RauteMusik prüft rechtliche Schritte gegen Twitters Musikdienst

Das Online-Radio-Unternehmen RauteMusik GmbH aus Nordrhein-Westfalen lässt markenrechtliche Schritte gegen Twitter prüfen. Als Betreiber von „#Musik“, einem Webradiosender in Europa, befürchtet das Unternehmen Verwechslungen mit dem neu gestarteten Musikdienst von Twitter. Dieser war Mitte April unter dem Namen „#music“ in Amerika, Australien sowie Großbritannien und Irland gestartet.

RauteMusik

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RauteMusik operiert unter dem Namen RauteMusik und #Musik, zur Vermischung kam es im Laufe der Jahre, als man noch nicht in alle Datenbanken und Formulare das #-Zeichen nutzen konnte. Um das Unternehmen zu schützen, hat man bereits 2010  die Wortmarke „RauteMusik“ sowie das ursprüngliche Logo des Senders als Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eintragen lassen.

Der für RauteMusik tätige  Rechtsanwalt Dr. Christian Wolff dazu: „Nach unserer juristischen Bewertung sehen wir in dem Begriff #music eine Verwechslungsgefahr mit der für die RauteMusik GmbH eingetragenen Marke RauteMusik. Sollte Twitter also einen Musikdienst mit Namen #music oder #musik auch in Deutschland starten, sähen wir gute Erfolgsaussichten für eine markenrechtliche Auseinandersetzung.“

Und, was sagt ihr dazu? Plumper Versuch von RauteMusik, um in die Medien zu kommen? Selbst auf der Webseite tritt man nicht mit #Musik auf, sondern mit RauteMusik.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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19 Kommentare

  1. Wishu Kaiser says:

    Kenne den Anbieter noch von früher. Wusste nicht, dass den überhaupt noch jemand auf dem Schirm hat. Ich sehe hier Twitter allerdings auf der sicheren Seite. Die Raute als Hashtag hat Twitter seit langem und es ist nur nahe liegend, wenn sie auch für ihren Dienst diesen Tag nutzen. Einzige Alternative, die ich sehe wäre sowas wie @music aber das wäre auch nicht das Gelbe vom Ei.

    Würde RauteMusik sich auch heute noch #Musik oder #-Musik nennen, wären die Erfolgsaussichten sicherlich um einiges höher, so bezweifle ich, dass sie großen Erfolg haben werden. Insbesondere da #music ja in Deutschland nicht einmal gestartet ist.

  2. Wenn’S in die Hose geht, darf #Musik sich nur noch RauteMusik nennen, denn # als Hashtag hat Twitter und das schon bisschen länger.

  3. Alessandro says:

    Nein, gib mal Raute Musik bei Google ein, über 700.000 Ergebnisse, es gibt 4.2Mio Hörer pro Monat !
    Ich kenne über Ecken und Kanten den Gründer von Raute Musik und es steckt seit vielen vielen Jahren (10) viel viel Arbeit drin.
    Kann gut verstehen dass sie Klagen

  4. ja moment, jetzt frage ich mich aber, rautemusik gibt es seit 10 jahren, wie lange gibt es twitter? ich glaube noch nicht so lange… also war rautemusik als erstes da…

  5. jeder Anwalt findet in jeder Marke eine Verletzung bestimmter Rechte. Man muß nur lange genug suchen! Wird teuer, ohne Aussicht auf Erfolg… Recht haben und Recht bekommen…

  6. Vielleicht als kurze Erklärung von RauteMusik Seite aus noch:

    Wir waren schon immer bekannt unter #Musik (ja, vor allem wegen dem Chat im QuakeNet, den es heute noch gibt) und RauteMusik. Vor allem später letzteres, weil man eine Domain logischerweise nicht mit einer # registrieren kann. Vor allem aber viele Radiodatenbanken akzeptieren keine Sonderzeichen wie ein # – was vielleicht dem einen oder anderen Technik Begeisterten ein Begrif sein sollte. Daher vor allem die Vermischung aus beiden Namen.

    Das Radio selbst existiert nun schon 10 Jahre und ist damit älter als Twitter. Unsere Spartensender sind immer noch bekannt unter den Einzelnamen „#Musik.Main“, „#Musik.Club“ etc.

  7. Matthias says:

    # ist ein Zeichen.
    „Musik“ ist ein generischer Begriff, der markenrechtlich nicht geschützt werden darf.
    In der Kombination allerdings haben davon am meisten: die Anwälte..

