ING Deutschland: Strafzinsen auch für Bestandskunden

Die ING Deutschland ändert zum 6. Juli 2021 ihr Preis- und Leistungsverzeichnis und führt ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr für Guthaben über 50.000 Euro ein. Das Verwahrentgelt wird für alle ab diesem Tag neu eröffneten Giro- und Tagesgeldkonten gelten und ab dem 1. November 2021 für Guthaben anfallen, die 50.000 Euro pro Konto übersteigen. Diese Entscheidung gab man bereits Ende 2020 bekannt. Der Freibetrag gilt pro Konto, wer also ein Giro- und ein Extrakonto hat, darf straffrei 100.000 Euro horten.

Doch nicht nur die Neukunden sind betroffen, wie das Unternehmen derzeit kommuniziert. Man werde ab Juli 2021 schrittweise Kunden anschreiben, die über 50.000 Euro auf ihrem Giro- oder Extra-Konto haben und diese bitten, der Einführung des Verwahrentgelts zuzustimmen. Rund acht Prozent der 9 Mio. Kunden liegen mit ihren Guthaben aktuell oberhalb des Freibetrags von 50.000 Euro, für das ein Verwahrentgelt anfällt.

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41 Kommentare

  1. Betrifft mich zum Glück nicht. Und wenn die Grenze 50.000 Euro pro Konto ist… Extra Konto, Extra Konto, Extra Konto…

  2. „Rund acht Prozent der 9 Mio. Kunden liegen mit ihren Guthaben aktuell oberhalb des Freibetrags von 50.000 Euro, für das ein Verwahrentgelt anfällt.“

    Wow. Rechnet mal durch: 0,5% von durchschnittlich (nehmen wir mal an) 100.000,- EUR bei 9 Millionen Kunden. Virtuelles Geld herumliegen lassen war nie so lukrativ. 😉

    • bei ca. 720.000 Kunden…

    • shobjiwallah says:

      Und die ING berechnet das Entgelt nur für den Betrag ab 50.000 €.

      • eben, Freibetrag, nicht Freigrenze…

        Sicherlich hat er Recht, dass da schon was zusammenkommt, aber erstens leider wieder nur oberflächlich gelesen, und zweitens sackt sich die ING den Deckungsbeitrag nicht in gleicher Höhe als Ertrag ein…auch wenn es die Bild gerne so darstellt und Banken-Bashing ja ohnehin en vogue ist.

        • „aber erstens leider wieder nur oberflächlich gelesen“

          Vollkommen richtig, shame on me…

          Bezüglich Deines zweiten Teils: Du spielst sicher auf die Kosten an, die die Bank z.B. bei der Landesbank hat? Weißt Du, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Banken sind?

          • Das kann man pauschal nicht beantworten…Bankenbilanzen und Kostenrechnung ist etwas spezieller als bspw. bei Industrie- oder Handelsunternehmen..:

            • Na jetzt mach das mal aber nicht komplizierter als es ist. Erstens gründet sich die Bank mit ihrer Bilanz und den Kosten nicht neu. Und zweitens wird das „Verwahrentgelt“ doch aufgrund singulärer Mehrkosten erhoben. Dann müsste es doch auch ohne Banken-Voodoo errechenbar sein, a) was diese Mehrkosten sind, b) wie hoch diese sind und c) wie diese im Verhältnis zum Verwahrentgelt stehen. Denn die im Raum stehende Frage ist doch, ob dieses Verwahrentgelt durch die Mehrkosten gerechtfertigt ist.

  3. Pro Konto. Daran sieht man doch einfach, dass die Banken ihre Kunden verarschen. Für die Bank ändert sich doch nichts, es geht um die Gesamtsumme, die bei der Bank geparkt ist. Ob die Bank jetzt 1 Million auf einem Konto oder zig Konten a 50000€ besitzt, spielt kein Rolle.

