Garmin Varia RCT716: Mit integrierter Dashcam für mehr Sicherheit für Fahrradfahrer

Mit dem Varia RCT716 (DE-Version) will Garmin das Radfahren sicherer machen. Das neue Gerät warnt nicht nur vor von hinten herannahenden Fahrzeugen, erstmals ist hier eine Dashcam verbaut, die sowohl tagsüber als auch nachts in Kombination mit der Radartechnologie und dem integrierten Rücklicht die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen soll.

Die Fahrt wird fortlaufend aufgezeichnet, im Ernstfall werden dank Unfallerkennung automatisch Videoausschnitte gespeichert, und zwar vor, während und nach dem Zwischenfall. Die Aufzeichnung kann in den beiden Stufen 1.080p und 720p stattfinden. Bei längeren Fahrten kann die Kamera auch im Radarmodus verwendet werden, um den Akku zu schonen. Sobald das Radar ein Fahrzeug erkennt, startet die Aufnahme.

Neben der Dashcam fungiert das Varia RCT716 auch als StVZO-zugelassenes Rücklicht. Die akustischen und optischen Warnungen des Radars werden auf entsprechenden, mit dem Varia verbundenen Garmin-Edge-Fahrradcomputern, Wearables oder Smartphones mit der Garmin-Varia-App angezeigt. Die Warnungen lassen sich ebenso in Apps kompatibler Drittanbieter wie „Ride with GPS“ integrieren.

Über die App können die gespeicherten Aufzeichnungen nach der Fahrt auf das Smartphone übertragen und abgespielt werden. Die Akkulaufzeit beträgt bis zu fünf Stunden bei 1.080p-Videoaufzeichnung im Dauerlichtmodus. Das Gerät soll sich komplett werkzeugfrei an runden, Aero- oder D-Shape-Sattelstützen montieren lassen. Der Preis des Varia RCT716 (DE-Version) liegt bei 399,99 Euro

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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40 Kommentare

  1. Eigentlich benötigt das Auto diese Gerät. Damit der Autofahrer den min. Abstand von 1.5 m hält. Das zeigt Foto eindrücklich.

    • Marco Basten says:

      Der neue Mindestabstand von 2 Metern muss eingehalten werden, wenn:

      – Ein Radfahrer außerorts überholt wird.
      – Sich innerorts ein Kind auf dem Fahrrad befindet.
      – Der Radfahrer innerorts einen Anhänger hat.

      Dem Bild nach zu urteilen, ist das wohl außerorts (wenn das überhaupt Deutschland ist).

      • Er schrieb ja mind. und wollte wohl darauf hinaus, das innerorts ja 1.5m „nur“ gelten.

        • Marco Basten says:

          Sorry. Das kam blöd rüber. Das wird Bruno vielleicht so gemeint haben. Das war mehr ein dezenter Hinweis für die Autofahrer, dass außerorts (manchmal auch innerorts) noch größere Abstände als 1,5 m gelten.

      • Man sollte nicht alles aus dem Internet unkontrolliert kopieren.
        Was die Stuttgarter-Nachrichten da schreiben ist nicht korrekt. Nach StVO muss bei einem Fahrrad mit Anhänger der Mindestabstand zum Anhänger (vorausgesetzt dieser ist breiter) und nicht nur zum Fahrradfahrer gehalten werden. Heißt innerorts 1,5m und außerorts 2,0m.

    • Es würde schon reichen, wenn man eine Halterhaftung einführt, damit Anzeigen wegen sowas nicht eingestellt werden, weil der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Und natürlich müssten die Strafen für Verkehrsvergehen grundsätzlich Tagessatz-Basiert verhängt werden. Zu enges Überholen würde ich dann mit 30-60 Tagessätzen ansetzen um ausreichende Abschreckung zu erzielen.
      Wüsste ich, dass meine Anzeigen auch bearbeitet werden und es zu einem Bußgeld gegen den Halter kommt, falls der Fahrer nicht angegeben wird, würde ich jeden Tag die GoPro am Bike laufen haben bis das Problem gelöst ist. Wenn dann nur 1% der Radfahrer es genauso machen würde, hätten die üblichen Verdächtigen nach spätestens einer Woche ihre erste Anzeige…

    • GooglePayFan says:

      Und das Video zeigt schön, wie drei Fahrradfahrer nebeneinander fahren. Es sind nicht nur die Autofahrer die sich nicht an die Regeln halten….

