Porno-Abmahnung: Deutscher Nutzer für das Anschauen eines Streams abgemahnt

Unser Leser Dirk hat mich angeschrieben. Er arbeitet bei GGR Rechtsanwälte in Mainz. Die Jungs haben Kurioses zu berichten – die haben nämlich eine Abmahnung reinbekommen. Diese Abmahnung dreht sich um einen gestreamten Pornofilm. Diesen Film (Amanda`s Secrets) hat sich wohl jemand auf dem Portal RedTube angeschaut und wurde daraufhin abgemahnt. Die abmahnenden Rechtsanwälte teilen mit, dass die Mandantin (The Archive AG) vor dem LG Köln den Internet-Service-Provider des Abgemahnten „gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft“ in Anspruch genommen hätten.

Bildschirmfoto 2013-12-05 um 15.37.32

Ob der Spaß nun justiziabel ist, kann man bei GGR Rechtsanwälte momentan nicht verifizieren, da zwar IP und Benutzerkennung vorliegen, aber der Beschluss des Landgericht Köln fehlt. Ebenfalls wird nun folgendes interessant zu beobachten sein: schließen sich andere Kanzleien an und mahnen im großen Stil die Porno-Streamer ab und inwiefern ist Streaming in Deutschland nun überhaupt verboten? Angesichts der Besucherzahlen von XHamster, RedTube, YouPorn und Co dürfte klar sein: Da liegt bares Geld für Abmahner rum.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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60 Kommentare

  1. @ Peter

    Came here for this comment. Did not disappoint.

  2. Bin auch der Meinung das die eigentliche Frage ist, wie die Kanzlei an die IP gekommen ist. Folge infos wären hilfreich

  3. Geiles Bild 🙂
    In Zukunft wird wohl alles verboten sein…Da sollte man doch eher mal die Betreiber ins Visier nehmen…Der Arme

  4. Der lawblog widmet sich auch dem Thema. In den Kommentaren tauchen ab 16:34 Uhr weitere Fälle auf. Es scheint also im großen Stil abgemahnt zu werden. Hoffe mal, dass sich das keiner gefallen lässt und endlich eine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Streaming erwirkt wird.

    @ Caschy: Sorry, fürs „Bewerben“ anderer Blogs. Hoffe, das geht in dem Fall in Ordnung.

  5. Und unsere kommende Regierung (vor allem auf Druck der CDU/CSU) möchte dringend die Vorratsdatenspeicherung einführen. Dann wird das massenhafte Abmahnen noch einfacher.

  6. Was würde passieren, wenn ich z.B. ein Blog aufrufe auf dem ein nicht lizenziertes Bild in einem Artikel verwendet wird. Werde ich dann auch abgemahnt? Schließlich habe ich das Bild ja angeschaut.

    In Deutschland ist das Internet echt ein Minenfeld. Am besten man surft nur noch wenn ein Anwalt neben einem sitzt.

    Ich hoffe auch, dass der Gesetzgeber hier endlich mal einen Riegel vorschiebt.

  7. Ähm, wtf?
    @Timo: Wenn das jetzt durchkommt, sehe ich das Internet wirklich in Zukunft so… Und selbst wenn ein Anwalt neben dir sitzt, und du einen Link anklickst, ist es ja schon zu spät, da das Bild schon geladen ist, für welches du abgemahnt werden könntest. Und der Anwalt kann sich nicht alle Links der Welt merken, um dich vorher warnen zu können 😀

    Bestelle mir grade aus reiner Vorsicht schon eine neue VPN…

  8. @Saenic
    Kommt immer auf den Dienst an. Es gibt inzwischen auch Streaming Dienste, die p2p via Flash nutzen, z.B.Schöner Fernsehen. Wie bei p2p üblich ist man dann nicht nur Empfänger des Streams sondern gleichzeitig auch Uploader und damit Interessant für die Abmahnindustrie.

    Unter Linux braucht man nur „iftop -i “ laufen lassen und sieht sehr schön alle IP Adressen, sowohl jener die einem den Stream bereitstellen also auch jene IPs zu denen von der eigenen geuppt wird.

  9. @Jo: sorry, muss dich enttäuschen. Unser Beitrag war eher online und da gab es diese Informationen noch nicht.

  10. Und das entschuldigt die schlampige Recherche? Muss mich immer öfter wundern..

  11. Heise hatte diese „schlampige“ Recherche auch…

    „(Eine frühere Version dieses Beitrags ging vom Fall bloßen Streamings aus.) „

  12. Hm… wenn es wirklich um den Upload geht und der Betreiber angeblich keine Daten Speichert, könnte es sich doch um ein Wasserzeichen handeln, oder? Der Betroffene „kauft“ sich das gute Filmchen online und stellt es bei Redtube ein, ohne zu wissen das es zu ihm zurück verfolgbar ist.
    Oder ist diese Theorie noch nicht in der Praxis anwendbar?

  13. Zitat:
    TomH.

    “da zwar IP und Benutzerkennung vorliegen” … Wer greift denn aus einer Umgebung mit zuordbarer Benutzerkennung auf XXX-Seiten zu? Tsss…. Leute gibt’s. 😉

    Aus reinem Interesse *Hust* Wie kann man sich denn effektiv anonymisieren?

  14. Irgendwie riecht das nach einem „Lockvogel“ und ggfl. einem Tracking durch eine Werbeeinblendung vor dem Stream. Da will wohl jemand mächtig abzocken.

  15. Ich hab das selbe schreiben auch bekommen , meine eltern springen im Dreieck , bitte bitte helft mir , ich will kämpfen und nicht wie ein doof das Geld über weisen , wie sieht die Rechtslage aus fürs streamen

  16. Tor oder Hotspotshield anschmeissen

  17. Tja, hättste mal gelernt, vernünftiges Deutsch zu schreiben, statt pausenlos 5 gegen Willi zu machen! Jetzt ist es zu spät, Strafe muss sein, und aus Dir wird nichts!

  18. Dachte eine modifizierte Unterlassungserklärung wäre ganz gut, aber wenn man nix illegales gemacht hat, dann ist das ja auch Schwachsinn….

    Erstmal ne Nacht drüber schlafen, mod. UE kann man auch vorab via E-Mail schicken, Frist ist ja erst am Montag bzw. für manche auch Dienstag 😉

    Ich denke selbst die Fachanwälte werden keine Lösung parat haben, streamen ist für die ja auch „Neuland“, ähnlich wie bei den Hanseln vom OLG Köln…. Ernsthaft, für angebliches „gewerbsmäßiges“ Streamen die Addresse rausrücken, bei denen piepts ja wohl….

    Aber meinen Beschluss hab auf der Seite http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php#solrNrwe auch nicht finden können, vielleicht ist der ja auch nur ein Fake….

  19. Puh, zum Glück kann man wenigstens bis jetzt noch Emails ohne Bedenken abrufen… 😀

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