  8. Warum sollte das nicht klappen? Geht ja Schließlich um Domain und Verwechslung. Chancen stehen ganz gut

  9. Aus dem # Zeichen in Kombination mit Musik/Music entsteht ganz klar eine Art Marke, die auch verwechslungswürdig sein kann. Da #Musik damit 2003 gestartet ist und die ausgeschriebene Variante wohl eher den Domainrichtlinien geschuldet ist, könnte schon eine Chance bestehen. Vorausgesetzt, Twitter kommt damit nach DE

  10. #Musik ist ein Stück Geschichte der Internetradios, daher kann ich diese Reaktion mehr als Nachvollziehen. Die Rautemusik’ler mögen es nicht, wenn man das Radio mit „Raute“ abkürzt, daran merkt man, dass sie ihren Bezug zu „#Musik“ aufrecht erhalten möchten. Ich denke, dass sie nicht einfach in die Medien kommen wollen o.ä., sondern dass sie ihr mit viel Mühe errichtetes Werk erhalten möchten. Würde mich freuen, wenn #Musik bei einer rechtlichen Auseinandersetzung gewinnen würde.

  11. statistenfreund says:

    Ich wäre nicht so sicher, dass Twitter damit durchkommt. Rautemusik hat eine Wortmarke registriert, da kommt es nicht nur auf das Geschriebene, sondern auch auf den Klang, also wie es ausgesprochen wird, an. Ist wahrscheinlich ein Streitfall, bei dem der Ausgang eines Verfahrens völlig offen ist.

  12. Astra_Körper says:

    Interessant… früher immer #musik.club gehört, heute vermehrt House. Hat sich ziemlich weiterentwickelt dieses Projekt und die # -auch ausgesprochen – gehört da fest mit dazu seit Anfang an. Das ist schon ne Marke. Würde wahrscheinlich jeder dagegen vorgehen wollen, man denke nur an Google Ergebnisse #musik vs. #music, das kann schnell zum Problem werden insofern haben die mE recht.

  13. Nach all den arroganten Apple-Auftritten rund um Familiencafés wie „Apfelkind“ und andere nicht konkurierende Markterscheinungen ist hier endlich mal ein Fall, wo der Anspruch gerechtfertigt scheint. Ich höre seit Jahren #Musik und hoffe, dass sie sich durchsetzen.

  14. Ja, geil dass es RauteMusik immer noch gibt. Damit ist man doch früher im QuakeNet (#Musik) groß geworden! Gibt es JayJay auch noch? 😀 Auf jeden Fall sehr gute Eigenwerbung erstmal. Anders hätte ich nicht gewusst, dass es die noch gibt 🙂

  15. Also in der StädteRegion Aachen ist #Musik aka RauteMusik schon ewig bekannt, da gab es twitter noch nicht. Ob sich rechtliche Schritte lohnen, sei mal dahingestellt, aber Wortmarke ist Wortmarke, egal ob twitter ggf. größer ist. Zählt natürlich nur in den Ländern, wo auch ein Schutzrecht besteht.

  16. #Musik ist keine Wortmarke, sondern eine Bildmarke mit ’nem Wort drin.

    Eine Wort-Bildmarke wird nicht automatisch verletzt wenn jemand das dort abgebildete Wort verwendet. Deswegen ist es ja „nur“ eine Wort-Bildmarke.
    Ob Twitters #music dann tatsächlich der Marke #Musik zu ähnlich sieht, wird ein Gericht entscheiden müssen. ^^

  17. Eine Marke muss man schützen, sonst kann man die eigene Eintragung auch löschen lassen, entweder jegllicher vermeintlichen Markeverletzung nachgehen oder man kann es sich sparen. Stichwort Bauhaus Architektur und Bauhaus der Baumarkt. Ich würde da auch gute Chancen sehen, die Übersetzung deutsch / englisch sollte kaum als Unterscheidungsmerkmal reichen und die grafische Darstellung des Wortes Raute wohl auch nicht. Nach der Aussprache ist beides gleich. Bei uns in der Firma geht es aktuell u.a um den Klang von p vs.d, ob dies ein ausreichendes Unterscheidungsmerkmal ist. Der Vergleich der Obstmarke und dem Café ist übrigens total Fehl am Platze, da wäre eher die Frage, ob die Bildmarke für die strittige Dienstleistungsklasse von Apple überhaupt genutzt wurde (Bei Aufklebern Klasse 16 wohl wahrscheinlich). Hier die europäische Marke Apfelkind, Wiederspruch von Apple Inc. läuft: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=010390731&CURSOR=1

  18. ich glaube nicht das ich „aus Versehen“ das twitter-ding anklick.
    von daher hat Matthias recht.

    Mundpropaganda undso 😀

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