      • Iwie zeigt das Video bei mir, das einer vorne fährt und dahinter 2 nebeneinander. 3 nebeneinander sehr ich da nirgends.

      • Boa, wie ich diese Kategorisierung in „die Autofahrer“ und „die Radfahrer“ nicht leiden kann, weil man damit völlig künstlich Hassobjekte erzeugt.

        Surprise surprise, Leute halten sich nicht an Regeln. Rechtfertigt aber nicht sich Gruppen auszudenken (wo gehört man hin, wenn man bei gutem Wetter Rad und ansonsten Auto fährt? Ah, und gelegentlich mal Bus und Bahn) und alle über einen Kamm zu scheren. Das endet dann wie in GB, wo sich Verkehrsteilnehmer pauschal an den Kragen gehen.

      • McThomson says:

        Was sagt die StVO dazu:

        Nebeneinander fahren ist erlaubt

        Die StVO-Novelle bekräftigt: Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander fahren – wenn sie die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindern. Solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben.

  2. Finde ich Super. So manch einer filmt dann endlich seine eigenen Verkehrsverstöße respektive Dummheit und Unwissenheit ( STVO / STVZO im Straßenverkehr

    • Klappt doch bei Autofahrern auch nicht, siehe deutsche Dashcam-Kanäle wo etwa 10x soviele Verstösse durch Autofahrer vorkommen, wie von Fahrrädern.

      Sind wahrscheinlich dann diejenigen die den Lappen abgeben mussten und nun auf dem Rad weiter machen damit.

      • Als wenn der fette deutsche Michel in seinem Firmenwagen nun auf einmal Rad fährt. Biker haben halt keine Dashcam, woher sollen als die „vielen Aufnahmen“ kommen? Das wäre als würden wir Zahnärzte abschaffen, dann gäbe es offiziell auch kein Karies mehr.
        90 der dummen Biker kennen doch weder Ampeln noch Abbiegehinweise oder gar Rücksicht beim rasen durch Fußgängerzonen. Renter mit den EBikes sind da noch gar nicht genannt, es ging ja um Fahrräder und nicht die Elektrokrüppel.

        • Ich hab seit 4,5 Jahren eine am Rad. Und stell dir vor, die Aufnahmen stammen von Autofahrern. Die müssen sich nämlich den Platz teilen mit allen.

        • Ein Beitrag voller Vorurteile.,,

  3. Christian says:

    Die Tests auf YT fallen nicht sonderlich positiv aus.

  4. 400€ alter Schwede geht’s noch?

    • Es ist teuer! Garmin hat eine gute Marktposition und bietet Qualitaet. Wahoo ist staerkste Mitbewerber, aber bei denen braucht man immer eine App und Smartphone. Fuer mich persoenlich nicht akzeptabel, obwohl ich das Smartphone fast immer dabei habe. Wenn ich die Radarfunktion und die Actioncam (gute Modell sind teuer) mit einbeziehe ist es vom Preis ertraeglicher. Sieht jetzt fuer die meisten wie ein Gadget aus, aber Garmin zielt da wohl ganz bewusst auf das Sicherheitsempfinden der Rennradfahrer.

      Es gibt im Inland (immer noch) und Ausland Verkehrsteilnehmer die Radfahrer so knapp wie moeglich passieren, statt ordentlich zu ueberholen. Und Ueberholen ist etwas anders als Vorbeischlupfen. Bei Gegenwind erschrecke ich auch oefter, wenn ploetzlich ein Auto vorbeizieht. Da reicht ein Schlenker, Fahrbahnunebenheit oder Griff zur Trinkflasche und irgendwann kommt es zu einem gut vermeidbaren Unglueck.