  4. Verstehe ohnehin nicht warum man sein hart verdientes Geld auf dem Giro-/Tagesgeldkonto versauern lässt. Wer vor einem Jahr bei einem Weltindex wie dem A1JX52 eingestiegen ist steht jetzt mit 25% im Plus. Und ist die Dividende noch nicht drin.

    Klar, es ist kein „sicheres“ Sparbuch, aber historisch gesehen kennen Aktien(-Fonds) nur einen Weg – Nach oben. Irgendwann muss man sich halt mal entscheiden ob man permanent 1-2% Verlust durch die Inflation und jetzt neuerdings auch noch Strafzinsen hinnimmt, oder ob man mal seine Kiste mit Vorurteilen Aktien und Fonds gegenüber aufräumt und sich mit der Materie beschäftigt.

    • Solange du nicht verkauft hast, stehst du eben nicht 25% im Plus, sondern um den Kaufbetrag von damals im Minus. Dividende hin oder her. Du freust dich über Geld, dass du nicht hast. Und 25% sind es wegen der Gebühren und Steuern, die später fällig werden, ohnehin nicht.

      • Da es immer noch Aktien sind ist der Wert eben doch um 25% gestiegen. Was anderes ist Geld auch nicht, solange du es nicht gegen Waren tauscht ist es nur bedrucktes Papier bzw. eine Zahl auf dem Konto. Die potentielle Kapitalertragssteuer ist ein Witz verglichen mit den ganz realen Verlusten die man macht wenn das Geld nur auf dem Konto liegt.

        • Du musst erstmal verkaufen, um an das Geld zu kommen…
          mit Aktien hältst du ja nur Anteilsscheine an börsennotierten Unternehmen und grundlegend kann man sagen, dass es den meisten bei Investitionen nicht um die Investition an sich geht, sondern um die Rendite…da geht es nur darum, sein Geld zu vermehren…oder will mir jemand weiß machen, dass ein Anleger in Unternehmen investiert, wo man keine Rendite erwarten kann?
          und wenn das Unternehmen Mitarbeiter entlassen oder niedriger bezahlen muss, um rentabel zu sein und Dividenden ausschütten zu können, dann unterstützt man quasi im schlimmsten Falle auch Entlassungen oder Niedriglöhne…

    • shobjiwallah says:

      Aber es ist kein Ersatz für Tagesgeld, die Flexibilität fehlt. Wenn Du von heute auf morgen ein paar tausend Euro für einen Notfall brauchst und die Börse gerade Verluste gemacht hat, musst Du mit Verlust verkaufen.

      Es gibt sicher genug Leute, die an der Börse investiert sind und trotzdem >50.000 € auf dem Tagesgeld haben.

      Letztendlich kann man persönlich besser fahren Strafzinsen zu zahlen.

      • Das ist richtig, wer schnell liquide sein muss der muss im schlimmsten Fall mit Verlust verkaufen weil der Kurs gerade nicht gut ist. Aktien und ETFs sind eher langfristige Anlagen.

        Da muss jeder für sich selbst entscheiden wie schnell er auf sein Geld zugreifen können muss. Und doch gibt es auch genügend Anlagen wie Festgeld wo das Geld JAHRE weg ist. Das stört viele dann auch nicht, denn der Bank“Berater“ hat ja 1,xx % Zinsen versprochen.

