Polizeiarbeit müsse laut Experten stärker digitalisiert werden
In Deutschland ist es mit der Digitalisierung so eine Sache – insbesondere im öffentlichen Dienst. Laut Experten sei davon auch die Polizeiarbeit betroffen, die schneller und stärker digitalisiert werden müsse. Dafür sei jedoch die behutsame Zusammenarbeit von Bund und Ländern notwendig. Experten wurden da im Zuge einer Anhörung auf Antrag der FDP-Fraktion (19/27172) konsultiert.
So fordert die FDP von der Bundesregierung, dass sie mit den Landesregierungen einen „Digitalpakt für die Polizei“ erarbeite. Das solle auch eine behördenübergreifende Kommunikation durch einen einheitlichen Messengerstandard vorantreiben. Auch solle die Regierung die Sicherheitsbehörden des Bundes zügig und flächendeckend mit mobilen Endgeräten ausstatten, die Zugriff auf alle dienstlich benötigten Systeme gewährleisten, und die Fahrzeuge dieser Behörden mit Computer und Internetverbindung versehen.
Dem schloss sich der Professor Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin offenbar an, den auch er befürwortet die Digitalisierung. Es müsse aber transparente Abläufe geben. Benötigt würden zudem gesetzgeberische Vorgaben für automatisierte Vorkehrungen gegen den Missbrauch polizeilicher IT-Systeme, eine Befürchtung, die sicherlich auch bei vielen Lesern schnell im Hinterkopf existiert.
Der Soziologe Simon Egbert von der Universität Bielefeld warnte wiederum davor, die Technik zu hoch zu bewerten. Viel hänge von der passenden Implementierung ab und davon, dass Transparenz und Kontrollierbarkeit gewährleistet bleibe. Laut Holger Gadorosi, beim Bundeskriminalamt (BKA) Leiter des Programms Polizei 2020, sei der Status Quo, dass es bei der Polizei in Deutschland derzeit 400 einzelne Systeme gebe, die von 20 Teilnehmern betrieben werden. Das könne man nicht von Heute auf Morgen umstellen. Denn schließlich müssten dann etliche Mitarbeiter komplett neu eingearbeitet werden, sollte man auf eine einheitliche Plattform wechseln.
An den Mitarbeitern könnte dann wohl so manches scheitern, da es keine ausreichende Qualifizierung für die Digitalisierung gebe. Ralf Michelfelder, ehemaliger Präsident des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg, fordert, da schon in der Ausbildung anzusetzen. Gleichzeitig brauche es die benötigte technische Infrastruktur, zu der auch Tablets im Streifenwagen gehören sollten.
Laut Dieter Schneider, ebenfalls ein ehemaliger Präsident des LKA Baden-Württemberg, ist für die Digitalisierung, dabei müsste aber auch so manche Prozesse überdacht werden. Sonst setze man schlechte Prozesse zwar digital um, dann seien es aber eben schlechte digitale Prozesse, was auch niemandem weiterhelfe. Man sieht: Da wird sicherlich noch vieles zu diskutieren sein, bevor konkret etwas getan wird.
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Verständlich, aber hätte man da in der Vergangenheit nicht bereits schauen müssen dass es nicht so ausartet? 400 verschiedene Systeme 20 Teilnehmer. Es darf halt jetzt nur nicht der Zug verpasst werden, und wir im europäischen Vergleich schlecht abschneiden wie woanders auch.
Ist tatsächlich unfassbar ausgeartet da die Polizeibehörden der Bundesländer alle ihr eigenes Süppchen kochen. Und gerade Süddeutschland besteht ja immer auf ihre Extrawurst.
Ja, ein Bleistift und Block ist sicher nicht mehr Zeitgemäß, aber oft die Realität…
Der Witz ist, dass ein Block und ein Bleistift in manchen Fällen ein unschlagbares Gespann sind.
