Registrierung von Balkonkraftwerken wird vereinfacht

Zum 1. April 2024 wird die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) durch die Bundesnetzagentur vereinfacht. Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert.

Künftig müssen Betreiber nur noch einen Bruchteil der ursprünglichen Angaben eintragen. Damit möchte man den Prozess des Registrierens verkürzen. Ab dem 1. April müssen angehende Betreiber eines Balkonkraftwerks neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben.

Im Jahr 2023 wurden im Marktstammdatenregister 1,6 Millionen neue Anlagen zur Stromerzeugung erfasst, inklusive 300.000 Balkonkraftwerken. Eine vereinfachte Anmeldemöglichkeit für diese Anlagen ist daher unverzichtbar.

Ebenfalls wird ja auch ein Gesetzpaket im Bundestag beraten. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

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29 Kommentare

  1. Was ist den eigentlich mit der Aufhebung des 600W Limit auf 800W? Ich habe nur mal gelesen, dass dies Ende Februar „Gesetz“ werden soll? Oder ist das einfach eine VDE-Norm Anpassung?

    • Die 800W-Geschichte, soll wohl sowohl in die relevante VDE-Norm kommen, als auch ins EEG mit Sonderregelungen für Steckersolaranlagen. Eine VDE-Norm ist aber grundlegend kein Gesetz, entsprechend gibt es im engeren juristischen Sinne momentan keine gesetzliche Begrenzung auf 600W. Du darfst jederzeit gegen eine VDE-Norm verstoßen, musst dann aber ggf. im Schadensfall selbst haften und kannst keine Leistung z.B. deiner Versicherung in Anspruch nehmen.

      Die Relevante Norm ist hier VDE AR-N 410 und im Regelfall wird dich dein Netzbetreiber bei der Anmeldung dazu verpflichten die Regelungen dieser einzuhalten. Aus technsicher Sicht spricht aber auch nichts dagegen bis zu 2,3 kW über Schuko einzuspeisen (10A sind die maximale Dauerlast für einen Schuko-Stecker, mit Temperaturüberwachung wären aber volle 16A möglich), solange die Leitungen und Steckdosen ausreichend dimensioniert sind und kein weiterer Verbraucher auf diesem Kabel hängt (kleinere Sicherung!). Da steht auch der ominöse Wieland-Stecker als Verpflichtend drin, da dir bei Anschluss mit Schuko innert 2,3 Sekunden die Bude abfackelt oder so. Natürlich steht da auch viel sinnvolles und richtiges drin, große Teile sind aber eben auch ABM, damit es dem deutschen Elektrikerhandwerk auch weiterhin gut geht.

      Quintessenz: wenn dein Netzbetreiber dich nicht zur Einhaltung der VDE AR-N 410 verpflichtet, gibt es für das Balkonkraftwerk keine Einspeisebegrenzung. Sollte dir aber doch dein Haus abbrennen, da du 1000W über Schuko und nicht nur 600W über Wieland eingespeist hast, dann wird deine Feuerversicherung dir die Leistung deutlich kürzen oder vielleicht ganz verweigern, da die VDE als anerkannter Stand der Technik gilt. Das reine Einspeisen mit dieser Leistung wäre dann jedoch nicht strafbar.

      • >>Sollte dir aber doch dein Haus abbrennen, da du 1000W über Schuko und nicht nur 600W über Wieland eingespeist hast, dann wird deine Feuerversicherung dir die Leistung deutlich kürzen oder vielleicht ganz verweigern, da die VDE als anerkannter Stand der Technik gilt.

        Kann diese Aussage nachvollziehbar mit Beispielfällen belegt werden? Bisher wurde in den Medien nicht darüber berichtet, dass Balkonkraftwerke die Brandursache bei Haus- oder Wohnungsbränden waren. Anscheinend wird da ziemliche Panikmache betrieben.

        • Ich glaube da geht es auch viel darum, wie der Sicherungskasten „dimensioniert“ ist und welches BJ die „Kernelektrik“ hat.
          Wir haben ein Haus mit BJ 1972, überall wurde 3-adrig verbaut. Nur die Unterverteilung im Keller ist noch original aus den 70ern. Da fliegt schon ab und an mal die Sicherung raus bei zu viel Last. Es sind dort auch noch „uralte“ Schmelzsicherungen verbaut.

