Geringe Internet-Mindestversorgung: Nur wenige Eingaben

Zwischen Juni 2022 und Mitte April 2023 sind bei der Bundesnetzagentur 2.384 Eingänge zu „behaupteten Unterversorgungen“ registriert worden. Der Großteil davon stamme aus Niedersachsen (492), Nordrhein-Westfalen (445) und Bayern (415), antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion zur Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung. Im Zeitraum Dezember 2021 bis 30. März 2023 seien von 3.438 Anträgen 1.966 mit dem Ergebnis bearbeitet worden, dass eine Unterversorgung nicht festgestellt werden konnte, 1.472 Anträge befänden sich noch in Bearbeitung, heißt es in der Antwort. In zwölf Fällen, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt habe, habe kein Unternehmen eine Verpflichtungszusage abgegeben, schreibt die Bundesregierung. Zur Evaluierung der Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung heißt es, die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Gutachten lägen noch nicht vor. Im Rahmen der Evaluierung werde auch eine Überprüfung aller Vorgaben der Verordnung erfolgen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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8 Kommentare

  1. Von 3.438 Fälle wurden 1.966 Fälle abgewiesen. 1.472 Fälle sind noch in Bearbeitung. (3.438 = 1.966 + 1.472). Also 100% aller bearbeiteten Anträge wurden abgelehnt. Was’n Schmarn. Schwer zu glauben, dass wirklich alle Fälle unrelevant waren. Und das macht den ganzen Prozess irgendwie unglaubwürdig.

    • Wir hatten im Zeitraum Dezember 2022-März 2023 insgesamt mehrere Vollausfälle (Kabel-Internet, Mobilfunk), teilweise über 3-5 Tage (Mobilfunk-Mast ausgefallen, was o2 bestätigt hat, daher kein Mobulfunkempfang für den Zeitraum, Kabel-Internet-Ausfall 3 Tage am Stück wg Problemen bei Anbieter, von diesem auch bstätigt etc.)

      Für alle diese Fälle habe ich entsprechend die Formulare/Anträge bei der Bundesnetzagentur ausgefüllt und auch auf die Standard-Nachfragen (die den Inhalt abfragen, den man schon im Formular angegeben hat) geantwortet.

      In keinem einzigen Fall habe ich eine Rückmeldung erhatlten, noch ist was passiert.

      In Zukunft werde ich mir den zeitlichen Aufwand für die Meldung an die BNetzA sparen.

    • wie kommst du zu dem Schluss: „in Bearbeitung“ == „abgelehnt“?

      • Der Schluss den ich da rauslese ist, alle bis jetzt *bearbeiteten* Fälle wurden abgelehnt, es gab nicht einen einzigen bei dem wirklich Unterversorgung festgestellt wurde.

  2. Weil Zeitraum Juni 2022 – April 2023. so lange kann man für eine ernstgemeinte Bearbeitung gar nicht brauchen – ergo: die warten nur auf ablehnung

  3. Mein Kontakt mit der Behörde: Auf meine Beschwerde hin kam eine total überhebliche Besserwisser-Antwort von einem Bearbeitenden zurück. Dazu kam, dass es nicht eine Antwort auf meine Frage war und noch dazu fachlich falsch. Aber wenn ich mir die Gehaltsklassen ansehe, wundert mich nicht, dass die fachlich nicht korrekt waren.

  4. Ich werde aus dem Artikel leider nicht schlau. Was ist eine geringe Internet-Mindestversorgung? Hängt es mit dem Minderungsrecht zusammen? Hat es mit Anbietern beworbene Bandbreite zu tun? Mit Ausfällen?

  5. Cullen Trey says:

    Als kleine Annekdote nebenbei:
    Ich weiß von lieben Freunden die im Amt arbeiten, dass Anträge innerhalb einer gewissen Frist zu bearbeiten sind oder mit einer (fadenscheinigen) Begründung / Forderung nach mehr Informationen abgelehnt werden müssen.
    Unhd das das Prinzip aussitzen und ablehnen, wenn nicht auf den ersten Blick alles glasklar ist, gerne praktiziert wird.

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