Und so geht der Artikel am Schluss noch auf das Wichtigste ein. Denn welche Probleme, welche Prozesse, ja welche Use Cases sind aktuell suboptimal und können, ja sollten durch Digitalisierung verbessert werden? Es ist nicht hilfreich, etwas zu digitalisieren, nur um der Digitalisierung Willen. Das kann im schlimmsten Fall auch zu weniger Effizienz und sogar Effektivität führen. Ich bekomme geradezu ein Deja Vu, wenn ich „Tablet“ in diesem Zusammenhand lese. Oft wird da „etwas mit Tablets“ gemacht und die Stelle, die selbige verwenden soll, winkt meist ab mit den Worten „legen Sie es zu den anderen Tablets aus der letzten Ausschreibung, die haben wir auch schon nicht gebraucht“. Zudem ist die Ausschreibung und Beschaffung von Ausstattung Ländersache. Da sind die verschiedenen Länder sicher auch unterschiedlich weit. Und selbst die Anforderungen dürften in jedem Bundesland anders sein. Alleine durch die Besiedelung und geografische Lage bedingt.
Damit will ich sagen: ja, es ist Wahlkampf, da rasseln Parteien gerne mit den Säbeln des Grundbedürfnis Sicherheit. Und ja, es ist bereits Sommerloch. Aber die Polizei hat von solchem Säbelrasseln meist nichts. Da kauft sich der Kollege sogar manchmal das Benötigte selbst, sonst kann er ewig warten.
So sind wir gut vor Hackerangriffen geschützt ;).
Leider ist da auch die durchaus reale Gefahr daß man statt eine in der im Artikel genannten Art gute digitale Infrastruktur bei den Sichereitsbehörden zu schaffen schnell mal dititale BürgerInnenrechte einschränkt. Ist der bequemere Weg und signalisiert „wir tun was “ – Quellen-TKÜ oder Staatstrojaner sind eine Art der digitalen Polizeiarbeit auf die ein demokratischer Staat verzichten sollte. Lieber ein paar Gaunereien mehr als ein Polizeistaat durch die hintertür. Ein gewisses maß an Kriminalität ist m. E. als preis echter persönlicher Freiheit vor Überwachung hinnehmbar.
Quellen-TKÜ/Staatstrojaner Staatstrojaner benötigen einen richterlichen Beschluss und setzten eine schwere Straftat aus einem Katalog voraus. Wo genau schränkt dass deine Freiheit ein?
Dass das Gesetz die Freiheit der Bürger einschränkt, steht sogar explizit in der Gesetzesvorlage:
„§ 15
Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf
Und was kann man sonst so bemängeln?
– Was bringt mir ein vermeintlicher Richtervorbehalt (Du würdest Dich wundern, google mal „G10-Kommission“), wenn eine Überwachung auch präventiv erfolgen kann? Dreht das nicht die Unschuldsvermutung um?
– Darf man ein rechtsstaatliches Verfahren auf Sicherheitslücken in der IT basieren lassen, die für das Verfahren überall offen gehalten werden?
– Wer garantiert bei einem geheimen Verfahren, das man aus „Sicherheitsgründen“ nicht offenlegen will, dass die Dokumente auf meinem Rechner dann wirklich von mir stammen? Und wie weise ich es nach, dass dem nicht so ist, wenn darauf eine Anlage basiert?
– Und ist es ein Bug oder ein Feature, dass besonders schützenswerte Gruppen wie z.B. Journalisten nicht von der Überwachung ausgenommen sind?
Ich halte das Recht auf vertrauliche Kommunikation für eines der wichtigsten Rechte eines jeden Menschen. Wie wichtig das ist, haben wir gerade in den letzten Jahren gesehen. Mir ist klar, warum man dieses Recht einschränken will. Notfalls schreit jemand „Kinderpornos im Internet“ und alle sind gezwungenermaßen dafür, das Internet möglichst lückenlos zu überwachen und notfalls abzuschalten. Und die meisten Entscheider gehören einer Regierung an, die das Internet noch vor wenigen Jahren als „Neuland“ bezeichnet hat. Entsprechend irritiert sind dann auch die IT-Berater, die der Regierung Beratungsresistenz vorwerfen:
https://www.ccc.de/de/updates/2021/offener-brief-alle-gegen-noch-mehr-staatstrojaner
Und durch solche Aktionen verspielt die Bundesregierung noch das letzte Vertrauen, das nötig gewesen wäre, als Bürger eine solche Grundrechtseinschränkung hinzunehmen.
