Google Bildersuche erhält Bookmark- und Ordner-Funktion – in den USA

artikel google logoDie Google Bildersuche ist eine tolle Anlaufstelle, wenn man auf der Suche nach, nun ja, Bildern ist. Nutzer in den USA können aus der Bildersuche nun eine eigene Sammlung anlegen, Bilder favorisieren und auch in Ordnern zusammenfassen. Die Funktion ist unabhängig vom verwendeten Browser, die Suche muss aber aktuell noch mobil erfolgen. Schmeißt man die Bildersuche an und möchte ein Bild speichern, wählt man dieses einfach aus und versieht es mit einem Stern. Das Erstellen von Ordnern läuft halbautomatisch.

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Wählt man ein Bild aus und möchte es in einen Ordner packen, sucht man die Editierfunktion auf und gibt einen Ordnernamen ein. Ähnliche Bilder landen dann in diesem Ordner, sodass man nicht immer manuell sortieren muss. Klingt sehr nach der Vorgehensweise, die man auch bei Google Fotos beobachten kann. Die gesammelten Werke erreicht man dann über „Saved images“ und „Collections“.

Sehr nettes Feature, das aber wieder einmal vorerst nur in den USA aktiv ist. So rein von der Funktion steht einer Veröffentlichung in anderen Ländern aber eigentlich nichts im Weg. Wer weiß, vielleicht können wir hierzulande auch bald Bilder aus der Suche in Kollektionen speichern. Hättet Ihr für diese Funktion Verwendung?

(Quelle: Google Inside Search)

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5 Kommentare

  1. Ich bin mir ziemlich sicher dass das urheberrechtlich in Deutschland nicht zulässig ist. Vorschaubilder für eine Suche ist eine Sache, das Erstellen einer Bildersammlung für welche Zwecke auch immer eine andere..

  2. @dfdfd Was soll denn da problematisch sein?

    1. Sind die Bilder eh im Netz
    2. Wäre es nichts anderes, als würde ich ein Lesezeichen dafür erstellen
    3. Sind meine Bilderordner (Lesezeichen) nicht für jeden zu zugänglich.

    Also wer soll mich dann verklagen? 😉

  3. @Sascha

    Die Tatsache, dass die Bilder im Netz sind heißt doch nicht, dass keine Rechte mehr daran bestehen. Ein Lesezeichen ist ein auf deinem PC lokal (oder bei einem entsprechenden Dienst) gespeicherter Link auf eine HP oder eine Datei, mehr nicht. Google hingegen sammelt über seinen Crawler zunächst Bilder ein und erstellt komprimierte Vorschauen davon. Dies ist eigentlich ebenfalls bereits eine Urheberrechtsverletzung, die vom BGH aber mit der Begründung gerechtfertigt wurde, dass eine Bildersuchmaschine nur so funktionieren könne, derjenige der seine Bilder online stellt, dass wisse und auch unterbinden könne (robots.txt).

    Was Google nun offenbar macht (soweit ich es verstehe): es nutzt die Vorschaubilder um den eigenen Nutzern einen weiteren Service anzubieten, bei dem a) die Argumentation des BGH nicht greift und b) noch mehr Vervielfältigungen erstellt werden.

  4. @dfdffd

    Ich habe auch nicht geschrieben, dass die Rechte verletzt werden dürfen.

    „gespeicherter Link auf eine HP oder eine Datei, mehr nicht.“ Welcher Dienst von Google läuft denn nicht online? 😉

    Ich verstehe das als einen Platz, wo ich alle (tollen) Bilder(links) ablegen kann, ohne eine ganze Seite bookmarken muss. Ansonsten würde ich die Bilder ja in Google Fotos wiederfinden. Wäre es so, würde ich die Rechte verletzen. Von Google Fotos ist ja scheinbar nicht die Rede.

  5. Ich warte schon seit Jahren auf solche Funktionen der Informationsorganisation in der Google-Suche , nicht nur für Bilder.

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