Personalausweis soll ab Januar 2027 digital auf dem Smartphone vorliegen

Ab dem 2. Januar 2027 soll euer Personalausweis auf Wunsch auch in digitaler Version auf dem Smartphone bzw. Tablet landen. Der zuständige Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat jenes Datum bestätigt. Man will da im Rahmen eines Wallets nicht nur den Personalausweis, sondern auch den Führerschein, Fahrzeugschein und weitere Versicherungskarten digitalisieren.

Ziel ist es, quartalsweise neue Funktionen zu ergänzen, sodass immer mehr Dokumente in Papierform mehr oder minder unnötig werden. Als Dokumente, die später auch im Wallet landen könnten, nennt Wildberger auch die Gesundheitskarten der gesetzlichen Krankenkassen, Schul- und Hochschulzeugnisse sowie den persönlichen Impfpass. Ein großer Vorstoß von Wildberger selbst bzw. der Bundesregierung ist die Sache aber nicht. Im Gegenteil, man steht durch eine EU-Verordnung unter Druck. Letztere schreibt vor, dass alle Mitgliedsstaaten bis 2027 eine staatliche Ausweis-App bereitstellen müssen. Dem wird man dann also auf den letzten Drücker noch gerecht (via Heise).

Die Nutzung der App wird allerdings freiwillig sein. Deutschland hängt da etwas hinterher, denn in einigen anderen EU-Ländern ist so ein digitaler Personalausweis schon länger Standard.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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48 Kommentare

  1. Der elektronische Personalausweis mit PIN ist super, da steht seit vielen Jahren bereits eine gute Lösung zur Verfügung. Ärgerlich ist eher, dass kaum Unternehmen das nutzen, man wird stattdessen zu Postident oder komischen Videoanrufen in Osteuropa gezwungen.
    Das wäre ja wirklich eine digitale Nutzung. Statt einer physischen Version eine auf dem Bildschirm zu haben und sonst nix ist hingegen die selbe bullshit Digitalisierung a la Antragsformular als PDF bereitstellen die wir in Deutschland so lieben.

    Und wie man an der fehlenden Nutzung der Ausweisfunktion durch Unternehmen sieht kann man auch nicht immer nur über die Politik meckern.

    • Der Bund ist aber selber schuld – denn der Bund selbst hat die elektronische Ausweisfunktion selbst kaum genutzt. Das kommt jetzt so ein bisschen mehr bei der Kfz-Zulassung und diversen Serviceangeboten. Aber eigentlich immer noch viel zu wenig. Wenn man bedenkt, dass die eID 15(!) Jahre alt ist.
      Die Finanzbehörden sind da schon etwas länger dabei – aber halt auch nur als Option. Jahrelang war die Funktion ja auch erstmal ausgeschaltet und es gab keine große Erklärung.

      Das hätte man halt viel mehr forcieren müssen. Erstmal in den eigenen Behörden aber eben auch gerade im Finanz- und Vertragssektor… Das sollte nicht komplizierter sein, als der Geschiss mit Post- oder VideoIDENT.

    • Moment mal… Postident funktioniert doch mit Perso + PIN, hab ich schon mehrfach verwendet.

  2. Na ich bin mal gespannt. Vor kurzem kam ja erst die iKFZ App. Welche ich seitdem auch nutze. Hoffe man braucht jetzt nicht für jedes Dokument eine eigene App. Zumal es ja die AusweisApp gibt.

    • >> Hoffe man braucht jetzt nicht für jedes Dokument eine eigene App.

      „Man will da im Rahmen eines Wallets nicht nur den Personalausweis, sondern auch den Führerschein, Fahrzeugschein und weitere Versicherungskarten digitalisieren“, ist jetzt nicht unbedingt unverständlich formuliert.

      Warum das bei uns in DE so lange dauert, kann man sich fragen.

