Ohne Rechtsgrundlage: Polizei nutzte Daten aus der Luca-App
Laut SWR hat die Mainzer Polizei bei Ermittlungen ohne rechtliche Grundlage auf die Daten der Luca-App zugegriffen. Hierbei ging es um einen Sturz mit Todesfolge. Mittels der Datenabfrage wurden Besucher einer Gaststätte ausfindig gemacht, damit man vielleicht einen Zeugen des Vorfalls findet.
Eine Mitarbeiterin der Lokalität bestätigte dem SWR, dass Beamte der Mainzer Kriminalpolizei sie nach dem Vorfall aktiv nach Daten aus der Luca-App gefragt hätten. Später habe sie noch eine Bitte des Gesundheitsamtes um Datenfreigabe bezüglich der anwesenden Gäste erhalten. Ein Besucher des Lokals, mit dem der SWR sprechen konnte, sagte aus, er sei von der Polizei kontaktiert worden, mit dem Hinweis, dass seine Kontaktdaten via Luca-App gewonnen worden seien.
Die Nutzung von Daten der Luca-App, die in vielen Gaststätten und Restaurants zur Kontaktverfolgung eingesetzt wird, ist unter anderem laut Infektionsschutzgesetz aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Strafverfolgung unzulässig. Auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz wirbt auf ihrer Website damit, dass die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für die Strafverfolgung verwendet würden.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Vorfall. 21 potenzielle Zeugen seien ausfindig gemacht und angerufen worden. Dies sei mit der entsprechenden Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt. Eine rechtliche Grundlage gebe es nicht. Man bedauere den Vorfall:
„Die Staatsanwaltschaft Mainz drückt ihr Bedauern gegenüber den insoweit vom unzulässigen Zugriff auf die Daten Betroffenen aus und bittet darum, diesen Zugriff zu entschuldigen.“
Ebenso habe man den Datenschutzbeauftragten der Behörde informiert und beabsichtige, auch den Landesdatenschutzbeauftragten zu unterrichten. Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft würden hinsichtlich der Rechtslage sensibilisiert. Es werde nun sichergestellt, dass die entsprechenden Daten nicht weiter genutzt würden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine Prüfung veranlasst, inwiefern in weiteren Ermittlungsverfahren auf Daten der Luca-App zurückgegriffen worden sei – bislang ist da wohl nichts bekannt.
Das Unternehmen hinter der Luca-App verurteilt den Vorfall der missbräuchlichen Datenabfrage durch die Polizei. Die Macher der App können wohl nichts dafür, sie haben keine Daten weitergegeben. Daten fallen an und da gieren die Strafverfolgungsbehörden anscheinend. Obwohl das Zugreifen auf diese Daten nicht erlaubt ist, versuchen es staatliche Stellen anscheinend dennoch, wenn man den Luca-Artikel liest. „Fast täglich erreichen uns Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu Daten von Nutzer:innen der lucaApp“.
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Das Gebashe von Luca geht mir auf den Keks. Dazu noch, dass die CWA viel besser ist. Nein, ist sie nicht! Habe CWA seit Release 2020 auf meinem Handy und seitdem soll ich erst einen Infizierten begegnet sein? Wie wahrscheinlich ist es? Die App ist Schrott und nichts wert. Letztendlich ist Luca nichts anderes, wie ein digital ausgefüllter Zettel. Wenn das Restaurant die Daten der Gäste handschriftlich, mit Kontrolle eines Personalausweises, bekommen hätte, wäre die Polizei mit Hilfe eines richterlichen Beschluss auch an diese gelangt. Der Fehler liegt hier eindeutig beim Gesundheitsamt und der Polizei.
Dem kann ich nur zustimmen, das Luca-Gebashe ist einmal wieder typisch deutsche Nörgelei.
Was mich an der Sache wundert ist, dass eine der frühen Kritiken an der Luca-App stets war, dass die Kontaktverfolgung nicht funktioniere:
„Die Probleme mit Luca sind vielschichtig: (…) hat die Luca-App die Nachverfolgung der Corona-Kontakte bisher kaum erleichtert. Eine Nachfrage bei mehr als 200 der knapp 400 Gesundheitsämter habe ergeben, das etwa 114 Gesundheitsämter nie entsprechende Daten abgefragt haben, nur 86 Ämter fragten in 130 Fällen Daten zur Infektionsverfolgung ab. Lediglich in 60 Fällen hätten diese Daten geholfen, schreibt der „Spiegel“.“
Quelle: https://kommunal.de/luca-app-gestoppt-kritik-kommunen
Rein technisch scheint die Kontaktverfolgung jedoch zu funktionieren, denn im hier diskutierten Fall erhielt die Polizei offenbar nutzbare Daten zur Kommunikation mit Kontakten einer Zielperson. Das Unvermögen scheint also eher an den Nutzern, also den Gesundheitsämtern und nicht an der App per se zu liegen.