Porno-Abmahnung: Vertipper-Domains, Malware und woher kommen die Daten eigentlich?

Die Porno-Abmahnungen rund um das Portal Redtube machen ihre große Runde. Wahrscheinlich tausende Menschen hatten in den letzten Tagen Post der Anwaltskanzlei U+C (Urmann + Collegen) im Briefkasten, in unseren Kommentaren meldeten sich auch Leser zu Wort. Die abgemahnten Nutzer sollen nun 250 Euro zahlen: 149,50 € Rechtsanwaltsgebühren zuzüglich einer Pauschale von 20 € für Post und Telekommunikation. Hinzu kommen 15,50 € Schadenersatz und 65 € an Aufwendungen für die Ermittlung. Der Streitwert ist mit 1080,50 Euro angesetzt worden.

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Ich habe in den letzten Tagen viel zu diesem Thema gelesen und vieles ist deckungsgleich. Viele Nutzer sollen angeblich einen Telekom-Anschluss ihr Eigen nennen, man vermutet unter Umständen eine Vertipper-Domain und einen Virus, der unter Windows aktiv wird. Die Vertipper-Domain Redtube.net leitet natürlich auf Redtube.com um und könnte als Honeypot gedient haben. Diese Domain wurde offenbar erst am 21. Juli 2013 anonym über Panama registriert.

Anwälte vermuten daher, dass die Vertipper-Domain Redtube.net die Daten der Besucher aufgezeichnet und diese Daten Dritten zugänglich gemacht haben könnte. Surfer ruft die Seite auf – Inhaber hat die IP-Adresse. Ist ja kein Hexenwerk.

Neben dieser Vertipper-Domain gibt es noch einen vermuteten Virus, der sein Unwesen treiben soll. Über eine Seite wie die Vertipper-Domain redtube.net oder ähnliche Seiten könnte sich der Besucher Malware eingefangen haben, die im Hintergrund eben jene Seiten besucht. Ein Kommentator im Lawblog von Udo Vetter teilt mit, dass er die Original-Domain von Redtube nicht im Verlauf habe, wohl aber die Vertipper-Domain.

Eine weitere interessante Vermutung stellt unser Leser Marko auf: er vermutet, dass die Malware an Mail-Adressen gelangt sein konnten, die durch den Adobe-Hack ins Internet gelangt sind. Er bekam – obwohl er kein Kunde der Deutschen Telekom ist – eine Phishing-Mail a la „Rechnung Telekom“ auf eine Adresse, die er definitiv nur für sein Adobe-Konto genutzt hat.

Bei Conlegi beschäftigt man sich mit der Abmahnung auch, man nennt sie „innovativ, aber unbegründet“.  Hier wird zum Beispiel die Frage beantwortet, woher die Abmahner die Daten haben – die Antwort: von der Deutschen Telekom. Natürlich nicht freiwillig, sondern auf Anordnung des Landgericht Köln.

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Auch wird die Frage geklärt, was den Abgemahnten überhaupt vorgeworfen wird – es geht hier um keine Verbreitung und auch nicht direkt um einen Download, sondern um das Zwischenspeichern von Daten. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs soll dieses Zwischenspeichern (Caching) keine Ansprüche der Rechteinhaber auslösen. Betroffene sollten die Conlegi-Seite besuchen und sich einlesen, relativ erhellend. Ich selber gehe davon aus, dass viele Betroffene aus Scham gezahlt haben, vielleicht, damit die Frau / die Freundin / die Eltern nichts mitbekommen.

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Ich habe mir mal die Domain Redtube  – also nicht die Vertipper-Domain – bei Alexa angeschaut. Sie belegt Platz 89 der beliebtesten Webseiten in Deutschland, deutsche Benutzer machen 5,4 Prozent der Benutzer aus – Deutschland belegt damit Rang 4 bei den Redtube-Besuchern. Durchschnittlich verweilen die Besucher 6 Minuten auf der Seite, die Mitte 2013 einen gehörigen Einbruch erlitt.

Wie auch immer: ich drücke allen Betroffenen die Daumen und hoffe auf Aufklärung. Solltet ihr weitere Erkenntnisse bekommen, dann schreibt uns gerne eine Mail.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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40 Kommentare

  1. @MAX „Das Urteil des Landgerichts München: Die Sex-Filmchen erreichen nicht die erforderliche „Schöpfungshöhe“ “

    Herrje, nicht schon wieder. DAS STIMMT NICHT. Es handelte sich um einen ganz speziellen Einzelfall, der nicht allgemeingültig ist.

