Gute Chancen für Erleichterungen bei der Installation von Balkonkraftwerken
Vielleicht hat der eine oder andere es gestern mitbekommen: Die Petition, die sich um Erleichterungen bei der Installation von Balkonkraftwerken dreht, ist im Bundestag diskutiert worden. Die der Sitzung zugrunde liegende Petition von Andreas Schmitz, die mehr als 100.000 Mal mitgezeichnet wurde, fordert Änderungen durch den Bundesgesetzgeber, „um möglichst vielen Menschen die Installation von Balkon-Solaranlagen zu erleichtern, sie von der Energiewende profitieren zu lassen und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten“. Balkonkraftwerke seien eine einfache und risikolose Möglichkeit, „saubere und unabhängige Energieerzeugung zu fördern“, schreibt der Petent.
Durch private Initiative getragen, könnten sie Millionen von Haushalten dazu bewegen, dezentrale Erzeugungsanlagen zu installieren und ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten sowie gleichzeitig Geld zu sparen.
Schmitz fordert die Änderung mehrerer Gesetze und Verordnungen. So solle die Verordnung über den Nachweis der elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) dahingehend geändert werden, dass für Anlagen bis zu einer Nettoleistung von 0,8 kW eine Ausnahme von der Melde- bzw. Nachweispflicht gegenüber dem Netzbetreiber eingeführt wird. Auch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollte aus Sicht des Petenten dahingehend geändert werden, dass die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung in die „privilegierten Maßnahmen“ des § 20 Abs. 2 WEG aufgenommen wird.
Was kam dabei heraus?
Die Bundesregierung stimmt den Forderungen einer Petition zur Erleichterung der Installation von Balkon-Solaranlagen weitgehend zu, heißt es. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), am Montag im Petitionsausschuss deutlich.
Er verwies auf den bereits abgehaltenen PV-Gipfel und sagte: „Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, den Schuko-Stecker ganz normal nutzen sowie für die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften sorgen.“ Zudem solle die installierte Leistung erhöht und eine schnelle Inbetriebnahme ermöglicht werden. „Übergangsweise“, so Wenzel, sollen auch rücklaufende Zähler zugelassen werden.
Der entsprechende Gesetzentwurf werde nun erstellt und „unverzüglich“ dem Bundestag zugeleitet, kündigte der Staatssekretär an.
Mal hoffen, dass das flott geschieht.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Ganz schlimm sind die Versorger, die zwingend einen Zweirichtungszähler vorschreiben und sich den Tausch auch noch bezahlen lassen wollen. So ist man praktisch gezwungen auf die Registrierung zu verzichten. Denn alles andere ist selbstverständlich korrekt ausgeführt. Und um nen Zähler ohne Rücklaufsperre geht es da nichtmal. Ich hoffe das wird diesmal wasserdicht formuliert!
Nach meiner Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber kam ne Mail, dass ein Zweirichtungszähler installiert werden wird. Was wohl daran liegt, dass hierzulande jeder Zufluss an Strom ins öffentliche Netz erfasst werden muss. Macht ja auch irgendwie Sinn, denn es erleichtert den verschiedenen Netzbetreibern, zu kalkulieren. Laut Ankündigung wird der Zählertausch allerdings kostenfrei sein, ohne extra Einmal-Gebühr.
Auch bei EWE erfolgt der Austausch kostenfrei.
Neulich bekam ich vorab eine Zulassung, heute aber einen Anruf wg. Austausch. Ja, kostenfrei.
Da neu bzw. bei Wechseln nur noch moderne Messeinrichtungen verbaut werden dürfen, laut MsbG, ist der Zählerwechsel grundsätzlich kostenlos. Sämtliche Kosten muss der Messstellenbetreiber über das Messstellenbetriebsentgeld, i.d.R. 20€/a, abdecken.
Es macht keinen Sinn, jeden Zufluss an Strom ins öffentliche Netz zu erfassen. Der Verbrauch der einzelnen Abnehmer wird ja auch nicht in Echtzeit von den Zählern übermittelt, sondern die Netzbetreiber müssen sowieso ständig ihr Netz überwachen und bei abfallender Netzfrequenz mehr einspeisen bzw bei steigender Netzfrequenz die Einspeisung reduzieren.
Balkonkraftwerke spielen da überhaupt gar keine Rolle, bis in den zweistelligen Kilowattbereich sind Verbraucher wie auch Lieferanten etwas, was im Grundrauschen untergeht.
Die Zähler dienen einzig der Abrechung. Nicht dem Netzbetrieb.
Ob es das unter einer schwarz-geführten Regierung gegeben hätte? Habe Zweifel.
Unter einer schwarz geführten Regierung hätten wir das nicht gebraucht, sie hätte mit den Gas- und Öldiktaturen einen Deal gemacht, damit wir billige Energiequellen bekommen, im Austausch für eine Carte Blanche für sie, ihre Nachbarländer zu überfallen und zu annektieren.