          • >>Es sind dort auch noch „uralte“ Schmelzsicherungen verbaut.

            Im Prinzip ist es ja egal, welche Sicherungen verbaut sind. Es geht darum, die einzelnen Stromkreise sicher vor Überlastung zu schützen. Wenn die Schmelzsicherungen durchbrennen oder der Sicherungsautomat auslöst, dann ist in jedem Fall der Stromkreis überlastet. In so einem Fall würde ich, auch aus Gründen des Brandschutzes, über eine fachgerechte Erweiterung der Elektro-Anlage nachdenken, mit der die Elektro-Anlage dann den Bedürfnissen angepasst wird. Ob der Hausanschluss ausreichend dimensioniert ist, kann ja eine Elektrofachkraft einfach prüfen. Sollten die Sicherungen des Hausanschlusses durchbrennen, dann wäre zwingend Handlungsbedarf gegeben.

        • Es gibt ja auch noch kaum großartige Erhebungen dazu. Eine Gefahr besteht jedoch. Es sind halt viele Variablen zu beachten und Politiker sind halt nicht der Hort des Wissens.

          • Sorry, wenn die Gefahr so groß ist und so viele Variablen zu beachten wären, dann hätte man Steckersolaranlagen, die selbst jemand mit zwei linken Händen ans Netz bringen kann, niemals zulassen dürfen. Wenn so eine Anlage als Hauptbrandursache festgestellt worden wäre, dann hätte es bestimmt Schlagzeilen gemacht. Aber weder in den entsprechenden Foren noch in anderen Medien, die sich mit dieser Technologie beschäftigen, war davon was zu sehen.

  2. Ist das ein Aprilscherz? Oder sind die nach gefühlten 2 Jahren Verhandlung endlich mit dem neuen PV Gesetz durch?
    Thema 800 Watt wäre noch Interessant zu wissen.

  3. Auch interessant, was aus denen wird, die schon eine PV-Hausdachanlage haben und aus Platzgründen oder was auch immer kostengünstig den Balkon, Zaun oder Gartenhaus mit einem rechtlich legalem 600W oder bald 800W BKW „upgraden“ wollen. Bisher: die steckerfertige Anlage muss dann wie eine große Anlage als Erweiterung beantragt, im MaStdR registriert und auch über einen Elektriker mit allesm Drum und Dran wie für große Anlagen angemeldet werden. Irrsinn. Noch irrer wirds, wenn man bereits ein BKW hat und dann eine große Anlage errichten will –> Rückbau, Abschalten. Dass so viele die Dinger einfach nicht anmelden, sollte keinen mehr verwundern.

    • Kannst Du ein paar mehr Infos dazu geben? Das ist mir gar nicht so bewusst. Heisst das, wenn man bereits eine PV Anlage auf dem Dach hat, dass man nicht parallel ein BKW betreiben darf?
      Weil eigentlich ist es doch eine separate Anlage und keine Erweiterung.

      • Solarpirat says:

        Nö, rein technisch gesehen wird ja über den gleichen Hausanschluss eingespeist, also keine separate Anlage. Es ist und bleibt eine Erweiterung, die ich aber dann auch nicht mehr anmelden würde.

        • Nur zum Verständnis. Wir haben eine PV Anlage (12 Jahre alt) auf dem Dach, die einen eigenen Zähler hat. Wir wollen zusätzlich ein BKW Inbetriebnahmen, dass aber dann an den normalen Stromzähler angeschlossen wird. Das dürfte doch nicht zusammen betrachtet werden und somit auch nicht als Erweiterung.