  2. An alle Betroffenen: Bleibt hart und lasst euch nicht von denen f***en. Kontert mit einer Gegenklage! Wegen Erpressung und Diffamierung, usw 🙂

  3. So wie ich das sehe, steht auf der Urmann-Website (ich hoffe, ich bekomme für den Besuch der Website keine Abmahnung…) die Privatadresse des werten Rechtsanwalts Thomas Urmanns. Zumindest zeigt Google Street View bei der netten Hamburger Elbchaussee-Adresse ein Gebäude, das privat wirkt.
    Wären wir nicht im braven Deutschland, würde das Haus vermutlich schon längst brennen…

  4. Fabian Kehrt says:

    @ Sascha Pallenberg: Na schau mal einer an. Das wundert mich garnicht bei ihnen. Sie sind ja auch dafür bekannt für 3 Minuten Ruhm, Polemik und gebashe zu betreiben.

  5. tolle Zusammenfassung! Fände es gut, wenn du dran bleiben würdest 🙂

  6. wo ist der Unterschied zu anderen Pornoseiten? Ich denke jeder hat schon mal youporn angesurft (ach ne, liest ja auch keine die BILD!) und was kann man dafür das dort Videos angeboten werden die nicht erlaubt sind? ich verstehe es nicht

  7. Vorsicht bei Unmutsbezeigungen gegenüber Urmann + Collegen – wer äußert, dass U+C „einfach krank“ / „gerissen und erpresserisch“ o.ä. ist resp. handelt, kann ebenfalls Post von denen bekommen.
    Und selbst wenn U+C bei der Redtube-Affäre in die Röhre schauen würde – „Beleidigung“ von Justiz-Profis wird sehr gerne sehr schnell sehr heftig bestraft. Zusätzlich zur vielleicht noch halbwegs überschaubaren Geldstrafe im Strafverfahren können völlig ruinöse Kosten im Zivilverfahren als Schmerzensgeld usw. usf. kommen.
    Sogar der jeweilige Blogbetreiber, der solche Kritik stehen lässt, könnte involviert werden.
    Ich komme zwar nicht auf die Idee, U+C resp. Pornos zu verteidigen. Aber wenn man seinen Unmut äußern will, dann sollte man mehr bieten als Angriffsfläche für die Beleidigungs-Justiz.

  8. Hm, ob man das auch umgekehrt machen könnte ?

    Ich meine zivil Schmerzensgeld einklagen weil man durch die Abmahnung traumatisiert wurde.

    Die psychischen Schäden einer solchen Abmahnung sind nicht zu verachten. Angstzustände, Panik, Schlaflosigkeit, Albträume. Da muß doch mindestens Schmerzensgeld im 5 stelligen Bereich rausspringen 😉

  9. @Pater Rolf Hermann Lingen: Ein guter Hinweis. Trotzdem bleibe ich bei meiner negativen Meinung über diese Kanzlei und äußere diese auch. Ich hoffe allerdings, dass Caschy deswegen hier keine Probleme bekommt. Und: Um jmd. abmahnen zu können, müssten die erst einmal wissen, wer einen Beitrag verfasst hat. Im Gegensatz zu ihren Opfern kann sich hier der eine oder andere gg diese Verfolgung schützen – oder zumindest so weit erschweren, dass eine Verfolgung Mühe und Arbeitszeit nicht wert ist.
    Daher plädiere ich dafür, dass auch weiterhin jeder seine Meinung über diese Abzock-Kanzlei kundtun soll. Sich den Mund verbieten lassen und diesen Justizskandal (was es ja eigentlich ist) totzuschweigen ist sicher keine Alternative.

