Mann aus Halle verklagt Google und Facebook
Man munkelt ja, dass man sowohl Google als auch Facebook benutzen kann, um Dinge im Internet zu finden. Alte Menschen behaupten sogar, dass sie sich erinnern können, dass Google damals sogar als reine Suchmaschine angefangen hat. Nun klagt ein Mann aus Halle gegen Google und Facebook. Konkret wurde diese Person wohl von einem Blogger verleumdet und eben jene Verleumdung war via Google und Facebook auffindbar. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, dass das bisher nichtöffentliche Verfahren heute öffentlich werden soll.
Angeblich sollen sogar Anwaltskanzleien aus den USA an diesem Fall interessiert sein, da bei einem Entscheid gegen Facebook und Google mit Sicherheit eine nie da gewesene Klagewelle auf die Unternehmen zurollt. Laut Zeitung soll der Kläger bereits einen Teilerfolg eingefahren haben. Google wurde zur Unterlassung verurteilt – unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro. Heute wird der Widerspruch verhandelt und die Frage, ob Google in Deutschland Internet-Dienste ohne deutsches Impressum anbieten darf. Wer sich die Nachricht der Mitteldeutschen Zeitung anschaut und etwas recherchiert, der kann sich sein eignes Bild machen. (danke Daniel!)
„ob Google in Deutschland Internet-Dienste ohne deutsches Impressum anbieten darf. “
Mir ist ja bekannt das US-Konzerne die Rechtsprechung für ausländische Unternehmen (Megaupload) übernehmen, aber seit wann können wir US-Firmen belangen?
Ich sehe die Sache mit dem Impressum eher skeptisch. Selbst wenn Google.de sich explizit an Deutsche richtet und ein Impressum tragen muss, was ist z.B mit dem Reader unter google.com/reader? Richtet der sich explizit an Deutsche oder kann da Google einfach behaupten die Zielgruppe seien Schweizer oder Deutsch sprechende Luxemburger?
Ich geh mir jetzt ganz fix mal ein paar fiese Forenbeiträge gegen meine Person zusammenkleistern, dann darf mir Google meinen Führerschein finanzieren. Absurd, sowas. Wenn durch die Auffindbarkeit der Verleumdung messbare Schäden entstanden sind kann ich eine Schadenersatzforderung verstehen, das Google die Suchergebnisse aus dem Index nehmen soll auch. Aber wieso gleich mit der Keule drohen? Google hat doch sicher auch eine Takedown&Notice-Abteilung…
@Georg leider kann ich nicht auf den Sachverhalt eingehen, da ich davon keine Ahnung habe. Da aber Google in Deutschland (Hamburg) ein Büro hat, gilt für das Unternehmen das deutsche Rechte. Wo der Mutterkonzern sitzt ist egal.
@Caschy:
Vielen Dank für Deinen Hinweis … auf den o. e. Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“.
Interessant ist auch die heutige Aktualisierung … zu finden unter:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1353577155341
Das – nach meiner heutigen Rücksprache mit Datenschutzrechtsexperten – „interessante“(!) Urteil wird am 8. Januar erwartet.
Google hat och weitere Büros in D, in München sitzen Entwickler (u.a. Chrome). Ich sehe da keine Firma nur zum Vertrieb von Anzeigen. Oder unterstehen die anderen Standorte direkt Google USA? Das wäre ein recht seltsames Konstrukt. … (vllt. Zum Steuern sparen??? 😉 )