    • Perfekt wäre es, wenn man einfach alles der Apple Wallet (oder dem Android-Pendant) hinzufügen könnte. Dann hätte ich den ganzen kram auch auf meiner Watch immer dabei, und falls nicht, wäre sowas wie eine Germany-App mal angebracht, mit der man einfach alles dann machen kann und alles integriert wird. Auch für Dinge bei den lokalen Ämtern. Aber da die Politiker alle so verdammt alt sind, wird das wohl noch 50 Jahre dauern, bis sowas kommt. =(

      • Eine Apple oder Google Wallet mit Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, Kreditkarte. Das wäre sowas von unkompliziert und ein Portemonnaie wäre für immer überflüssig.

        • Hallo Tim,

          und all Deine wichtigen Dokumente und ggf. Zugangsdaten wären bei nicht in europa ansässigen Dienstleistern hinterlegt.

          Kann man mögen, sollte man vielleicht – gerade im Angesicht der derzeitigen politischen Lage in den USA – aber vielleicht nicht.

          Mir wäre da eine innereuropäische lösung doch lieber.

          aber da es wie im Artikel zu lesen „Die Nutzung der App wird allerdings freiwillig sein. “ heißt muß man da , egal auf welcher digitalen Plattform, auch überhaupt nichtz mitmachen und behält seinen Ausweis, wieseine patientenkarte usw. im Echtleder-Wallet in der jacken- oder gürteltasche.

          Ganz old-school und erstmal landet nichts über dem „großen Teich“ oder an der Wolga oder dem „Gelben fluß“.

        • Nicht so ganz. Es gibt ja noch Leute die kein Smartphone haben. Oder im worst case ist das mal kaputt, steht man ohne papiere da bis ein neues da ist oder das alte repariert.

          • Hallo Basti,

            naja es heißt ja im Artikel daß die Teilnahme freiwillig ist. Also niemand muß seine papiere auf eine Smartphone-Wallet übertragen.

            Das papier- bzw. Plastedokument behält seine Gültigkeit .

            Doppelt genäht hält eben besser – auch die sog. „Elektronische Aktenführung“ sollte immer nur eine Alternative zum Papierpendant sein. Und wenn man Originale schon nicht auf papier vorhält – auch das altert und vergilbt – könnte man sich für Mikrofilm als extrem haltbare Alternative entscheiden.

            für privatmensch sicher nicht geeignet aber für Behörden und Co. ein sicherer Weg – und da müssen russische , chinesische oder US-Amerikanische Dienste erst mal rankommen – nix mit zugriff übers netz „007“ muß wieder in Persona abfotografieren … smile.

            Machen wir es ihnen schwer uns zu überwachen – leben wir wieder mehr analog!

          • Wenn man kein Smartphone hat, kann man ja weiterhin auf die „analogen Varianten“ zurückgreifen, im Moment jedenfalls spricht niemand davon, das abzuschaffen. Und natürlich kann das Smartphone mal defekt sein, zerstöre oder gestohlen werden … dann werden die meisten aber sicher innerhalb von 24 oder Max, 48 Stunden einen (ggf. temporären) Ersatz haben – und das in aller Regel nicht wg. der dort abgelegten Dokumente. Insofern ist das zwar ein realistisches Problem, was aber in der Praxis nicht all zu oft wirklich ein Problem darstellen dürfte.

  3. Das ist ein cooles Projekt. Ich finde es super, dass der Quellcode Open Source ist und die App auch zu F-Droid kommt.

  4. Muss ich dann bei der Verkehrskontrolle dem Polizisten mein Handy im entriegeltem Zustand übergeben, damit er meinen Führerschein kontrollieren kann?

    • Aaaaah, der erste hats verstanden. 😉

    • Nein, musst du nicht.

      Hier wird übrigens generell empfohlen, die Karte nie auszuhändigen (und dafür lieber 10 Euro Verwarnungsgeld zu kassieren), weil man sonst Gefahr läuft, dass diese einbehalten wird und man so auch temporär die Fahrerlaubnis verlieren kann. Diese wiederzuerlangen kann Tage/Wochen dauern, selbst wenn kein Anlass vorlag. Hat man den Führerschein (Karte) nicht bei sich, ist dazu immer eine richterliche Entscheidung nötig.

