Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Personalausweis- und Ausländerrechts beschlossen. Von der Digitalisierung der Verfahren sollen die Bürger, aber auch die zuständigen Behörden profitieren. Notwendige Behördengänge werden angeblich auf ein Minimum reduziert, die Ummeldung nach einem Umzug erleichtert und Identitätsfeststellungen beschleunigt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: »Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist. Deshalb machen wir unser Land moderner, bürgernäher und digitaler. Das heißt konkret: schnellere, digitale Verfahren. Solche schaffen wir jetzt für Pässe, Personalausweise und andere wichtige Dokumente. Damit machen wir das Leben der Bürgerinnen und Bürger leichter. Behördengänge reduzieren wir auf ein Minimum, die Ummeldung nach einem Umzug wird einfacher. Durch schnellere Identitätsfeststellungen stärken wir außerdem die Arbeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden.«

Das sind die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Bei einem Umzug des Inhabers eines Passes, Personalausweises oder einer eID-Karte werden die Kommunikationswege zwischen den Behörden verbessert. Die neu zuständige Behörde soll ohne Zeitverzug auf die zuvor gespeicherten Daten zugreifen können.
  • Damit Bürger beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel künftig nicht mehr auf dem Bürgeramt abholen müssen, sondern zugeschickt bekommen können, sollen die jeweiligen Verordnungen angepasst werden. Das Gesetz schafft die hierzu notwendigen Grundlagen.
  • Das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises soll von 16 auf 13 Jahre gesenkt werden, damit Jugendliche eine sichere Möglichkeit erhalten, für sie zugängliche Plattformen und soziale Medien zu nutzen.
  • Künftig sollen alle Antragsteller elektronische Aufenthaltstitel erhalten und damit den Online-Ausweis nutzen können.
  • Die Arbeit der Sicherheitsbehörden soll erleichtert werden, unter anderem, indem die Pass- und Personalausweisbehörden verpflichtet werden, den Abruf des Fotos für Sicherheitsbehörden zu jeder Zeit zu ermöglichen.
  • Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, wird ein neuer Passversagungsgrund für Fälle eingeführt, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber oder die Passbewerberin im Ausland Sexualstraftaten begehen wird. In diesen Fällen sollen passbeschränkende Maßnahmen in Form einer Passversagung, einer Passentziehung oder einer Ausreiseuntersagung vorgenommen werden können.
  • Der ein Jahr gültige Kinderreisepass soll abgeschafft werden, um eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu erzielen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen können. Das ist auch heute schon möglich und hat den Vorteil, dass bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind, wie sie der 12 Monate gültige Kinderreisepass je nach Transit- und Zielland mit sich bringt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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31 Kommentare

  1. 13 jährige, die Personalausweise für soziale Medien nutzen? Um Himmels Willen. 😀

    • Der Punkt hat mich ehrlichgesagt auch etwas stutzig gemacht.

      • Eigentlich ganz einfach. Du musst (schon lange) min. 13 Jahre alt sein damit du dich irgendwo anmelden darfst (steht bei vielen sozialen Medien in den AGBs die du akzeptierst) das gilt z.B. auch für online Foren / Chats etc. Aktuell hat der Betreiber keinerlei (einfache) Möglichkeit das zu validieren, genauso wie 13 Jährige keine Möglichkeit haben das zu beweisen. Heißt aktuell verlassen sich alle auf irgendwelche akzeptieren AGBs und Checkboxen die bei der Registrierung aktiviert wurden.

        Mit dieser Erweiterung hätten 13-16 Jährige die Möglichkeit sich auch da zu registrieren wo der Betreiber (damit er rechtssicher ist) einen digitalen Ausweischeck verlangt.

        Ob das Ganze jetzt gut bzw. notwendig ist, ist dann wieder ein anderes Thema. Ich vermute mal das dann in ein paar Jahren für alle Betreiber von Portalen/Foren/Chats/etc. die Pflicht kommt einen Ausweischeck/Altersprüfung durchzuführen.

        • Mira Bellenbaum says:

          Und was habe ich dann als Erziehungsberechtigte und in der Verantwortung stehende dann noch mitzubestimmen?
          Darf zwar den „Kopf“ hinhalten, aber werde meiner Kontrollmöglichkeiten beraubt!
          Bisher konnte ich die „Anderen“ für Missbrauch haftbar machen, das ist dann nicht mehr möglich!

        • Das wäre ein Katastrophe, im Internet will ich größtenteils anonym unterwegs sein.

        • Denke auch, dass es vorbereitende Maßnahmen für eine Identifizierungspflicht im Internet sind. Egal ob seitens des Providers oder seitens Foren-/Websitebetreiber. Der Punkt hat mich auch stutzig gemacht, kann mir aber nur so erklären. Wüsste nicht, wofür facebook den Ausweis jetzt schon anfordern sollte (außer wenn man sich aussperrt).