    • LoL … lustige Ansicht!
      Ich nehme mal an Du bist seibst Banker und arbeitest in der Anlagebranche, dann ist diese Ansicht ja berufsbedingt und entschuldbar.
      Jeder der In der Bankenkrise und eben auch lange Zeit danach mit Geldanlagen viel Geld verloren hat, wird das aber anders sehen. Und konnte feststellen, dass bei Geldanlagen immer die Banken gewinnen. Wenn eine Anlage mal sehr gut läuft, z.B. mit einem auf mehrere Jahre festgeschrieben Zins der höher ist als der aktuelle Zins … die Bank kündigt den Vertrag außerordentlich und bietet gleichzeitig einen neuen Vertrag zum aktuellen Zinsatz natürlich wird zusätzlich wieder ein Agio erhoben … alles selbst erlebt. Daher gilt eher der Grundsatz …“wer Banken vertraut und ihne sein Geld gibt, hat i.d.R. schon verloren“ … alles was über Tagesgeld, Festgeld oder Sparbücher hinausgeht, trägt immer ein gewaltiges Verlustrisiko in sich und gewinnen tut nur die Bank.
      Bis zu den „unverschämten“ Negvativzinsen hatte man als Anleger immer noch die Chance auf risikofrei Anlage eben mit überschaubaren Gewinn … schön, dass die Banken dies jetzt mit ihren Verwahrzinsen kaputtmachen, um die Kunden wieder in Risikoanlagen mit maximalem Bankgewinn zu treiben.
      Jeder der sich von seiner Bank erpressen läßt, die Verwargeldvereinbarung zu unterschreiben, ist schön dumm …. es gibt immer noch Banken (Autobanken z.B.) ohne Negativzinsen, als die Bankbeziehung kündigen und zu einer besseren Bank wechseln!

      • Jeder der in der Vergangenheit über mindestens 15 Jahre (auch über die Finanzkriese hinweg) in einen Welt-ETF investiert war, hatte am Ende einen Gewinn. Ich sehe da das enorme Verlustrisko nicht. Kostengünstig geht das heutzutage auch, wenn man das nicht gerade über seine Hausbank macht.

  5. Man wird die Kunden anschreiben und sie bitten, der Einführung zuzustimmen? Warum sollte das denn irgendjemand machen?

    Meines Wissens ist es laut aktueller Rechtslage in Deutschland gar nicht so einfach, diese „Gebühren“ von Bestandskunden einzufordern. Hier mal ein Zitat von der Verbraucherzentrale HH dazu:
    „Die Bank/Sparkasse darf Sie nicht einfach zur Kasse bitten und Negativzinsen von Ihrem Guthaben abziehen. Es muss eine Vereinbarung darüber getroffen werden. Das bedeutet: Sie müssen einverstanden sein.“

    • Aber wenn du nicht einverstanden bist, kann die Bank dir immer noch das Konto kündigen. Also freu dich nicht zu früh 😉

    • Die Bank kann das Vertragsverhältnis selbstverständlich fristgerecht kündigen (und wird dies sicher auch tun). Sie kann halt nur nicht automatisch die neuen Bedingungen einführen.

      • Das mag manchmal stimmen, aber vermutlich nicht generell. Das Extra-Konto ist ja Voraussetzung für das Direkt-Depot der ING. Für ihre 0,5% Gebühren auf das Extra-Konto kündigen die sicher kein aktiv genutztes Depot.

        Für Kunden, die lediglich ihr Geld auf dem Extra-Konto „sparen“ (= an Kaufkraft verlieren lassen) und ihr Geld sonst in keiner Weise anlegen, mag das aber sicher stimmen. Für diese Kategorie Kunde, wird es wahrscheinlich genau so sein, wie Sie das beschreiben. Aber auch das dürfte für die meisten verkraftbar sein, solange es noch Alternativen gibt (die zugegebenermaßen immer weniger werden).

  6. Schon merkwürdig, die Strategie der ING.
    Erst kickt man die Geringverdiener raus, nun die Extremverdiener. Man will wohl nur Kunden, die dauerhaft den Dispo strapazieren, alles andere muss weg.
    Aber sich auf eine Kundengruppe zu konzentrieren, kann auch schiefgehen. Zumal gerade die gewählte Gruppe im Zuge der Coronapleiten ihre Dispokredite zum Teil auch nicht mehr wird bedienen können.
    Ing-Dibadiba Ade…Nowitzki fällt jetzt als Kunde schonmal weg.