      • Wenn die Karte einbehalten wird, hat das sicher einen Grund. Macht die Polizei ja nicht aus Spaß. Vielleicht sollte man einfach nüchtern Auto fahren 😉
        Das Führen eines Kfz kann dir die Polizei btw. auch untersagen, ohne deinen Führerschein einzukassieren.
        Denn wenn die Polizei deinen Führerschein einkassiert, hätte das im Grunde auch nur zur Folge, dass du quasi ohne Dokument aber noch immer mit Fahrerlaubnis unterwegs bist 😛
        (Die richterliche Entscheidung ist in den allermeisten Fällen btw. reine Formsache)

        Aber hey… Wenn man schon solche Gedanken hat, bloß nicht den Führerschein mitzuführen oder herauszugeben, muss es ja schon öfters passiert sein. Selbstreflektion findet dann scheinbar nicht statt und bestätigt, dass in Deutschland zu viele Menschen einen Führerschein haben, den sie besser nicht haben sollen, weil sie Regeln eh doof finden.

        • „Denn wenn die Polizei deinen Führerschein einkassiert, hätte das im Grunde auch nur zur Folge, dass du quasi ohne Dokument aber noch immer mit Fahrerlaubnis unterwegs bist “

          Das ist leider falsch. Wenn die Polizei den Führerschein einkassiert und du danach fährst, dann ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (inkl. aller daraus folgenden Konsequenzen -> Versicherungsschutz etc.)

          Wann kann das passieren?

          Verdacht auf Trunkenheitsfahrt (Atemalkohol > 0,5)
          Auch wenn der spätere Bluttest ergibt, dass kein strafbarer Wert erreicht wurde, war die Beschlagnahme rechtmäßig, solange die Umstände den Anfangsverdacht gerechtfertigt haben.

          Verdacht auf Drogenkonsum
          Auch wenn der spätere Bluttest ergibt, dass kein strafbarer Wert erreicht wurde, war die Beschlagnahme rechtmäßig, solange die Umstände den Anfangsverdacht gerechtfertigt haben.

          Es gibt noch einige weitere Gründe. In den geschilderten Fällen bekommt man den Führerschein wieder, was aber dauern kann. Solange darf man nicht fahren.

          Es ist also schlau, den Führerschein nicht dabei zu haben.

          • Bitte kein Halbwissen verbreiten:
            Bei einem Verstoß > 0,5 Promille bis 1,1 Promille oder einem Verdacht auf Drogenkonsum OHNE zusätzliche Ausfallerscheinungen ist man im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Da wird kein Führerschein einbehalten…

            Bei den in §69 StGB genannten Straftaten sieht das zwar anders aus, jedoch kann in diesem Fall auch ohne das Einbehalten des Führerscheins die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zwar nicht am selben Abend. Aber wenn dieser Verdacht vorliegt, wird die Weiterfahrt auch so verhindert und die richterliche Entscheidung schnellstmöglich herbeigeführt. Und wenn man richtig Pech hat, wird noch die Wohnung nach dem Führerschein durchsucht.

            • >> Bitte kein Halbwissen verbreiten:

              Die Polizei kann dir jederzeit die Weiterfahrt bzw. weitere Nutzung eines Fahrzeugs untersagen. Da müssen nicht mal Drogen oder Alkohol im Spiel sein.

              Wenn die Beamten dich einer weiteren Teilnahme am öffentlichen Verkehr für untauglich halten, kannst du froh sein, wenn es keine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde gibt und du nicht zur MPU eingeladen wirst.

              Selbstverständlich muss der Maßnahme ein auffälliges Verhalten vorausgegangen sein.

              Zwei oder mehr Polizeivollzugsbeamte gegen einen Autofahrer, der sich falsch verhalten hat. Dreimal darfst du raten, wer Recht bekommt. 😉

            • >> Bitte kein Halbwissen verbreiten:

              Die Polizei kann dir jederzeit die Weiterfahrt bzw. weitere Nutzung eines Fahrzeugs untersagen. Da müssen nicht mal Drogen oder Alkohol im Spiel sein.

              Wenn die Beamten dich einer weiteren Teilnahme am öffentlichen Verkehr für untauglich halten, kannst du froh sein, wenn es keine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde gibt und du nicht zur MPU eingeladen wirst.