Na du hast aber eine verschwurbelte Weltsicht. So Schwarz/Weiß ist das leider alles nicht aber hey, ich wette Argumente würden dich wohl gar nicht interessieren.
Äh, wir sind keine Supermacht wie etwas China mit einer Milliarde Menschen und das mickrige, kleine Deutschland hat auf der Welt nichts zu sagen und wird ausgelacht, wenn es z.B. an China Drohungen mit unserer Kultur ausstößt.
Das ist ja das schöne an Demokratie, man kann sich, in dem Fall, einfach gegen „schwarz“ entscheiden.
Frei nach dem Motto: „beschwert Euch nicht bei mir, ich hab sie nicht gewählt!“ XD XD
>>„Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, den Schuko-Stecker ganz normal nutzen sowie für die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften sorgen.“
Hoffentlich wird die Privilegierung in Eigentumsgemeinschaften so geregelt, dass man nicht wegen irgendwelcher neidischer Miteigentümer vor Gericht ziehen muss. Auch vorhandene Gestaltungssatzungen sollten für BKW per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Es wird wahrscheinlich trotzdem noch Streitfälle geben. Die Gerichte wollen ja was zu tun haben. 🙂
Ich dachte genau das sei der Sinn dabei. Ähnlich wie bei den Ladesäulen für E-Autos in denen Vermieter/Eigentümergemeinschaften kein Veto mehr einlegen können.
Die Stolpersteine bei den Ladeeinrichtungen wurden ja hier in Caschys Blog schon mehrfach benannt. Was nützt das privilegierte Recht, wenn man es mühsam erstreiten muss und dann auch noch mit unnötigen Kosten belastet wird, weil 1 Miteigentümer oder der Vermieter spezielle Wünsche bei der Ausführung hat? Wenn eine Ladeeinrichtung oder ein BKW zugelassen ist, dann darf der Installation nichts mehr im Weg stehen. Sollte im Übrigen auch für die VNB gelten. Die suchen ja auch immer Gründe, um querzuschießen.
Heißt ‚Privilegierung in Miethäusern‘, dass ich als Mieter das Ding anbringen kann, auch wenn im Mietvertrag sowas wie ein Verbot der Montage größerer Obj. (wohl aus optischen Gründen) vorgegeben ist?
So sollte es eigentlich sein. Aber so einfach wird’s am Ende nicht werden.
Hätte großes Interesse, sowas anzubringen, aber kann auch eine Ablehnung seitens des Eigentümers verstehen. Wäre ein großer Eingriff durch den Staat, das gegen seinen Willen durchzusetzen.
„Großer Eingriff“? Kann doch dem Eigentümer am Hintern vorbei gehen, welche Farbe deine Blumenkästen haben, ob du eine Bambusmatte als Sichtschutz am Balkongeländer hast oder ob da ein PV-Modul in der Sonne glänzt.
Wenn er sowas selbst gestalten will, soll er doch einfach in sein Haus einziehen und machen.
Entbürokratisierung wäre eben den Zähler rückwärts laufen zu lassen. Funktioniert in anderen Ländern super.
Dann würde ich meinen alten Zähler aber zurück haben wollen! 🙂
Genau. Dann benötigt es eine Einspeisevergütung beim Zweirichtungszähler. Natürlich hat der Netzbetreiber ein Interesse den Zähler so schnell wie möglich zu ersetzen. Denn der eingespeiste Strom ist der Gewinn des Netzbetreibers.
Das „Probem“ bei der Geschichte sind die Stromanbieter. In dem Moment wo der Zähler einfach nur rückwärts läuft speist man ja quasi für das gleiche Geld ein, wie man entnimmt.
Da machen die ja Verlust. Bei einem „modernen“ Zähler, der differenzieren kann, verschenkt man das was man einspeist, weil i.d.R eine Einspeisevergütung bei den kleinen Mengen mit ca. 8ct/kWh nicht wirklich lohnt.
Dann hätte ich mir zum Ausprobieren auch schon so ein Ding zugelegt und auf den Carport gelegt. Vielleicht als Testphase um später doch noch eine „richtige“ PV-Anlage auf das Haus zu setzen…
Hab hier schon den Förderbescheid der Kommune über 300 Euro liegen und warte nur darauf, dass eine Anmeldung ohne Wielandstecker möglich ist. Sobald das also durch ist, stelle ich mir ein Teil für 500 Euro aufs Carport, dazu ne Aufständerung für 100 Euro. Abzgl. der Förderung kostet mich der Spaß grade mal 300 Euro, hat sich also nach 2 Jahren amortisiert. Gut so.
Im Sinne der Klimaziele sollte jedes Solargeländer und jede PV-Anlage gefördert werden und ohne hürdenreiche Bürokratie realisierbar sein.