          • Ich kann mir das nur vorstellen, dass der Anbieter (facebook, tiktok, etc.) eine Abfrage wie z.B. für das Alter tätigt. Diese wird beim Anmeldeprozess an das Smartphone gestellt. Das Smartphone kennt jetzt die Mindestanforderung, dass der User 12 Jahre alt sein muss. Diese Anfrage wird vom Smartphone geprüft, ob der gespeicherte Ausweis diese Bedingung erfüllt. Ist das der Fall, übermittelt das Smartphone ein WAHR, andernfalls ein FALSCH. Somit hat der Anbieter nur die Info, dass die Mindestanforderung vom User erfüllt wird.

            Es wird nicht gleich der ganze Ausweis mit allen Daten an die Plattformen übermittelt.

            Sicherlich wird es auch Fälle geben, die mehr Bedingungen stellen. Bsp.: User muss in Deutschland angemeldet sein. Auch das kann das eigene Gerät prüfen und ein WAHR oder FALSCH ausspielen.

            Ich bin mir sicher, dass reguliert wird, welche Abfragen überhaupt gestellt werden können. Beispielsweise sollte Social Media keine Anfrage an jugendliche über den Wohnort stellen dürfen.

            (Das ist die Vorgehensweise, die in einem offiziellen Video beschrieben wurde).

            Als Erziehungsberechtigter hat man weniger Kontrolle über seine Kinder. Allerdings hat man jetzt noch weniger. Und oft ist das, was gesetzlich zulässig ist strenger bzw. strikter, als man selbst ist.

            Sicherlich wird es Fälle geben, wo mehr Daten gefordert werden. In diesen Fällen sollte dann ein Erziehungsberechtigter mit Ausweis sich als Verifizierung einklinken können.

            Bleibt abzuwarten, wie das ganze dann tatsächlich läuft.

    • Ich kann mir das nur vorstellen, dass der Anbieter (facebook, tiktok, etc.) eine Abfrage wie z.B. für das Alter tätigt. Diese wird beim Anmeldeprozess an das Smartphone gestellt. Das Smartphone kennt jetzt die Mindestanforderung, dass der User 12 Jahre alt sein muss. Diese Anfrage wird vom Smartphone geprüft, ob der gespeicherte Ausweis diese Bedingung erfüllt. Ist das der Fall, übermittelt das Smartphone ein WAHR, andernfalls ein FALSCH. Somit hat der Anbieter nur die Info, dass die Mindestanforderung vom User erfüllt wird.

      Es wird nicht gleich der ganze Ausweis mit allen Daten an die Plattformen übermittelt.

      Sicherlich wird es auch Fälle geben, die mehr Bedingungen stellen. Bsp.: User muss in Deutschland angemeldet sein. Auch das kann das eigene Gerät prüfen und ein WAHR oder FALSCH ausspielen.

      Ich bin mir sicher, dass reguliert wird, welche Abfragen überhaupt gestellt werden können. Beispielsweise sollte Social Media keine Anfrage an jugendliche über den Wohnort stellen dürfen.

      (Das ist die Vorgehensweise, die in einem offiziellen Video beschrieben wurde).

      Als Erziehungsberechtigter hat man weniger Kontrolle über seine Kinder. Allerdings hat man jetzt noch weniger. Und oft ist das, was gesetzlich zulässig ist strenger bzw. strikter, als man selbst ist.

      Sicherlich wird es Fälle geben, wo mehr Daten gefordert werden. In diesen Fällen sollte dann ein Erziehungsberechtigter mit Ausweis sich als Verifizierung einklinken können.

      Bleibt abzuwarten, wie das ganze dann tatsächlich läuft.

  2. Außer bei der Kinderpassgeschichte sehe ich jetzt nicht unbedingt auch nur halbwegs etwas, dass die vollmundige Ankündigung ansatzweise rechtfertigen würde. Freundlich ausgedrückt…

  3. „ Die Arbeit der Sicherheitsbehörden soll erleichtert werden, unter anderem, indem die Pass- und Personalausweisbehörden verpflichtet werden, den Abruf des Fotos für Sicherheitsbehörden zu jeder Zeit zu ermöglichen.“

    Missbrauch ausgeschlossen, gelle? Total bürgernah!

    Und will lange ist der normale elektronische Reisepass für Kinder dann gültig!? Doch sicher nicht die übliche Dauer.
    Beim jetzigen Kinderreisepass kann man nicht mal das Foto kostenlos oder meinetwegen kostengünstig aktualisieren, was gerade in den ersten Lebensmonaten sinnvoll und manchmal auch notwendig ist.

    • Soll überhaupt kein Angriff sein, aber was wäre denn für dich kostengünstig? Die Verlängerung kostet derzeit 6€. Was wäre denn für dich angemessener?