      Mein Eindruck ist, dass sich seit den letzten Aenderungen zum Ueberholabstand und dem nebeneinander Fahren sich die Situation bessert. Da hat ausgerechnet ein Verkehrsminister der CSU etwas richtig gemacht. Im Ausland wird knapper ueberholt und „vorbeigeschluepft“. Dafuer Hupen gerade die Italiener vor dem Passieren – die leiseren Hupen der meisten italienschen Autos sind da auch angenehm. Koennten und sollten wir uebernehmen, oefters Hupen. Nicht zum „Meckern“ sondern um „Signalisieren“.

      Persoenlich finde ich Ruecklichter mit Bremslicht auf dem Rennrad hilfreich. Die Signalfunktion verstehen die meisten Verkehrsteilnehmer intuitiv. Und bei der hoeheren Geschwindigkeitsdifferenzen von Rennraedern ist das eine Sicherheitsverbesserung fuer alle. Ohne Nachteile oder weitere Anbauten. Gibt es von Sigma, Lezyne und Lupine (bin mit dem Lezyne zufrieden, beim Sigma ist eine Haltenase abgebrochen). Haette erwarte, das Garmins Varia das jetzt auch kann 🙁

      • ok. du sagst es ja auch. Die Kamera tut ja nicht das Unglück verhindern per se, sondern nur dem ans Bein pinkeln, der in dem Moment als du an die Trinkflasche gegriffen hast und hingefallen bist.
        Das beweißt auch erst mal gar nichts von der Schuld des Autofahrers.

        Generell kapiere ich nicht, wie auch die Bildrechte von Dritten da mit reinspielen und das Zeug überhaupt in Deutschland als Videobeweis geführt werden können. Können sie meines Laien-Wissens nach auch nicht.

        und dafür 400€ … naja

        • Ja, oder es beweist die Handynutzung, während man angekachelt wird oder das die Geschwindigkeit nicht verringert, der Abstand nicht erhöht wurde. Ist ja unerheblich, sich jetzt über einen fiktiven nicht vorhandenen Fall aufzuregen. Aber der Radar verhindert vllt, den Griff an die Flasche, weil man damit rechnet eng überholt zu werden und ggf vom Luftzug erfasst zu werden.

          Die Aufnahmen, werden ja auch bei Dashcams von KFZ immer häufiger zugelassen wenn es zur Klärung beiträgt.

          Und Garmin selber hat natürlich wie jeder Hersteller auf seiner eigenen Webseite, Mondpreise. Ich vermute das es sich in den nächsten 3 Monaten bei 300 einpendeln wird im normalen Handel.
          Abstandsradar, Lichter und Dashcam nach hinten kosten beim KFZ nochmal deutlich mehr zusammen und haben noch nicht mal einen eingebauten Akku sondern nutzen eine externe Zufuhr.

        • Die Kamera zeichnet anlassbezogen auf wenn sich ein Fahrzeug nähert und nicht durchgängig, das ist ein wichtiger Unterschied – zumal es ohnehin kein generelles Beweismittelverbot gibt, sondern die Gerichte immer eine Interessenabwägung vornehmen (sollen).

      • „Wahoo ist staerkste Mitbewerber, aber bei denen braucht man immer eine App und Smartphone.“

        Gerade die Wahoo-Geräte funktionieren völlig autark und syncen auch eigenständig die Aufzeichnungen durch die Gegend, sobald ein WLAN erreichbar ist. Die App ist eher für Änderung der Werte auf den Seiten relevant. Ich verwende die App während der Fahrt niemals.

        • > Die App ist eher für Änderung der Werte auf den Seiten relevant.

          Ich weiß, das Wahoo auch seine Vorzüge hat. Genau das stört mich aber bei Wahoo! Als Fahrradcomputer erwarte ich autonome Funktion, bei Garmin können Datenseiten und Datenfelder beliebig am Gerät geändert werden. Die Grundeinrichtung funktioniert auch ohne App. Ich nutze auch die App, dient als Ergänzung zur Synchronisation und GroupTrack/Incident. Aber ich ärger mich da auch über Garmin. Die App von Garmin selbst braucht für alles das Internet und deren Cloud.

