Klarnamen: Facebook siegt im Streit
Erinnert ihr euch noch an die Aufregung im Klarnamenstreit mit Facebook? Generell besteht Facebook darauf, dass wir unsere Klarnamen verwenden, wenn wir das Social Network nutzen wollen. Das passiert in vielen Fällen nicht, muss den Verantwortlichen bei Facebook aber auch nicht immer auffallen.
Sobald jedoch festgestellt wird, dass hier nicht der echte Name verwendet wird, macht Facebook eine solche Seite unter Umständen aber auch gerne mal dicht. In Schleswig-Holstein hatte das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) Facebook per Verfügung dazu verpflichtet, anstelle von vollen Namen (und Geschlecht, Geburtstdatum, E-Mail-Adresse) auch die Anmeldung per Pseudonym zuzulassen.
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Was sagt nun das offizielle Gerichtsurteil? Das schleswig-holsteinische Datenschutzzentrum habe seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt. Kurzum: das deutsche Recht findet nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz keine Anwendung, wenn die Erhebung der Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolge.
Und wo erhebt Facebook seine Daten? Richtig, in der Oase Irland. Ob damit das letzte Wort gefallen ist? Noch können die Datenschützer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (via)
Was ist daran so kompliziert?? Das ist FBs Sache und wenn die Klarnamen wollen, dann ist das so! Es ist ihre Seite und sie können dort die Regeln aufstellen wie sie wollen.
Bist du verpflichtet es zu nutzen?? NEIN!
Also Stephan und ich wir sind überhaupt nicht naiv, wir denken nur mal logisch. Und wenn es dir um deine Kinder geht, dann sperre die Seite, kündige dein Internet! Es gibt so viele Wege FB nicht zunutzen. Denn man muss es ja NICHT!
Könnten sich die Verschwörungstheoretiker bitte ihren Alufolienhut aufsetzen und am Daumen lutschend in die Ecke setzen? Ihr nehmt Platz weg.
@clarkkent
Du und Durchblick? Das bezweifele ich sehr stark du hast nämlich rein gar nichts kapiert.