Netzausbau: Mehr Infos für Nutzer und Strafen für Anbieter möglich

Heute wurden im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Änderungen zum 5. TKG-Änderungsgesetz verabschiedet. Und da gibt es dann doch ganz interessante Sachen zu lesen, die für den Bürger wissenswert sind. Zwar bieten einige Provider jetzt schon Netzabdeckungskarten an, doch die Bundesnetzagentur kann wohl bald noch genauere Informationen erhalten und diese für Bürger visualisieren. Schaut man sich das Thema an, dann kann man vielleicht sogar erkennen, warum derzeit großzügig von Providerseite aus mit Netzausbau geworben wird.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange, sagte:

Mit den deutlich erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur zukünftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist und dieses in Online-Karten veröffentlichen. Damit erhält der Bürger einen vergleichbaren, von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellten Überblick, über den aktuellen Mobilfunknetzausbau in seiner Region. Dazu gehören beispielsweise auch Hotspots, an denen es immer wieder zu Verbindungsabbrüchen bei Telefonaten kommt. Das wird gerade für die Mobilfunknutzung während der Auto- oder Zugfahrt von hoher Relevanz sein. Mit dieser Erhöhung der Transparenz wird jeder Mobilfunkkunde schnell und verbraucherfreundlich entscheiden können, welcher Netzbetreiber insbesondere in seiner Region am leistungsfähigsten ist.

Außerdem werden die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen deutlich verschärft. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen gerade für den Ausbau der Mobilfunknetze im ländlichen Raum Auflagen erfüllen, die sie mit Ersteigerung der jeweiligen Mobilfunkfrequenzen akzeptiert haben. Wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, ist das nach Aussage von Lange kein Kavaliersdelikt. Zukünftig kann daher ein Bußgeld mit maximaler Höhe von 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Erstmalig werden diese Neuregelungen relevant, wenn zum Ende des Jahres die Auflagen aus der 4G-Versteigerung aus dem Jahr 2015 erfüllt sein müssen.

Schlussendlich wird nach der Ankündigung der Bundesnetzagentur nun auch vom Gesetzgeber gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern explizit klargestellt, dass sie sich zeitnah auf gesetzliche Regelungen einstellen müssen, mit denen sie in Ausnahmefällen zum lokalen Roaming bzw. aktiven Infrastruktur-Sharing verpflichtet werden können. Damit könnten Mobilfunknutzer eines Betreibers in ländlichen Regionen die Netze anderer Netzbetreiber gegen Entgelt mitnutzen.

Erste Regelungsentwürfe sind für Herbst 2019 geplant.

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7 Kommentare

  1. TomasioBLITZ says:

    Ich wohne ländlich und habe kein Netz zuhause – kann ich jetzt irgendwen verklagen? 😀

  2. Ich bin mal gespannt. Wenn die Daten ggf auch die Höhe der Funkmasten mitliefern, könnte man über die Topologischen Karten auch genau aufzeigen, wo eine Zelle Topologie bedingt keinen Empfang bietet.
    Zum beispiel, wenn eine Ortschaft einen Hügel zwischen sich und dem Mast stehen hat (ist bei mir so). Erst ab dem 1. OG hat man Top empfang. Im EG nur gelegentlich und permantent Verbindungsabbrüche.
    Das wäre mir wichtig. Und die Übergabezonen sind auch Top. Hoffentlich für alle Standards. So dass man sieht, das GSM Telefonate ohne Probleme funktionieren, VoLTE jedoch zu abbrüchen neigt (nicht unwichtig)

    • gibt auch möglichkeit aktiv selbst extender anzubringen (falls es nicht eh dein Haus ist, mit den Nachbarn klären) jedoch kann es sein das man die Provider hierüber vorab informieren müsste??? Aber wenn der Gesetzgeber eh nie was macht, beruf dich wenn du es doch nicht meldest, auf deren Untätigkeit die du nicht mehr länger mit ansehen konntest.

  3. „Außerdem werden die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen deutlich verschärft.“

    Ach komm, die eine Krähe hackt der anderen doch kein Auge aus. *rofl*

  4. „Außerdem werden die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen deutlich verschärft.“
    Das interessiert keine Sau, hat es nie wird es nie da gabs auch für LTE keine Strafen die man sich definitiv verdient hatte. Die Regierung sah kullant drüber weg und ließ sich wie IMMER vertrosten und der Wähler weiter verarschen.

    „Die Mobilfunknetzbetreiber müssen gerade für den Ausbau der Mobilfunknetze im ländlichen Raum Auflagen erfüllen, die sie mit Ersteigerung der jeweiligen Mobilfunkfrequenzen akzeptiert haben.“
    Ähm, NÖ, NEIN, NADA, NIENTE… das war denen bei LTE schon scheiß egal, siehe oben PLUS 5G braucht ein dichteres Netz, das wird also am LAND NIE werden, die erhalten wenn überhaupt dann NUR LTE!!!

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