          Der vollständige einwöchige Ausfall von Garmin in 2020 dürfte einigen noch bekannt sein. Die Cloud wäre ja so verlässlich und fällt nie aus? Natürlich fällt die aus! Nur wann und wie oft ist nicht klar. Konnte einem dann mit den Fahrradcomputern weitgehend egal sein, die laufen ohne App und per Massenspeicherzugriff kann man auch mit Linux noch GPX-Dateien ablegen. Bei den Fitnesstrackern schon weniger lustig, zur Einrichtung braucht man die App und je nach Modell kann man nicht mal die Weckzeit ohne App ändern 🙁

      • Qualität? Naja, ich habe den Speedsensor von Garmin am Rad. Der ist ganz schön buggy, koppeln mit einem neuen Handy geht nur anders, als von Garmin angegeben – selbst der Support konnte nicht helfen, ich habe es dann in irgendeinem Forum gefunden, wie es geht. Dass immer nur eine Tour synchronisiert wird pro Verbindung zwischen Handy und Sensor ist ein seit Jahren bestehender Bug, wird wohl nie gefixt.
        Werbung für weitere Garmin-Geräte ist der Speedsensor nicht. Ich warte weiter auf meine Dashbike.

  5. Mir erschließt sich nicht, wie eine Kamera, die das Fahrradwesen mitführt, zu einer erhöhten Sicherheit führt. Kann mich da jemand aufklären?

    • Durch das Piepsen des Radars soll man merken, dass man gleich überholt wird. Das hilft vielleicht schon.

      Die Kamera ist wohl eher für Sicherheit beim späteren Rechtsstreit.

    • Das ist in der Tat die häufigste Frage zum Radar. Die Kamera ist nur zusätzliches Gimmick.
      Man sollte es unter der Prämisse betrachten, das es in der Stadt kaum etwas bringt, da es permanent warnt. Seine Stärke kommt ausserhalb. Wenn man selber 30 oder auch 40 fährt, hört man den Verkehr erst wenn er da ist, wegen dem Fahrtwind. Zusätzlich red ich von der internationalen Version, welche stärker blinkt, sobald sich ein Gegenstand von hinten nähert.
      Zum einen ist es das Wissen, das was von hinten kommt, wie schnell es ist, ob es seine Geschwindigkeit verringert. Wenn man dann selber sein Verhalten daran anpasst, kann man sich selber Sicherheit kreieren.
      Beispiele:
      Ich fahr mit dem Rad in der „Rille“, wo das Auto mit dem rechten Reifen fährt. Wenn ich dann merke das der Überholvorgang startet, zieh ich an den Rand und hab selber schon 30-40cm Überholabstand geschaffen.
      Vor Kuppen, nicht einsehbaren Kurven oder bei Gegenverkehr, nehm ich den Überholer schon mal die Entscheidung ab ob er sich noch durchquetschen kann, indem ich die Spur mehr dicht mache.
      Und gerade an den „üblichen“ Stellen, die man schon kennt auf seinem täglichen Weg, spiel ich schon mal den Besoffenen und plötzlich können alle äusserst weit links und langsam überholen.

      Aber auch mache ich Platz, wenn wir auf weiter leerer Flur, nebeneinander fahren und der Radar losgeht. Ich müsste es nicht, insbesondere seit der letzten STVO Änderung wurde ja durch den Gesetzgeber nochmal klar gestellt, das nebeneinander fahren gestattet ist. Ich mach das aber aus der gleichen Rücksichtname die ich ebenfalls erwarte.

      • Japp. Deckt sich mit meiner Auffassung 🙂

      • Krümelmonster says:

        Nebeneinander fahren ist nur dann erlaubt, wenn niemand behindert wird. Im normalen Straßenverkehr also kaum einzuhalten. In Verbindung mit den erhöhten Abständen fürs Überholen kann dadurch ein Überholen für andere Verkehrsteilnehmer rechtlich unmöglich gemacht werden, für mich klare Behinderung.

