Meta ändert in der EU verhaltensbezogene Werbung

Meta, das Unternehmen hinter Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp, hat angekündigt, dass Nutzer in Zukunft ihre Zustimmung geben oder verweigern können, bevor sie personalisierte Werbung sehen. Zuvor hatte Meta ein berechtigtes Interesse an dieser Art des Trackings geltend gemacht.

Bereits im März dieses Jahres kündigte das Unternehmen an, die rechtliche Grundlage für verhaltensbezogene Werbung von »vertraglicher Notwendigkeit« auf »berechtigtes Interesse« zu ändern. Dies folgte auf eine Entscheidung des irischen DPC (Data Protection Commissioner) im Januar, in der Meta untersagt wurde, verhaltensbezogene Werbung in den Geschäftsbedingungen als Grundlage für die Nutzung der Dienste festzuschreiben.

Die jetzige Änderung geht vermutlich auf ein Urteil des EuGH vom 4. Juli zurück. Auch der EuGH vertritt die Ansicht, dass die derzeitigen Praktiken von Meta unzureichend sind und vermutlich gegen Datenschutzrecht verstoßen. Meta greift hier also wahrscheinlich rechtlichen Regulierungen oder weiteren Strafen vor. Die relevante Stelle des EuGH-Urteils dazu:

„In Bezug auf die von Meta Platforms Ireland vorgenommene Verarbeitung in einem allgemeineren Sinne (einschließlich der Verarbeitung ‚nicht sensibler‘ Daten) prüft der Gerichtshof sodann, ob diese unter die in der DSGVO genannten Rechtfertigungsgründe fällt, nach denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig sein kann, ohne dass die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Insoweit stellt der Gerichtshof fest, dass die Erforderlichkeit, den mit dieser Person geschlossenen Vertrag zu erfüllen, die streitige Praxis nur dann rechtfertigt, wenn die Datenverarbeitung insofern objektiv unerlässlich ist, als der Hauptgegenstand des Vertrags ohne sie nicht erfüllt werden könnte. Vorbehaltlich einer Überprüfung durch das nationale Gericht äußert der Gerichtshof Zweifel daran, dass die Personalisierung der Inhalte oder die durchgängige und nahtlose Nutzung der Dienste des Meta-Konzerns diese Kriterien erfüllen können. Zudem befindet der Gerichtshof, dass die Personalisierung der Werbung, mit der das soziale Netzwerk Facebook finanziert wird, nicht als berechtigtes Interesse von Meta Platforms Ireland die fragliche Datenverarbeitung rechtfertigen kann, sofern keine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.“

Norwegen hat aufgrund dieses Urteils letzten Monat ein Verbot von verhaltensbezogener Werbung bei Facebook und Instagram ausgesprochen. Auch Max Schrems, Initiator der Datenschutzbeschwerde 2018, äußerte sich zu den Änderungen und gibt in einem Blogbeitrag noch etwas mehr Hintergrund zu der Entscheidung.

Ein Zeitplan für die Umsetzung der Änderungen wurde in dem Blogpost von Meta nicht genannt. Für die Nutzer soll sich auch danach nichts ändern. Auch verhaltensbezogene Werbung will man weiter anbieten, nur dann mit expliziter Zustimmung. Die will man sich auch immer wieder erneut einholen, in welchem Rhythmus geht aus dem Text nicht hervor.

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5 Kommentare

  1. Also eigentlich ist es mir doch lieber, wenn ich Werbung sehe, die mich tendenziell interessiert.

    • Andreas H. says:

      Das ist dann wie bei Amazon, Du kaufst eine Waschmaschine und bekommst dann das nächste halbe Jahr weitere Waschmaschinen vorgeschlagen, die dich ebenfalls interessieren könnten.
      Wenn die Algorithmen so super funktionieren, dann lieber allgemeine Werbung…

      • Ich suche bei Google aus Spaß nach Teddy-Bären und bekomme dann in den folgenden Wochen auf jeder zweiten Website Werbung für Teddy-Bären angezeigt. Auch hier. 🙂

        Das ist oft immer noch besser, als irgendwelche Werbung, die mich nun überhaupt garnicht interessiert.

        Manchmal ist Werbung ja auch brauchbarer Hinweis auf ein neues Produkt oder ein Angebot, der öfter nützlich ist, als man gemeinhin so denkt.

        • Je weniger angepasst die Werbung ist, desto weniger effektiv ist sie.

          …und da deine Interessen und die des Werbetreibenden gegenläufig sind, ist es natürlich besser, wenn die Werbung möglichst nicht effektiv ist.

          Mit Daten rüstest du doch bloß deinen Gegner aus. Daher: Möglichst alles blockieren, was sich nicht blockieren lässt so random wie möglich.

    • Mir ist lieber, dass sich Firmen kein Profil von meinen vermeintlichen Interessen erstellen, wenn ich dazu keine Einwilligung erteilt habe. Auf diese Weise kann damit auch kein Geld verdient werden, während ich nichts davon habe.

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