Mozilla in der Abmahnfalle?
Heutzutage wird wegen jedem Scheiss abgemahnt. Ganz gerne auch wegen Newslettern. Diese bieten normalerweise ein Opt-in-Verfahren an. Heißt: Ich trage meine E-Mail-Adresse ein und bekomme erst noch einmal eine E-Mail, in der ich noch einmal bestätige, dass ich den Newsletter tatsächlich erhalten will (und bestätige gleichzeitig die Echtheit meiner Adresse). Soweit gängige Praxis. Bislang scheinbar nicht bei Mozilla.
Dort kann man bis jetzt jeden eintragen. Trägt man zum Beispiel mich ein, so könnte ich versuchen, Mozilla abzumahnen. Klingt irrsinnig, ist aber so. Da ich weiss, dass hier einige Mozilla-Menschen mitlesen: ändert vielleicht mal was dran, ich möchte nicht, dass ihr abgemahnt werdet. Danke auch an Chris von F!XMBR, der mir das Thema „zugearbeitet“ hat.
@Palli:
„Und woran sollte Mozilla erkennen das eine E-Mailadresse Mustename@googlemail.com einem deutschen Nutzer zuzuordnen ist?“
Ist doch klar: ausschließlich in Deutschland werden googlemail.com-Adressen vergeben. Überall anders heißen sie nämlich gmail.com.
@Rainer: also gmail und googlemail ist identisch. Kannst beides angeben 😉
„Und woran sollte Mozilla erkennen das eine E-Mailadresse Mustename@googlemail.com einem deutschen Nutzer zuzuordnen ist?“
Anhand der IP desjenigen der die Email Adresse für den Newsletter Registriert.
Oder halt an der IP die den Activtion-Link öffnet.
@Rainer: „ausschließlich in Deutschland werden googlemail.com-Adressen vergeben. Überall anders heißen sie nämlich gmail.com.“
Abgesehen von dem, was Caschy schon gesagt hat, stimmt das nicht: Auch in „UK“ werden Googlemail-Adressen vergeben. (Wurden jedenfalls mal, keine Ahnung, ob das noch so ist.)
@Chris: „Auch mit Sitz in den USA haben sie sich in Deutschland an die (in vielen Fällen unzulänglichen) Gesetze zu halten. Was meinst Du wohl, warum Du in Deutschland Facebook und Twitter aufrufen kannst, in Libyen, Syrien und anderen Ländern teilweise nicht.“
Diese Rechtsauffassung gibt es wohl (siehe Impressumspflicht). Und natürlich wäre es technisch (und rein theoretisch auch rechtlich) möglich, dass Mozilla in Deutschland gesperrt wird. Mozilla *abzumahnen* bzw. diese Abmahnung (eine rein privatrechtliche Sache) in den USA durchzusetzen, dagegen sicher nicht.
@Duncan: „Anhand der IP desjenigen der die Email Adresse für den Newsletter Registriert.“
Es gibt in Deutschland zwar die Auffassung, dass in Deutschland erreichbare Inhalte sich pauschal an deutsche Gesetze halten müssen, aber dass Anbieter je nach IP, an die sie sie senden, verschiedene Gesetze einhalten sollen, ist mir neu…
@Duncan: „Oder halt an der IP die den Activtion-Link öffnet.“ Meine Güte. Gerade um das *Fehlen* eines solchen Links geht’s doch hier.
@Chris: „Aber in den USA hat Mozilla doch das gleiche Problem, oder? Ich kenne mich jetzt nicht in der Gesetzeslandschaft dort aus, aber ich kann mich vorstellen, dass es damit ähnlich aussieht.“
Nein, tut es nicht: Siehe http://en.wikipedia.org/wiki/CAN-SPAM_Act_of_2003
„Und selbst wenn nicht, […] gebietet es schon der gesunde Menschenverstand.“ Das steht außer Frage. Aber so, wie vieles (erfolgreich) abgemahnt werden kann, was der gesunde Menschenverstand gebietet, kann halt umgekehrt vieles nicht abgemahnt werden, was der gesunde Menschenverstand nicht gebietet. 🙂
@Caschy u.a., zum Thema Stilblüten und Sprachmarotten: Ich wiederum hasse besonders „klöppeln“ und „aufbohren“. Zwar nicht falsch, aber trotzdem nervend. Gut, dass du das reduziert hast. 😉