  10. Es erwartet hier doch hoffentlich keiner mehr Gerechtigkeit von der Justiz. Ansonsten: Suchen nach „Gustl Mollath“!
    Ein Blogbetreiber wird m.W. erst haftbar, wenn er auf einen Hinweis bzgl. eines Kommentars nicht reagiert. Aber möglicherweise sind Blogbetreiber mittlerweile generell dazu verpflichtet, mind. einmal pro Tag Beiträge selbst, d.h. unaufgefordert zu säubern von allem, was die Mächtigen nicht gerne lesen.
    Thema offene Meinungsäußerung: Grundsätzlich gilt: Wenn schon, denn schon! Also wenn man etwas kritisieren will, dann sollte man mit seinem Namen, seiner Adresse und womöglich noch mit seinem eigenen Profilbild dafür einstehen. Wer sich so richtig austoben will, macht eine entsprechende Internetseite und stellt dort ein ausführliches Impressum ein.
    Andernfalls, d.h. anonmy, ist Kritik üblicherweise kontraproduktiv.
    Ja, es gibt Ausnahmen; ich denke z.B. an die „Cautio criminalis“ von Friedrich von Spee. Spee hat aber – und darum ging es – sehr scharfsinnige Argumente vorgetragen. Und letztlich zählen ja die Argumente.
    Wer gerne in der vermeintlichen Anonymität des Internets den Maulhelden spielt, erliegt eher der Gefahr, statt substanzieller, wertvoller, eben auf Argumenten gestützter Kritik nur präpubertäre Gossenparolen abzuladen. V.a. könnte sogar hinter einem hyperaktiven Phrasendrescher durchaus ein „Provokateur“ („agent provocateur“) stecken.

  11. Zitat von Leonardo Da Vinchi:“ Wer versucht an einem Tag Reich zu werden, wird in einem Jahr Gerichtet (Gehängt)“

    Man sollte diese sache Genau so Publizieren durch Moderne Medien wie auch andere sachen, Z.b. in der Bild (die ja keinner liest, aber absatszahlen haben wie keine andere Zeitschrift). Quasie als Öffentlichen Pranger der Schwarzen Schafe nutzen 😉

    Ansonnsten gibt es In D-Land kaum noch Gerechtigkeit in der Juistiz

  12. @ ex: ’n bisschen Recherche vorm Aufruf zur Brandstiftung wäre vielleicht nicht schlecht – unter der Adresse Elbchaussee 54 in Hamburg residiert unter anderem das Honorarkonsulat der Mongolei, diverse Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften – und eine Rechtsanwalts- und Steuerberater-Kanzlei Reinberg Meyer von Beust. Vielleicht war der Herr Urmann da mal angestellt. Auf deren Website taucht er jedenfalls nicht auf.

  13. Gegen Urmann war v. Grafenreuth ja ein richtiger Menschenfreund.
    Hätte nichts gegen ein identisches Ende.

  14. So sieht die Abmahnung von U+C aus:

    Gegenstandswert: 1080,50 Euro
    Schadensersatz: 15,50 Euro
    Geschäftsgebühr: 149,50
    Pauschale Post und Kom.: 20,-
    Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 65,-
    Gesamtbetrag: 250,- Euro

    Begründung:
    1.Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Dreamtrip”. Unserer Mandantin steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluß verletzt.
    2. Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 – Az 200 Ls 390 Js 184/11). Eine unerlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vorneherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist (§ 97 UrhG) Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller…Kopien

    Folgende Daten konnte die seitens der Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
    Datum Uhrzeit…
    IP Adresse…
    Produktname…
    Benutzerkennung…
    Filelink…

  15. Mir dünkt beim Wort Vervielfältigen immer, dass ich eine Sache nach dem Vervielfältigen mindestens zweimal besitze. Zum einen die Quelle und zum anderen eine Kopie der Quelle.
    Wenn mir jetzt mal bitte einer schlüssig erklären kann wie das beim Streamen notwendige zwischenspeichern eine Verfältigung darstellen kann.
    Da ich die Quelle nicht besitze kann ich auch keine Kopie erstellen und habe somit nichts vervielfältigt.

  16. Der Padre Lingen hat übrigens recht, manche Äußerungen hier sind schon fast eine Einladung für geneigte Anwälte.

    Was mich fast noch mehr zum Rückwärtsessen bringt, als die gängige Abmahnpraxis ist, dass deutsche Gerichte ohne mit der Wimper zu zucken im Schnellverfahren die Herausgabe der Kundendaten anordnen. Da liegt doch vieles im Argen.

  17. Interessant ist ja irgendwie, dass offensichtlich seit heute die nun mehrfach in den Berichten erwähnte Domain retdupe.net wieder frei ist… Da wird fleißig aufgeräumt wie mir scheint.

  18. Die Mail hat ein Attachement mit super Inhalt:
    Geprüft mit Avira:

    Beweise Ihrer Mahnung der Urheberrechtsverletzung vom xx.xx.xxxx.zip
    [1] Archivtyp: ZIP
    Beweise Ihrer Mahnung Rechtsanwälte Urmann.com
    [FUND] Ist das Trojanische Pferd TR/Matsnu.A.113
    [WARNUNG] Infizierte Dateien in Archiven können nicht repariert werden

    Vorsicht !!!

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