              Selbstverständlich muss der Maßnahme ein auffälliges Verhalten vorausgegangen sein.

              Zwei oder mehr Polizeivollzugsbeamte gegen einen Autofahrer, der sich falsch verhalten hat. Dreimal darfst du raten, wer Recht bekommt. 😉

          • Man könnte natürlich auch einfach das Auto stehen lassen, wenn man getrunken hat oder Drogen genommen hat.

            Das wäre aber natürlich zu einfach für viele.

            Lieber schimpft man über die Polizei und setzt pauschal den Aluhut auf 😉

          • In den Kommentaren wird ebenfalls auf den unterschied hingewiesen. Hier lasst du dich von Kanzlei blenden

          • Viele Rechtsanwälte wollen halt auch nur Kunden werben. Und zu den meisten Rechtsthemen gibt es auch verschiedene Meinungen. Dumm nur, wenn aufgrund dieser „Ratschläge“ (denn mehr sind es nicht), Verkehrsteilnehmer Entscheidungen treffen, die sie nur noch sicherer zu Kunden einer Kanzlei werden lassen. Aber vielleicht ja auch im Sinne des Erfinders…

          • Und wie ist das, löscht die Polizei dann zukünftig die Fahrerlaubnis aus der App?
            Und wenn sie dir den Perso wegnehmen verlierst du die Staatsbürgerschaft?
            Es gibt ne Menge Gründe sein entsperrtes Telefon nicht der Polizei oder sonstwem in die Hand zu drücken, aber diese Sorgen sind es keiner.

    • der andere Markus says:

      Bei Apples iPhone nennt sich das, was Du suchst „geführter Zugriff“ – bei Android sollte es eine gleichartige Funktion geben 🙂

    • Nein, genau so wenig wie du das jetzt mit dem „bereits“ digitalen Fahrzeugschein musst. Das steht auch explizit beim Kraftfahrt-Bundesamt:

      https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/iKfz_App/DFZ/dfz_node.html
      > Dabei zeigen Sie Ihr mobiles Endgerät vor, ohne es der prüfenden Person (z. B. der Polizei) zu übergeben.

      Und jetzt die Verschwörungstheorien wieder einpacken…

      • Da steht da so, tatsächlich kann aber es in der Hektik oder in der Aufregung immer mal passieren, dass man dem Beamten einfach das Gerät in die Hand drückt. Ich bin ja jemand, der das alles eher gelassen sieht, aber trotzdem finde ich die hier gewählte Lösung insgesamt eher unglücklich.

    • Zum Glück hat mein Smartphone mehrere Profile. Eins davon wird nur für die KFZ und Ausweis App da sein. Da darf die Polizei gerne suchen bis sie schwarz wird. Man kann sich aber ausweisen, sonst nix. Wenn man das MasterPW nicht raus gibt, nehmen sie es eh mit, wenn sie es wollen. Das Profil hat eine andere Entsperrung als mein Hauptprofil, mit dem ich shit ins Internet poste.

  5. Sicher nützlich. Das eigene Handy bei einer Kontrolle dem/der Polizisten/Polizistin zu übergeben, ist aber vermutlich keine gute Idee.

    • Ist ja auch schon mit der Fahrzeigschein-App nicht erforderlich, siehe FAQ zum Thema:
      Was passiert, wenn ich bei einer Polizeikontrolle den Fahrzeugschein vorzeigen soll?

      Bei einer Polizeikontrolle zeigen Sie den digitalen Fahrzeugschein auf Ihrem Smartphone vor. Sie müssen das Handy dafür nicht aus der Hand geben. Aber um sicherzustellen, dass kein gefälschter digitaler Fahrzeugschein (z. B. ein Screenshot oder ein selbst erstelltes Bild) vorgezeigt wird, sollten Sie mit der App interagieren, indem Sie verschiedene „Kacheln“ auswählen und die dort hinterlegten Daten (wie Fahrzeug- und Halterdaten) zeigen. Wenn Zweifel an der Gültigkeit des digitalen Fahrzeugscheins bestehen, kann die Polizei eine Auskunft über das zentrale Fahrzeugregister (ZEVIS) einholen.

