Refresh für Microsoft Surface Book 2: Einsteigermodell erhält neuen Chip

Das Surface Book 2 bekommt eine Auffrischung, dies gab Microsoft am 28. März bekannt. Die Variante mit 13,5-Zoll-Display, 256 GB Speicher und 8 GB Arbeitsspeicher wird mit Intels i5 Quad-Core Prozessoren der 8. Generation ausgestattet. Das neue Modell wird am dem 28. März 2019 auf dem deutschen Markt verfügbar sein. Privatkunden bekommen die neue Variante zum unveränderten Preis von 1.749 Euro (UVP, inkl. MwSt.) im Microsoft Store oder bei Surface Fachhändlern. Geschäftskunden erhalten es ebenfalls weiterhin für 1.749 Euro (UVP, inkl. MwSt.) über einen autorisierten Reseller.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. schnell kaufen, bevor das eu-parament das verbot von wegwerf-computern beschließt.

    wenn schon plastikfolien für gurken und strohhalme verboten werden, dann muss ein verbot für derartige nicht reparierbare surface books eigentlich zwingend umgehend erlassen werden. zu allem überfluss verbraucht das ding ja – im gegensatz zu strohhalmen – auch noch strom!

    eigentlich unverantwortlich, dass sowas hier beworben wird.

    • Ist ja nicht so, als würde ein Gesetz in dieser Richtung schon existieren… Es interessiert keinen, vor allem nicht unseren Behörden und die Regierung, die Industrie sowieso nicht. Gesetze sind nur Hindernisse 😉

      §4 Produktkonzeption
      (1) Hersteller haben ihre Elektro- und Elektronikgeräte möglichst so zu gestalten, dass insbesondere die Wiederverwendung, die Demontage und die Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen berücksichtigt und erleichtert werden. Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind möglichst so zu gestalten, dass Altbatterien und Altakkumulatoren durch Endnutzer problemlos entnommen werden können. Sind Altbatterien oder Altakkumulatoren nicht problemlos durch den Endnutzer entnehmbar, sind die Elektro- und Elektronikgeräte so zu gestalten, dass die Altbatterien und Altakkumulatoren problemlos durch vom Hersteller unabhängiges Fachpersonal entnommen werden können.
      (2) Die Hersteller sollen die Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern, es sei denn, dass die Konstruktionsmerkmale rechtlich vorgeschrieben sind oder die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse überwiegen, beispielsweise im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz oder auf Sicherheitsvorschriften.
      (3) Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, in denen aus Gründen der Sicherheit, der Leistung, aus medizinischen Gründen oder aus Gründen der Vollständigkeit von Daten eine ununterbrochene Stromversorgung notwendig und eine ständige Verbindung zwischen dem Gerät und der Batterie oder dem Akkumulator erforderlich sind.

      Quelle:
      https://www.elektrogesetz.de/gesetzestexte/elektrog/

    • Ist ja nicht so, als würde ein solches Gesetz nicht schon existieren 😉

      §4 Produktkonzeption
      Quelle: https://www.elektrogesetz.de/gesetzestexte/elektrog/

  2. Kartoffelchip? IT-Blog?

    „…Einsteigermodell erhält aktuelle CPU“, Danke.

  3. Ansich ein schönes Gerät, aber solang die Preise nicht noch etwas fallen, bleibt mein altes 12,5er Inspirion noch im Dienst.

  4. Warum soll ich mir so ein Ding statt eines XPS 13 kaufen? Ernst gemeinte Frage.

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