          • Die ganzen früheren Konstellationen wie Volleinspeiser mit Extra-Zähler, Extra-Zähler mit Wärmepumpe etc. mal außen vor. Das würde ich beim VNB mal erfragen, aber die wissen das selber nicht immer korrekt und sagen vorsorglich erst einmal NÖ. Std-Szenario mit EINEM Zähler für alles und Teileinspeiser (Eigenverbrauch + Überschuss ins Netz) PV-Anlage auf dem Dach wie heute üblich: BKW verboten, muss separat als eigene Anlage (wie große PV) angemeldet werden. Erweiterung klar, wie man es nennen mag, ist trotzdem eine eigene separate Anlage im Register, spielt keine Rolle. Da begeht man Subventionsbetrug weil man ja für das BKW ebenfalls Einspeisevergütung erhält wenn das BKW mit einspeist. Kann man halt nicht trennen woher der Strom kommt. Bei einem Extra-Zähler wie früher bei der PV üblich, ist das wieder was anderes, da würde ich sagen ist das wie bei Haushalten ohne PV an einem Haushaltszähler. Aber das muss einem der VNB erklären.

      • >>Weil eigentlich ist es doch eine separate Anlage und keine Erweiterung.

        Da beide Anlagen ins gleiche Netz einspeisen, dürfte es sich bei einem parallel betriebenen BKW tatsächlich um eine Erweiterung der vorhandenen PV-Anlage handeln. Mehrere BKW eines Betreibers, die am gleichen Standort ins gleiche Netz einspeisen, werden ja auch zusammengefasst, obwohl jedes BKW nur die maximal zulässige Leistung bringen kann.

        • Wenn dem wirklich so ist, dann müsste es sich doch wie folgt verhalten.
          Wir haben 3 eigene Zähler im Haus. Hausstrom, PV Anlage und Wärmepumpe. Wenn es so ist wie Du sagst, dann dürfte die PV Anlage separat betrachtet werden, weil eigener Stromkreis. Zudem könnte ich dann ja zwei Balkonkraftwerke einsetzen. Eines für den Hausstrom, und eines für die Wärmepumpe. Korrekt?

          • Die Daten aller von dir betriebenen PV-Anlagen (Dach, BKW) werden an den VNB weitergeleitet, wenn du alle Anlagen im MaStR registrierst. Ob es dem VNB reicht, wenn die verschiedenen Anlagen einen extra Zähler haben, müsstest du vielleicht beim VNB erfragen. Bisher gibt es einige Berichte, wo ein BKW wieder abgebaut wurde, wenn eine größere PV-Anlage installiert wurde. Meist waren wirtschaftliche Gründe die Ursache, was auf eine Addition der PV-Leistung schließen lässt. Außerdem sind BKW den größeren Anlagen, beim zu erzielenden Ertrag, weit unterlegen. Oft ist eine optimale Ausrichtung eines BKW nicht zu erreichen. Das schmälert dann den Ertrag und erhöht die Amortisationszeit. Wer einfach zur Unterstützung der Energiewende ein zusätzliches BKW installieren möchte, der sollte sich überlegen, ob eine Registrierung im MaStR sinnvoll ist oder ob er das BKW als Guerilla-Anlage betreiben will.

            • Nun ja, wenn ich Dir erzähle, was unsere 12 Jahre alte PV Anlage erzeugt, die wird sich nie amortisieren. Und seinerzeit waren wir gezwungen, einzuspeisen. Eigennutzen war zu der Zeit noch nicht erlaubt. Heute erzeugt jedes BKW mehr als die Anlage auf unserem Dach.

          • Die Anzahl von BKW ist nirgends begrenzt, nur die bisher 600W. Und die gelten pro Zähler, korrekt.

            • Theoretisch könnte das richtig sein. Sonst wäre es ja nicht möglich in Mehrfamilienhäusern in mehreren getrennten Haushalten ein BKW mit der maximal zugelassenen Leistung zu betreiben. Möglicherweise schiebt der VNB aber irgendwann einen Riegel vor und untersagt den Betrieb weiterer BKW am gleichen Einspeisepunkt, weil eine Überlastung des Netzes droht.

  4. Solarpirat says:

    Die Überregulierung in Deutschland geht mir schon recht lange auf den Sack. Das geht, wenn man mal z. B. in die Niederlande schaut, auch deutlich einfacher. PV aufs Dach und wenn eingespeist wird, läuft der Zähler legal rückwärts. Damit ist dann auch eine vernünftige Einspeisevergütung gewährleistet. Hierzulande müssen aber die Pfründe der Energieversorger geschützt werden…

    • Das ist auch mein größter Schmerzpunkt. Wir haben beim Stromanbieterwechsel auch direkt die alten Ferrariszähler gegen Digitale Zähler getauscht bekommen (Digital nicht die ganz neuen „smarten“, die irgendwann auch Pflicht werden).