        Ich würde es generell nicht empfehlen, auf solchen Straßen nebeneinander zu fahren, vollkommen egal was irgendein Gesetz sagt. „Spiele ich den Besoffenen“, „mache ich die Spur dicht“ also absichtlich Schlangenlinien fahren, um andere zu erziehen, ist dann schon Nötigung, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Damit provoziert man andere Verkehrsteilnehmer und wird immer mal wieder auf welche treffen, die sich dann „rächen“ wollen.

        • Auf den meisten Strassen im Lande und unter Einhaltung des Überholabstandes zum Radfahrer, muss über die Mittellinie gefahren werden bzw in die gegenläufige Fahrspur. Um das zu können, setzt es voraus, das da nichts kommt. Somit sollte die ganze Spur frei sein. Daraus ergibt sich, das eben keine Behinderung durch nebeneinander Fahrende erfolgt, da weiterhin unter Nutzung der Gegenspur genug Abstand zu beiden gehalten werden kann. Darüber hinaus schrieb ich ja, das ich eh Platz mache durch die Radarfunktion. Nur du verdrehst es mir im Munde.
          Nur bei sehr breiten Fahrspuren von mind. 5m kann man unter Einhaltung der 2m Abstand in der selben Fahrspur überholen. 1m Radfahrer, 2m Abstand, 2m Auto.

          Mein Sicherheitsempfinden hat sich deutlich gesteigert seitdem ich seit über 4 Jahren mit der ersten Version des Radars begonnen habe und somit mein Verhalten wie beschrieben geändert habe. Du hast das Gerät anscheinend noch nicht ausprobiert und kannst somit nicht mitreden über Erfahrungen darüber, du fühlst dich nur virtuell beschnitten in deiner Freiheit und versuchst nun andere zu erziehen indem du es ihnen madig machst. Merkste was? Und nein, das ist keine Nötigung. Ich verhindere damit die Nötigung mir gegenüber, durch zu enges überholen. Ich behindere ja niemanden, mich rechtmässig zu überholen. Aber guter Versuch einer Täter-Opfer Umkehr. Nach deiner Logik, wäre eine rote Ampel ja auch ne Nötigung 😛

          Ich hab seit 2014 nun fast 90k km auf dem Rad zurück gelegt und genug erlebt. Hab seit 4,5 Jahren ne Dashcam mitlaufen, was zu 97% reicht, drauf hinzuweisen, das „Rächer“ abhauen. Für die restlichen 3% reicht die Androhung von Pfefferspray und 120kg lebend Gewicht. Aber wie erwähnt, ist „gefühlt“ der „Roadrage“ deutlich zurück gegangen, muss wohl was gutes an sich haben, dem Autofahrer die Entscheidung abzunehmen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum meines Pfeffersprays ist jetzt auch seit 2 Jahren abgelaufen. Werd wohl so weiter machen, obwohl es dir nicht gefällt und du ja nur um meine Sicherheit in Sorge bist.

  6. Ich fahre das Vorgängermodell ohne Kamera. Den Radar möchte ich nicht mehr missen. Es ist ein ganz anderes Gefühl, wenn man weiß, was da von hinten angefahren kommt. Insbesondere bei Gegenwind sind Autos (Elektroautos) erst spät zu hören. Und leider halten sich nach wie vor nicht alle an die 1,5 m Abstand.
    Ich fahre das internationale Modell RTL 515 ohne StVZO-Zulassung), hier pulsiert das Licht stärker, wenn Fahrzeuge erkannt wurden.

  7. Sollte Garmin in einem Werbevideo in dem es um Sicherheit geht nicht mit gutem Beispiel vorangehen? Der Abstand beim Überholen im Video (0:36) wirkt irgendwie sehr gering (< 1,5m).

