, was bei den meisten Anschlussinhabern ausreicht, um sie zur Zahlung zu bewegen.
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Drittanbietersperre beauftragen.
Warum fehlt der Hinweis darauf im Blogeintrag?
Eine einfache Abfrage seitens der Provider bspw. per SMS ob man Anbieter XY für weitere Abbuchungen autorisieren möchte, würde den Sumpf der Abos sicher schon erheblich austrocknen.
Generell müsste die gesetzliche Hürde für den Vertragsschluss da viel höher gesetzt werden.
Aber solange die Provider daran verdienen werden die sich sicher nicht selber ins Bein schießen.
Drittanbietersperre, Mehrwertnummern sperren, Auslandsnummern sperren.
Prepaidkarten für Stores von Apple, Google, etc.
Das dürfte schon ne Menge abfangen bzw. Kosten begrenzen.
Bei mir half ein freundlicher Anruf bei der Vodafone Hotline und eine kurze Erklörung, dass ich solch einen Dienst nie abgeschlossen habe. Daraufhin stornierte der Mitarbeiter das 4,99€ Abo und sperrte obendrein noch die Mehrwertdienste für mein Konto. Letzteres kann ich nur jedem raten, vor allem wenn Kinder im Haushalt sind.
Die Provider müssen sich natürlich vorwerfen lassen, dass sie bereitwillig beim Abkassieren mitmachen. Würde man eine weitere Bestätigung seitens des Kunden anfordern, würden 9 von 10 Abofallen wohl ins Leere laufen.