Google scheitert vorerst mit „Glass“-Markenschutz
Google möchte für seine Datenbrille den Begriff „Glass“ schützen lassen. Das US Paten and Trademark Office hat da zwei Probleme mit und stimmt den im letzten Jahr gestellten Antrag erst einmal nicht zu. Nicht ungewöhnlich und auch nicht das Ende des Falls, solche Anträge werden im ersten Anlauf öfter abgewiesen, damit sie danach noch einmal neu bearbeitet werden können. Aber an was stößt sich das US Patent and Trademark Office eigentlich? Google konnte bereits „Google Glass“ schützen lassen, warum also nicht auch „Glass“?
Verwechslungsgefahr wird angeführt. Andere Soft- und Hardware-Marken, die den Begriff Glass beinhalten könnten mit dem Google-Produkt in Verbindung gebracht werden – z. B. Microsofts SmartGlass. Außerdem ist der Begriff „Glass“ lediglich beschreibend für das Produkt. Das sieht Google anders und führt an, dass das Gestell und das Display von Google Glass überhaupt nicht aus Glas seien. Einen Brief mit 1.982 Seiten haben die Google Anwälte an das US Patent and Trademark Office geschickt, um den Markenschutz vielleicht doch noch zu erhalten. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Ich wäre ja dafür, dass man allgemein gebräuchliche Wörter als Einzelwort nicht patentieren oder schützen lassen darf.
Sonst könnte man ja irgendwann noch zum Patentamt laufen und die Wörter „the“, „der“, „die“ und „das“ schützen lassen und hätte quasi ein Anklage-Freibrief.
Also „Google Glass“ gerne als Schutz, aber „Glass“ als englisches Wort für Brille – nein…
Man stelle sich nur mal Google vor, wie sie jeden Brillenhändler anklagen, nur weil sie eben Brillen verkaufen.
Man sieht, es geht nicht mehr um sinnvolles Nutzen, sondern: „Wir kaufen uns die Welt wie es uns gefällt!“ Wenn das der Anfang von Dekadenz bei Google ist, na dann Gut Nacht! Mittlerweile kann Google überhaupt froh sein, wenn diese Brille außerhalb der eigenen vier Wände ein Erfolg wird. Da hat es Facebook mit der VR-Brille von Oculus Rift deutlich einfacher! Nicht dass wir irgendwann lesen müssen: „Google scheitert mit Glass“.
bitte? in der quelle stand doch das jemand GOOGLE verklagt hat auf den Namen „Glass“, nicht das Google „Glass“ schützen will?????????????????????
„Einen Brief mit 1.982 Seiten“…WTF? Ohne Worte…
Ich frage mal in Deutschland an, ob ich Auto, Haus, Teller etc. schützen lassen kann und drucke mir 1.982 Seiten aus mit „Lorem Ipsum“ :)) Die spinnen die Amis…
Microsfots XD
Ach, aber King darf Candy schützen lassen? ^^
Welche Wörter aus meinem Englisch-Wörterbuch darf ich eigentlich noch benutzen, ohne abgemahnt zu werden?
Ist der Besitz meines Wörterbuchs (da stehen „Apple“, „micro“, „soft“ und „Glass“ drin) eigentlich abmahnwürdig?
Solche allgemeinen Begriffe gehören nicht geschützt. Wenn eine Firma mit einem Kunstwort-Namen zu doof ist, sich für ein solches Gerät einen anderen Namen einfallen zu lassen als „Glas“, sind die einfach selber schuld. Das ist doch lächerlich!
@Konstantin Tja leider ist „Glass“ aber nicht das engl. Wort für Brille, denn eine Brille gesteht aus 2 Gläsern also „glasses“.
@w8 Wenn du Englisch können würdest, würdest du lesen können, dass nichts über eine Klage gegen Google in der Quelle steht…
Außer die Quellenangabe wurde nachträglich geändert.
@Calvin: Würde Apple „Apples heißen“, wäre es trotzdem Unfug, den Namen eines Tablets namens „Apple“ schützen zu lassen. Was hält mich denn davon ab, das Wort „Auto“ als Marke einzutragen? Was passiert dann? Wenn VW von „Das Auto“ spricht….darf ich VW dann abmahnen, weil die meine Marke in Verbindung mit ihrem Golf stellen?
Es bestehen jetzt schon zu viele Möglichkeiten zum Missbrauch des Klagerechts durch Unternehmen – Apple vs Samsung und so. Wir sollten die Situation nicht noch weiter befeuern. Zudem patentieren die US-Konzerne daheim jeden Sch*** und tragen wahllos Begriffe als Marken ein, was den Unternehmen vieler anderer Staaten verwehrt bleibt. Da diese Staaten aber das US-Marken- und -Patentrecht akzeptieren, herrscht hier ein unfairer Wettbewerbsvorteil zugunsten der Amerikaner, da wir deren Recht akzeptieren, die Amis aber selber mit gezinkten Karten (einem anderen Rechtsverständnis) spielen.
Ich weiß nicht, wie es in Amerika ist, aber in Deutschland würde so ein Schutz nur in der gleichen Branche gelten, also wenn Samsung auch ein Glass will darf dieses dann nicht Samsung Glass heißen, Smartglass wäre aber erlaubt, da es ja was anderes ist.