Meinst Du die Frage wirklich ernst?
Der „richterliche Beschluss“ ist keinen Pfifferling wert…..es geht um die anlasslose Überwachung, die auch Quellen-TKÜ und Staatstrojaner einschließt. Da braucht es nicht mal mehr einen Anfangsverdacht. Wenn also jemand der Meinung ist, dass Du die sogen. Demokratie gefährdest, weil Du bei der letzten Demo 3x zu viel an der falschen Stelle applaudiert hast, wirst Du überwacht.
Das ist die perfektionierte, frühere Rasterfahndung.
Macht n sehr guten Eindruck, wenn plötzlich die Polizei im Altenheim steht und Dich in Handschellen abführt, weil Du eine gewisse Ähnlichkeit mit einem gerade gesuchten Bankräuber hast….. auch, wenn sich dann herausstellt, dass Du völlig unschuldig bist.
Wenn das keine Einschränkung der persönlichen Freiheit ist………
Wie gut der richterliche Beschluss funktioniert, sieht man in der Psychiatrie: Auch da ist ein richterlicher Beschluss nötig, um Dich gegen Deinen Willen in die Geschlossene Psychiatrie zu sperren, für 24h darf man das sogar ohne richterliche Anhörung des Betroffenen. Den Vorläufigen Unterbringungsbeschluss stellt jeder Richter aus, wenn der Sozialpsychiatrische Dienst der Meinung ist, Du stellst eine Gefahr für Dich oder andere dar. Ob der Eindruck des SPSDs wirklich stimmt, kann der ausstellende Richter gar nicht beurteilen, mangels fundierter Kenntnisse, der verlässt sich darauf, was der SPSD ihm in ein paar Sätzen geschildert hat am Telefon.
Weil jede Möglichkeit ein Datensystem zu unterwandern – und genau das ist ein Staatstrojaner – eine Sicherheitslücke ist durch die Dritte zugriff auf meine Daten erhalten können. Wäre es möglich zu garantieren daß _nur_ unter den von Dir genannten Bedingungen TKÜ und Staatstrojaner eingesetzt werden , Mike, hättest du recht. Aber Datenschützer und Organisationen wie der CCC sehen das anders: jede „Hintertür“, sei sie auch noch so „gut gemeint“ als Zugang für Strafverfolgungsbehörden ist ein potentielles einfallstor für nicht befugte die sich in den Besitz dieser Tools bringen. Und nun überleege selber: wer darf in Deutschland Schußwaffen legal tragen? Und hat nur dieser personenkreis wirklich Zugang zu Schußwaffen oder … ? Das gleiche gilt für TKÜ und Staatstrojaner: diese Werkzeuge gehören generell verboten . Hersteller von Betriebssystemen und hardware dürfen nicht verpflichtet werden für TKÜ und Staatstrojaner „Bakdoors“ vorzuhalten. Das wäre so als müßte bei der Polizei/Staatanwaltschaft für jede Wohnungstür , jedes Auto ein „Zugriffsschlüssel“ hinterlegt werden über den – und sei es nur mit richterlichem Beschluß – meine tür, mein auto geöffnet werden können und ich hätte keine Möglichkeit das z. B. durch zusätzliche sicherheitsschlösser = Kryptologie auf Datensystemen zu erschweren. Wer Privatsphäre aufweicht – und sei es mit angeblich guten Gründen – gefährdet meine persönliche Freiheit indem er meine Schutzmaueern nicht nur gegen staatlich sanktionierte eingriffe sondern generell aufweicht.
@Andreas……. Die Polizei hatte, bei begründetem Anfangsverdacht, schon immer die Handhabe, Deine Wohnung und Dein Auto aufzumachen.
Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz braucht es diesen begründeten Anfangsverdacht nicht mehr……Du kannst sogar weiterhin Deine Kommunikation verschlüsseln, nur sitzt der Zuhörer auf Deinen Geräten, und für den „Feind“ von innen nutzt das auch nicht mehr viel.
Na ja, es ist halt einfach ein Fakt dass es solche Überwachungen nur bei schweren Straftaten durch einen richterlichen Beschluss gibt. Für einen solchen Beschluss muss es fundierte Beweise geben, auch wenn es in eurer Fantasie anders erscheinen mag. Nicht verwertbare Kernbereiche gelten hier natürlich auch weiterhin genau so wie bei einer normalen Telefonüberwachung.Der Staat hat weiterhin überhaupt nicht die Möglichkeit einen Backdoor für eine End zu End Verschlüsselung einzubauen/einbauen zu lassen. Es geht hier um eine Trojaner Software der Firma FinSpy, die scheinbar auf einem Endgerät installiert werden soll -> https://www.computerbase.de/2021-02/bundestrojaner-kein-einsatz-2017/
– was bisher noch nie verwendet wurde weil es wohl viel zu viel aufwand für viel zu wenig nutzen bringt.
„Na ja, es ist halt einfach ein Fakt dass es solche Überwachungen nur bei schweren Straftaten durch einen richterlichen Beschluss gibt.“
Du liest nicht gerne, was? Offenbar selbst, wenn Dir andere Leute Inhalte vorkauen, die Du Dir hättest selbst erschließen können.
Deine Naivität möchte ich haben, Mike…….
Lies Dir noch mal den von Dir verlinkten Artikel durch:
Der ist vom Februar diesen Jahres. „Erfolgreich abgeschlossen“ heißt nicht, dass es nicht versucht wurde, sondern nur, dass die gewonnenen Erkenntnisse nicht die erhöffte Wirkung hatten.
Im zitierten Artikel steht auch, dass man trotz allem den Strafverfolgungsbehörden noch weitreichendere Befugnisse geben will. Und genau das ist mit dem erst in der letzten Woche verabschiedeten Gesetz passiert.
Da mit der Digitalisierung jeglicher Arbeitsprozesse ist so eine Sache. Nur wenn es den Weg von der Quelle bis zur Datenbank in seiner Geschwindigkeit, Einfachheit und Zuverlässigkeit gegenüber den klassischen Methoden erhöht, ist es sinnvoll. Die Anzahl der verschiedener Systeme ist teilweise auf den Föderalismus zurückzuführen und das jedes Bundesland eine abweichendes Datenschutzverständnis in Details aufweist. Jedes Verfahren oder Anwendung muss vor diesem Kontext geprüft werden. Es geht nicht nur um etwas digital abzuwickeln, sondern auch den rechtlichen Rahmen zu schaffen bei gleichzeitiger maximaler Datensicherheit. Ich bin zuversichtlich, dass sich hier viel in der Zukunft ändern wird, aber es braucht Zeit und sehr gute Ideen.
Und was hätte vorratsdatenspeicherung im analogen Leben bedeutet? Da hätte jeder Dienstleister listen führen müssen wann ich wem etwas gesendet hätte und ob und wann der das empfangen hat. für jedes Paket, jeden Brief , jede postkarte ein eintrag der 6 Monate hätte vorgehalten werden müssen oder nach dem willen der Strafverfolgungsbehörden noch länger , heute nennt man sowas metadaten. Ich war noch einer derer der sich aktiv gegen Volkszählungen gewehrt hatten in meiner Jugend und sowas wie eine queellen-TKÜ oder voratsdatenspeicherung hätte damals die APO und vielleicht sogar die RAF in Aktion gesetzt – und heute soll das , nur weil es nicht mehr um Briefe und papierne Kommunikation und Telefone mit Wählscheiben geht alles zulässig und angeblich notwendig sein? Denkt dass was Sicherheitsbehörden heute wollen einfach mal in die Welt von vor 30 Jahren oder früher zurück ,und überlegt ob ihr dem damals zugestimmt hättet.