Porno-Abmahnung: Deutscher Nutzer für das Anschauen eines Streams abgemahnt
Unser Leser Dirk hat mich angeschrieben. Er arbeitet bei GGR Rechtsanwälte in Mainz. Die Jungs haben Kurioses zu berichten – die haben nämlich eine Abmahnung reinbekommen. Diese Abmahnung dreht sich um einen gestreamten Pornofilm. Diesen Film (Amanda`s Secrets) hat sich wohl jemand auf dem Portal RedTube angeschaut und wurde daraufhin abgemahnt. Die abmahnenden Rechtsanwälte teilen mit, dass die Mandantin (The Archive AG) vor dem LG Köln den Internet-Service-Provider des Abgemahnten „gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft“ in Anspruch genommen hätten.
Ob der Spaß nun justiziabel ist, kann man bei GGR Rechtsanwälte momentan nicht verifizieren, da zwar IP und Benutzerkennung vorliegen, aber der Beschluss des Landgericht Köln fehlt. Ebenfalls wird nun folgendes interessant zu beobachten sein: schließen sich andere Kanzleien an und mahnen im großen Stil die Porno-Streamer ab und inwiefern ist Streaming in Deutschland nun überhaupt verboten? Angesichts der Besucherzahlen von XHamster, RedTube, YouPorn und Co dürfte klar sein: Da liegt bares Geld für Abmahner rum.
Interessante Entwicklung:
1. Es melden sich immer mehr Abmahnopfer. Die haben interessanterweise die TELEKOM als Provider.
2. U+C ist als Massenabmahner bereits einschlägig bekannt. Die haben dabei gerichtlich schon mal einen auf den Deckel bekommen.
Caschy, bleib dran!
Vom Abofallen-Abzocker zum verurteilten Massenabmahner:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/08/12/massenabmahner-und-ihre-anwalte-haften-personlich/
Keinen Beschluss aber die Daten liegen vor? Klingt jetzt nicht viel legaler, als das dem Beklagten vorgeworfene Streaming…
Darf ich das hier lesen oder ist das illegal ???
Es geht NICHT um Upload. Auch Leute die „ganz normal“ ein Filmchen auf der Seite geguckt haben und keinen Account dort haben sind betroffen.
mit dem google chrome plugin zenmate.io seid ihr auch ruck zuck anonym. einfacher als die andern lösungen und dank neuer technologie noch sicherer, da wird alles direkt im browser verschlüsselt.
Mich würde bei der ganzen Sache interessieren, ob sich mal einer der Betroffenen die Mühe gemacht hat nachzuschauen, ob er auch wirklich zu der im Schreiben angegebenen Uhrzeit die genannte IP hatte. Sollte zumindest bei Fritz!box-Usern relativ einfach nachvollziebar sein.
Interessant ist auch, dass es eine Website gibt, welche sich direkt auf Streaming-Abmahnungen von U+C spezialisiert hat, mit Blogeinträgen die nicht älter als 2.Dez 13 sind. Ein Schelm wer böses dabei denkt 😉
Falls jkemand zukünfig seine eigene IP protokollieren will, kann ein Blick auf Tools wie WAN IP Logger oder TrueIP nützlich sein.
Also, irgendwie verstehe ich gar nix mehr.
Ich war immer der Meinung, dass man sich Videos bei youtube und auch bei youporn (& co) 😉 einfach mal „so“ ansehen darf? Ist es wirklic illegal einen Film zu streamen?
Sorry, aber stehe ich jetzt echt auf dem Schlauch…. – kann ich nicht nachvollziehen…
Wird wohl Zeit für ein VPN Feature. 😉
Welche Tools Plugins etc. gibt es für Safari aufm Mac, um anonym zu bleiben, OHNE dass die Internetverbindung drunter leidet und/oder das Macbook in die Knie geht?
War eine Frage der Zeit bis beim Streaming ähnlich argumentiert wird.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/grundsatzurteil-kinderporno-konsum-im-internet-ist-strafbar-a-677997.html
Überraschend ist wie lang es gedauert hat.
Perfide! Ich wurde wegen Vivian Schmitt – 24 Stunden Geil abgemahnt, diesen Film habe ich über Google gefunden und er taucht nicht in der Suche auf. Egal ob man Vivian Schmitt oder Vivian.Schmitt, Vivian-Schmitt, Vivian_Schmitt usw. sucht! Direkt anklicken über Lesezeichen (oder halt Google) geht aber! Gelöscht wurde der auch nicht, Uploaddatum wohl Anfang 2013 – laut archive.org zumindest, auf der Seite selbst findet man keine Angabe.
die anwaelte v.c. v . haben beim lg in koeln eine verfuegung erzwungen wo die telekomm
die id . nr herraus geben muss
@Jo.
Nein, dem ist nicht so. Schauen Sie sich die fraglichen Abmahnungen an. Hier wird ausdrücklich ein Stream als Download hingestellt, sich auf ein (unpassendes) Urteil berufen, um diese Meinung zu untermauern und behauptet, der Download sein unzulässig (was in diesem Fall auch falsch ist) und der verlangte Schadensersatz ist weist ebenfalls nur den Download als „Schaden“ aus.
In der Abmahnungen wird in keinem Wort der Vorwurf der unautorisierten Verwertung geäussert.