Microsoft soll gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben
Die Europäische Kommission informierte Microsoft heute über ihre vorläufige Ansicht, dass Microsoft gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat. Konkret wird von der Kommission bemängelt, dass Microsoft das Kommunikations- und Kooperationsprogramm »Teams« an seine weit verbreiteten Produktivitätsanwendungen gebunden hat, die in den Programmpaketen Office 365 und Microsoft 365 enthalten waren.
Die Kommission ist zu der vorläufigen Feststellung gelangt, dass Microsoft auf dem Markt für SaaS-Produktivanwendungen (Software as a service) für gewerbliche Nutzer weltweit eine beherrschende Stellung innehat.
Die Kommission befürchtet, dass Microsoft spätestens seit April 2019 Teams mit seinen wichtigsten SaaS-Produktivanwendungen koppelte, wodurch es den Wettbewerb auf dem Markt für Kommunikations- und Kooperationssoftware einschränkt und seine Marktposition bei Produktivitätssoftware und sein paketzentriertes Modell gegenüber konkurrierenden Anbietern individueller Software abschottet. Mittlerweile wurde MS Teams aus Office entkoppelt.
Nachdem Microsoft seine Verteidigungsrechte ausgeübt hat, kann die Kommission, wenn sie zu dem Schluss gelangt, dass ausreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, per Beschluss die fragliche Verhaltensweise untersagen und dem Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes auferlegen.
Hintergrund
Die Kommission begann mit ihrer Untersuchung am 27. Juli 2023. Anlass war eine Beschwerde von Slack Technologies, Inc. (das Unternehmen befindet sich inzwischen im Besitz von Salesforce, Inc.). Am 20. Juli 2023 ging bei der Kommission eine zweite Beschwerde in Bezug auf Teams ein. Die alfaview GmbH erhob ähnliche Vorwürfe im Zusammenhang mit den Vertriebspraktiken Microsofts. Die Kommission hat heute beschlossen, auch wegen der Beschwerde der alfaview GmbH ein Verfahren gegen Microsoft einzuleiten. Die heutige Mitteilung der Beschwerdepunkte betrifft beide Untersuchungen.
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Wenn es wie bei Apple läuft, dann hat Microsoft zwar nicht gegen das Gesetz verstossen, aber “nicht im Geiste der Gesetze” gehandelt. Es passt also jemandem bei einer EU-Komission nicht, wie Microsoft vorgeht. Weil es jedoch dazu keine Paragrafen gibt, wird einfach diffus Böswilligkeit unterstellt und so getan, als wäre das Gesetz missachtet worden.
Dieses Vorgehen der EU ist genau der Grund, weshalb diverse Funktionen von iOS 18 und die Apple Intelligence in der EU nicht veröffentlich werden: Weil Apple nur rätseln kann, wie der “Geist des Gesetzes”, also der DSVGO, zu verstehen ist. Die ausformulierten Paragraphen sind hingegen keine Basis, mit der Apples Anwälte arbeiten können.
Die EU macht keine Gesetze – sie erlässt Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Stellungsnahmen und Empfehlungen. Wobei die letzten zwei nicht berbindlich sind, alle anderen schon.
Und Microsoft soll gegen Vorschriften bezgl. der Kartellbildung verstossen haben – damit hat die EU-Kommission nun die Pflicht, dass zu untersuchen, wobei Microsoft ja Unterlagen vorlegen kann, die klarlegen, dass ihr Verhalten eben nicht ein Verstoss darstellt. Und außerdem handelt es sich laut der EU-Kommsision um eine „vorläufige Ansicht“ dazu und man will die Meinung und Ansicht von Microsoft erfahren!
Und bei Apple ist es was ganz anderes – hier gibt es Firmen, die gegen das Verhalten von Apple bei deren Apple Store der Meinung waren, dass das nicht korrekt wäre! und daher wurde die EU-Kommission eingeschaltet und da kam eben heraus, dass Apple sich falsch verhalten hätte und erließ eine entsprechende Verordung (oder war es eine Richtlinie? Bin zu faul, dass zu überprüfen…). Nun muss untersucht werden, ob Apple im Sinne der Verordnung handelte – was einige Firmen stark bezweifeln – oder eben nicht.
Da reimst Du Dir ja einiges zusammen und wirfst auch noch die DSGVO mit dem DMA (Digital Markets Act) in einen Topf, den Apple als Begründung für das Nichtausrollen der AI-Funktionen in der EU anführt. Ich weiß ja nicht, welchen Geist Du zu Dir genommen hast, aber es wird überprüft, ob Microsoft gegen Artikel 102 des sog. „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ verstoßen hat.
Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen:
a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;
c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
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Dass es Office 365 inzwischen auch ohne Teams gibt, empfindet die EU Kommission nicht als ausreichende Maßnahme.
Hätten besser Teams im Paket gelassen und zusätzlich als Standalone veröffentlicht.
Da hatte wohl jemand die Lunte gerochen.