      Die digitalen haben meist sowieso schon zwei Kanäle: Verbrauch und Einspeisung. Dann kann man doch auch einfach bei der jährlichen Ablesung die Kunden die Einspeisung vom Verbrauch abziehen lassen.

      Ich speise 1kWh ein, erhalte dafür nichts (Balkonkraftwerk wurde bezuschusst vom Netzbetreiber / Stadtverwaltung), der Nachbar bezieht genau diese 1kWh und zahlt dafür den regulären Strompreis? (Oder ist das nicht so?)

      Mit einer „richtigen“ PV Anlage speise ich 1kWh ein, erhalte aktuell? 8 Cent vor Steuern? Der Nachbar zahlt für die 1kWh, die er von mir bekommt, aktuell? 35 Cent?

      • Heinzelmann says:

        In den 35ct die Dein Nachbar bezahlt sind aber auch alle Zulagen, Steuern etc. inkludiert die der Stromanbieter an den Staat abgeben muss. Bei Deinen 8ct musst Du keine Abgaben zahlen. Und Du musst auch nicht über die 8ct die gesamte Infrastruktur finanzieren, damit Du einspeisen kannst und Dein Nachbar Deinen produzierten Strom verbrauchen kann.

    • Ja aber was machen dann die ganze Beamten den ganze Tag?
      Einfach gibt’s in Deutschland schon lange nicht mehr.

    • >>Hierzulande müssen aber die Pfründe der Energieversorger geschützt werden…

      Ich denke, es geht da weniger darum, die Pfründe der Energieversorger zu schützen. In DE hat man lange Zeit an der Infrastruktur gespart. Die Strominfrastruktur ist deshalb nicht für die Energiewende gewappnet. Dem begegnet man dann vorrangig mit Regulierung, obwohl ein schneller Netzausbau wesentlich erfolgversprechender wäre. Leider kostet dieser Netzausbau auch Geld. Da wären wir dann bei den zu sichernden Pfründen der Energieversorger und deren Anteilseignern angekommen. Erst wenn der Netzausbau sich wirtschaftlich begründen lässt, findet er auch statt. Aber zuerst wird reguliert…

      • Solarpirat says:

        So ganz kann ich dem Einwand, die Netze sind für die Energiewende nicht gewappnet, nicht zustimmen. Strom nimmt immer den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn ich etwas einspeise und mein Nachbar verbraucht diese kWh nimmt der Strom immer den direkten Weg zum Nachbarn. Die Netze werden in dem Fall überhaupt bzw. nur ganz wenig belastet. Was tatsächlich viel Last aus dem Netz zieht, sind Wallboxen und andere Großverbraucher. Das betrifft auch tatsächlich nur das Niederspannungsnetz, also das, was die Häuser versorgt. Was tatsächlich ein größeres Problem darstellt, korrigiert mich bitte, ist der Stromtransport von Nord nach Süd über die nicht vorhandenen großen Stromtrassen. Selbst im Mittelspannungsnetz, dass zum Beispiel Schnelllader für E-Mobilität bedient gibt es keine Probleme. Nur eben der ROI für die Investoren. Aber das ist ja genau das Thema. Die Pfründe und damit die Lizenz zum Gelddrucken durch die EVUs müssen gesichert werden und da ist massiv Lobbyarbeit im Spiel.

        • >>Strom nimmt immer den Weg des geringsten Widerstandes.