    • a) Garmin ist eine internationale Firma, 1,5 bzw. 2, 0 Meter nur sind deutsches Recht
      b) Dient vermutlich zur Nachvollziehbarkeit und Werbezecken. Mit einer breiten Straße und ordentlichem Überholmanöver wäre das jetzt weniger sinnvoll.

  8. Schon teuer, aber bei den aktuellen Verkehrsverhältnissen evtl. gut angelegtes Geld. Sei es auf dem Land wo Radwege oft ganz fehlen oder in der Stadt mit wenn überhaupt abgetrennten Radstreifen. Der Platz für alle Verkehrsteinehmenden ist einfach zu eng. Da aber Autofahrer das deutlich höhere Gefährdungspotential haben und die Kosten für Autostraßen um ein vielfaches höher sind, als das, was durch KfZ und Benzinsteuer wieder reinkommt, haben auch Radfahrende ein legitimes Recht auf Platz. Ich fahre inzwischen fast immer mittig auf der Straße, wenn ich den Weg kenne und es schlicht keine Stelle gibt, wo ich rechtmäßig sicher überholt werden kann. Wenn rechts Autos parken, ich als Radfahrer dazu einen halben Meter bis Meter Abstand brauche wegen Türen, die einfach mal aufgrissen weren können und dann ein Auto nur noch einen halben Meter auf der anderen Seite Platz zum Überholen hätte, schadet es auch nicht, wenn ich es erst gar nicht überholen lasse.

    • Feinkostfreund Horst says:

      Ist auch klar wenn du in der Mitte fährst, dass dich keiner überholen kann. Völlig übertrieben deine Argumentation. Das gendern macht es noch lächerlicher.

      Viele Grüße ein Fahrradfahrer, der deine Ansicht absolut nicht teilt.

      • Ich wider rum finde seine Argumentation völlig logisch und konsequent. Wenn man sich am äussersten Rand quetscht, gerät man deutlich häufiger in gefährliche Situationen, da der angebotene Platz dann auch genutzt wird durch andere.

        Als Lektüre kannst du ja mal folgendes lesen wenn du möchtest. https://www.urbanist-magazin.de/radfahren-in-der-fahrbahnmitte-na-klar/
        Der Artikel ist 8 Jahre alt und mittlerweile sind einige Zahlen überholt aber aktueller denn je.

      • Genau das ist ja auch gewollt, dass mich dann sicher niemand überholen kann. Nur so kann ich sicher fahren, denn der zum Überholen verfügbare Platz reicht nicht aus, um eben dies sicher zu tun. Wenn ich ganz rechts fahren würde, würden Autofahrende gerade so Platz haben, mich aber gefährden. Wenn ich in der Mitte fahre kommen sie erst gar nicht vorbei, verlieren aber auch keine Zeit, weil sie mich so oder so nicht überholen dürften.

    • Willkommen im Club. Das befahren der Dooringzone und allgemeines zu weit Rechts fahren sind die größten unsitten bei uns Radfahrern. Hier in Hamburg fährt man auch deutlich sicherer, wenn man dort fährt, wo die StVO einen haben will. Man wird seltener eng überholt, wenn man zum kompletten Spurwechsel animiert. Da bleiben wirklich nur noch diejenigen übrig, die einen vorsätzlich eng überholen, weil sie glauben irgendwie mehr anrecht auf die Straßennutzung zu haben, als alle anderen und sie das auch alle anderen spüren lassen wollen. Eigentlich müsste man denen direkt die Führerscheine abnehmen und eine MPU anstreben.

  9. Ohne Kamera, bzw. dem Video als Beweis ist so ein Urteil vermutlich undenkbar…
    https://www.roadbike.de/rennrad-szene/nach-jagd-auf-rennradfahrer-suv-fahrer-verurteilt/

    • Auch mit Video wurden ähnliche Vorfälle, also „nur“ eine Nötigung, wegen mangelnden öffentlichen Interesses und fehlendem Schaden bisher immer eingestellt. Insofern war es diesmal sehr erfreulich das endlich mehr passiert. Gut die Person hatte ja schon was auf dem Kerbholz, was sicherlich auch dazu bei trug.

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