    • Die Frage ist doch, mit was die Bank überhaupt noch Geld verdient. Dispos bringen offenbar gutes Geld, herumliegendes Geld kostet nur Verwahrentgelt, auch für die Bank.

  7. Oh jeh, dann muss ich meine Millionen neu verteilen … was für ein Aufwand! 😀
    Zum Glück trifft mich das nicht, aber das ist schon unverschämt von den Banken.

  8. Es war, nach Einführung der Kontogebühr, nur eine Frage der Zeit wann auch die ING beim Verwahrentgelt nachzieht. Ob die Strategen der Bank damit nicht einen Bärendienst erweisen muss sich zeigen. Aber Schuld an der Misere sind ja nicht die Banken selbst sondern die EZB die eine Parkgebühr von den Banken verlangt.

  9. Und eines ist auch sicher: Selbst wenn die Zinsen wieder steigen: Das Verwagrentgeld wird bleiben. Man findet dann nur eine neue Ausrede ähm Verkaufsstrategie dafür.

  10. Das heisst, die Banekn arbeiten mit Deinem Geld und verdienen damit und verlangen gleichzeitig Geld dafür, das sie damit arbeiten dürfen. Das nennt man Gelddruckerei, oder?

    • Naja, mit den sog. Sichteinlagen können die Banken eher schlecht arbeiten und Geld verdienen. Geld verdienen können die Banken nur mit Geld das sie sich von der EZB derzeit zinslos leihen können und als Kredit in die Realwirtschaft pumpen. Aber die Banken müssen auch ihre Liquidität sichern. Genau da liegt das Problem. Bleibt von dem was der Liquiditätssicherung dient am Ende des Tages auf dem Konto der Bank bei der EZB was übrig, dann kassiert die EZB den Einlagensatz der auch gern als Strafzins bezeichnet wird. Läuft das Konto der Bank bei der EZB am Ende des Tages ins Minus muss sich die Bank kurzfristug Geld bei der EZB leihen und wieder kassiert die EZB, nämlich den sog. Spitzenrefinanzierungssatz. Genau dieses Geschäft könnten die Banken auch untereinander regeln. Bank A leiht der Bank B, deren EZB-Konto ins Minus laufen würde, etwas. Damit verringert Bank A den Betrag den sie sonst bei der EZB „parken“ würde. Aber die Banken holen sich die Strafzinsen lieber bei ihren Kunden. Und weil das über kurz oder lang alle Banken so machen, läuft die Politik der EZB, die eigentlich die Geschäfte der Banken untereinander ankurbeln will, ins Leere. Die Looser sind die Bankkunden die ihre eigene Liquidität mit hohen Beträgen auf Giro- und/oder Tagesgeldkonten sichern und nicht langfristig investieren können.

  11. solidarnosch says:

    Habe die Vereinbarung nicht unterschrieben.
    Freue mich schon auf die Kündigung.
    Alle Häusle Besitzer aufgepasst.
    Freut euch schon mal auf den Lastenausgleich und oder Zwangshypotheken…
    So weit sind wir schon.

    • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Art, 14
      (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

      Noch Fragen?

      • solidarnosch says:

        Ja sogar 2

        Was willst du damit sagen und seit wann gilt das wieder? Also das Grundi…

        • Was ich damit sagen will drückt der Grundgesetzartikel vollumfänglich aus und das Grundgesetz was nie außer Kraft gesetzt. Alle Einschränkungen, Verpflichtungen usw. wurden auf dem Boden des Grundgesetz beschlossen und nach dessen Regeln umgesetzt. Ausnahmen wurden von den zuständigen Gerichten verhandelt und es wurde abgeholfen. Ganz bestimmt Antworten die nicht Allen gefallen, aber so ist es eben.

  12. solidarnosch says:

    Ach ja meine andere Bank will schon ab 5000 Euro Zins Entgelte haben.
    Ja richtig gelesen 3 Nullen…

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