      • Wenn du ihn jedes Jahr verlängern musst, tun 6€ zwar immer noch nicht weh, aber es muss trotzdem nicht sein. Zumal in dem Alter dann auch in der Regel ein neues Foto fällig ist. Das summiert sich.

        Und das alte, vor 2021 ausgestellte Kinderreisepässe ihre Gültigkeit nicht verlieren sollten ist Augenwischerei, da hier es hier schon nach kurzer Zeit zu Problemen bei Kontrollen kommen kann wegen älterer Fotos, selbst erlebt. Und dann bleibt nichts anderes übrig als einen neuen, nur noch 12 Monate gültigen Reisepass zu beantragen.

        • Wer das Geld hat um ins Ausland zu reisen sollte auch die paar Kröten für Pass und Passbild noch aufbringen können.

          • Sau doofe Antwort. Man benötigt den Reisepass auch für das nahe Ausland. Je nach Wohnort ist die Reise nach Österreich, Schweiz, Frankreich usw. schneller als innerhalb Deutschlands zu reisen. Ist zwar alles Schengenraum, aber bei einer Kontrolle muss man sich und die Kinder trotzdem ausweisen können.

    • Der Reisepass für unter 12jährige ist 6 Jahre gültig, der Kindereisepass ist nur 1 Jahr gültig (mit dem kann man aber z.b. nicht in die USA einreisen (auch kein Transit).

  4. Also kann Biden nicht mehr einreisen? ;P

  5. Ich warte jetzt seit fast drei Monaten auf meinen neuen Führerschein, als ich den in der ersten januarwoche beantragte meinte die Sachbearbeiterin das die Bundesdruckerei 3-6 Monate im Rückstand wäre.

    Genau so stelle ich mir das in einem modernen Staat mit moderner IT NICHT vor.

    • Der wird demnächst bestimmt auch digital zugeschickt, zum ausdrucken :D. Wir wollen schließlich das Land modernisieren.

    • Die haben halt dank des neuen Ablaufdatums jede Menge zu tun… das spült ordentlich Geld in die Kasse und wenn man in diesem Jahr seinen neuen Führerschein benötigt, Pech gehabt und evtl sogar eine Ordnungswidrigkeit.

  6. Das ist noch immer Müll. Es ist nicht vorgesehen das der Bürger entscheiden kann wieviel Informationen der Abfragende aus der EID lesen darf. Das bedeutet für jeden schwachsin muss man alle Daten preisgeben.

  7. „Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist.“ -> Der war gut 😀 Faeser gehört abgewählt – eine der gefährlichsten Frauen für den Rechtsstaat in den letzten Jahren….

    • Cullen Trey says:

      Blös ist wenn jemand der lange schon nicht mehr die Sicht eines Bürgers hat, sich anmaßt aus dessen Sicht denken zu wollen.
      FRAGEN wäre da das magische Wort. Aber da besteht wohl zu sehr die Gefahr, dass man was zu hören bekommt, was man nicht hören will…

  8. Christian Ott says:

    Finde den Fehler: Sicherheit + Faeser

  9. Sie haben die Abschaffung der Fingerabdruckpflicht für den Personalausweis vergessen. Die Klage dagegen wird aktuell vor dem EuGH verhandelt.

  10. Da kommt die GEZ jetzt schneller an ihr Geld nach einem Umzug. Super

    • Wie lange gibt es die GEZ schon nicht mehr?

      • Cullen Trey says:

        Warum? Nur weil der Verein sich jetzt hinter einem Anderen Namen verbirgt?! Die wurden nur umbenannt, nicht aufgelöst.
        Bei GEZ weiß außerdem gleich jeder was gemeint ist und muss sich nicht so was sperriges wie „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ merken.

  11. Ich denke, dass Fotoabruf für Sicherheitsbehörden genutzt werden wird, wenn man geblitzt worden ist und den Fahrer einwandfrei identifizieren will.

  12. ein großes Problem bleibt bestehen:
    oft werden bei social media und online-services mehr Daten abgefragt bzw. eingefordert als für die eigentliche Nutzung wirklich benötigt werden.
    Gut wäre für eine Identifizierung oder Bestätigung eingeschränkte oder einschränkbare Datensätze per Hashprüfung zu haben, und dieses als Modell mit mehreren Stufen gleich zu konzeptionieren und als offizielles System einzuführen.
    Du willst social Media nutzen: Stufe2 basierend auf Daten zu Vorname, Nachnahme und Alter-MM.JJ genügt – alles andere ist eine überzogene,unpassende Einstufung – nur ein Beispiel.
    Das Datenhandling etwas zu regulieren macht schon Sinn, va. wenn eine Datendigitalisierung bei jüngeren Leuten eingeführt wird.

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