    • Es gibt bereits Bekundungen Seitens Google (Apple auch glaub ich), dass man hier auch die eigene Wallet zur Verfügung stellen möchte. Somit wäre das Öffnen der Wallet im gesperrten Zustand möglich ohne das komplette Handy offenlegen zu müssen.
      Für mich würde dies den Idealzustand darstellen. Ich habe fast nie eine Geldbörse dabei, Handy jedoch 99,99% der Zeit.

    • Einfach mal das Gesetz lesen hilft. Kein Polizist darf weiter als freigegeben das Mobiltelefon einsehen/durchsuchen: https://dejure.org/gesetze/StPO/110.html

      Und wenn man generell glaubt, dass sich Polizisten nicht an Recht und Gesetz halten, dann ist man auch vor einer unberechtigten Durchsuchung/Sicherstellung des Mobiltelefons nicht sicher…

      • Bevor du anderen vorwirfst Gesetze nicht zu lesen, verweise ich auf
        Absatz 3 „Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden.“
        Absatz 2 „wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt“

        Allein die Übergabe des entsperrten Handys kann(!) hier als Genehmigung interpretiert werden. Damit sind die Beweismittel erstmal gesichert. Dagegen vorzugehen Bedarf wieder eines teuren Rechtsstreites. Beweismittelverwertungsverbote sind nicht trivial zu erzielen.

        Ergo: Handy nur soweit entsperrt, wie zwingend notwendig ist hier die Maßgabe. Was nicht zugänglich ist, kann auch nicht durchsucht werden.

        • Was ich damit sagen will ist:
          Wenn das Handy mit der Maßgabe übergeben wird, den Fahrzeugschein einzusehen, ist durch die Polizei auch nur dieser einzusehen. Vor allem, wenn das auch noch einmal dazugesagt wird.

          Natürlich kann auch nur eingesehen werden, was auch zugänglich ist. Entsprechend wäre eine solche Integration, dass über den Fahrzeugschein hinaus nicht mit dem Mobiltelefon interagiert werden kann, im Sinne aller vorzuziehen. Geht aber aktuell noch nicht.

          Ich weise deshalb darauf hin, dass im Fahrzeugschein verschiedenste Daten stehen, die auch am Fahrzeug geprüft werden müssen. In einem solchen Fall dem Polizisten immer nur das entsperrte Mobiltelefon hinzuhalten, ohne, dass dieser in dem Fahrzeugschein „navigieren“ kann, nur weil man glaubt, dass dies als Einwilligung in die Durchsicht des gesamten Mobiltelefons gewertet werden könnte, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu Weiterem, bis dahin von keiner Seite beabsichtigtem Unbill führen.

          Und das alles nur, weil man glaubt, dass ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle unberechtigt das Mobiltelefon durchsucht.

          Kann man natürlich machen, in einem solchen Fall wäre allerdings das Mitführen des Fahrzeugscheins für alle Beteiligten zielführender…

      • Du widerlegst eine Behauptung, die niemand aufgestellt hat.

    • Du hast das jetzt hier mehrfach behauptet. Woher willst du überhaupt wissen, dass das Smartphone entsperrt ausgehändigt werden muss?

  6. Nicht so ganz. Es gibt ja noch Leute die kein Smartphone haben. Oder im worst case ist das mal kaputt, steht man ohne papiere da bis ein neues da ist oder das alte repariert.

  7. Hoffentlich werden auch die native Wallets der Systeme unterstützt.

  8. Da freuen sich die Amis. Bei der nächsten Einreise muss man dann nur noch sein Smartphone-Backup zur Verfügung stellen. Dann haben die von Messages, über Ausweis, Führerschein, Kreditkarten, elektronische Schlüssel für Auto, Haus und Tresor und sämtlichen Logins aus dem Passworttresor das gesamte Leben auf einen Schlag. Ach, was für ein tolles elektronisches Schlaraffenland und die User sind begeistert, weil sie ja alles auf einem so schönen kleinen Gerät haben. Win-Win

  9. Erst mal abwarten was der ccc dazu sagt 😉

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