          So ganz verstehe ich nicht, was du uns damit sagen willst. In den Stromnetzen, egal ob Nieder-, Mittel-, Hoch- oder Höchstspannungsnetz, gibt es eine gewisse Dynamik. Die Stromnetze werden nicht statisch immer gleich belastet. Eigentlich müssten die Stromnetze so ausgelegt sein, dass sie die größte, vorstellbare Belastung aushalten können. Selbst wenn Haus A einen überdimensionierten Hausanschluss hat und der Hausanschluss von Haus B, samt Kabel und Leitungen, unterdimensioniert ist, dann ist es dem Strom egal. Er fließt da hin, wo er verbraucht wird. Ist der Leiterquerschnitt und die Länge ungünstig, dann tut sich der Strom schwerer. Das äußert sich dann mit Erwärmung der Kabel und Leitungen und einem erhöhten Leitungsverlust. Die Hausanschlüsse in Neubausiedlungen sind gänzlich anders dimensioniert als in Altbauten, trotzdem möchten die Bewohner von Altbauten ähnlich komfortabel wohnen und nahezu die gleichen Stromverbraucher betreiben, wie im Neubau. Kann aber nicht funktionieren, weil es am Netzausbau hapert. Wird ein Hausanschluss mit höherer Leistung beantragt, wird ein Baukostenzuschuss fällig. Da wird dann der Verbraucher zur Kasse gebeten und muss sich an den Kosten, die dem VNB entstehen, beteiligen. Sowas macht die Geschichte dann doch eher unattraktiv und genau das ist gewollt.
          Es gibt noch einen weiteren Punkt, den man nicht vernachlässigen sollte.
          Insbesondere die Niederspannungsnetze leiden unter höheren Einspeiseleistungen durch PV-Anlagen jeglicher Art und deren Überlastung droht. Deshalb wird reguliert, obwohl eigentlich ausgebaut werden müsste. Ausbau kostet aber Geld, viel Geld. Die Regulierung gibts quasi umsonst.

          Selbstverständlich sind fehlende Stromtrassen in den übergeordneten Stromnetzen ein Problem. Das trifft aber die Betreiber von BKW oder PV-Anlagen nicht vorrangig. Die Tatsache, dass Strom aus erneuerbaren Energien nicht unbedingt dort produziert wird, wo er verbraucht wird, hat auch Auswirkungen auf den Strompreis.

  5. Was für ein Regulierungsblödsinn…. Ich habe in der letzten Woche ein BKW im Markenstammregister angemeldet und ebenso beim Netzbetreiber….. um dann beim Kreis eine Förderung von 200€ zu beantragen….. Förderung wird vom Kreis auf „hold“ gelegt, da BKW ja 800 Watt ist und demzufolge nicht zulässig sei…. Ich könnte die Anlage per Barcodescan auf 600 Watt umstellen, dann wäre sie förderungswürdig…. allerdings müsste ich diese Umstellung über einen Fachbetrieb nachweisen können….. damit wäre die Förderung eine Subvention für die Elektroinnung….. Jaja, so ist das hier mit Behörden oder Gerichten….wenn man mit denen als Laie zu tun hat, erlebt man wirklich erstaunliche Bürokratie….

    • Solarpirat says:

      So ganz kann ich dem Einwand, die Netze sind für die Energiewende nicht gewappnet, nicht zustimmen. Strom nimmt immer den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn ich etwas einspeise und mein Nachbar verbraucht diese kWh nimmt der Strom immer den direkten Weg zum Nachbarn. Die Netze werden in dem Fall überhaupt bzw. nur ganz wenig belastet. Was tatsächlich viel Last aus dem Netz zieht, sind Wallboxen und andere Großverbraucher. Das betrifft auch tatsächlich nur das Niederspannungsnetz, also das, was die Häuser versorgt. Was tatsächlich ein größeres Problem darstellt, korrigiert mich bitte, ist der Stromtransport von Nord nach Süd über die nicht vorhandenen großen Stromtrassen. Selbst im Mittelspannungsnetz, dass zum Beispiel Schnelllader für E-Mobilität bedient gibt es keine Probleme. Nur eben der ROI für die Investoren. Aber das ist ja genau das Thema. Die Pfründe und damit die Lizenz zum Gelddrucken durch die EVUs müssen gesichert werden und da ist massiv Lobbyarbeit im Spiel.

      • >>Die Pfründe und damit die Lizenz zum Gelddrucken durch die EVUs müssen gesichert werden und da ist massiv Lobbyarbeit im Spiel.

        Das wurde bislang auch nicht bestritten…

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