Familienministerin Giffey möchte neues Jugendmedienschutzgesetz für die Alterseinstufung von Apps


Bundesfamilienministerin Franziska Giffey kennt Ihr wahrscheinlich. Die gute Dame hat nun eine ganz tolle Idee, um Kinder und Jugendliche noch besser vor Inhalten zu schützen, die nicht für sie geeignet sind. Mit einem neuen Jugendmedienschutzgesetz, wie einem Medienbericht zu entnehmen ist. Denn das Problem, das damit gelöst werden soll, ist ein altbekanntes. Je nach Vertriebsweg für Inhalte, ändern sich nämlich die Gesetzmäßigkeiten. So kann es dann auch vorkommen, dass ein Game, das auf DVD vertrieben wird, eine andere Alterseinstufung besitzt als der gleiche Titel als Download in einem App Store.

Wer das genauer erklärt haben möchte, wird auf USK.de fündig, die haben das vor längerer Zeit schon einmal mit Fortnite Battle Royale thematisiert. Genau aus diesem Grund möchte Frau Giffey nun ein neues Jugendmedienschutzgesetz, um eine einheitliche Regelung zu haben. Das sei nämlich vor allem für Eltern wichtig, die ja in der Regel ein Auge darauf haben, ob Spiele für Kinder tatsächlich geeignet sind (jaja, gibt es wirklich). Bis Ende des Jahres soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen, über den noch in dieser Legislaturperiode entschieden werden soll. Wäre sicher einfacher gewesen, hätte man sich früher damit beschäftigt.

via SPON

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6 Kommentare

  1. Frau Dr. Giffey, so viel Zeit muss sein. Oder hat man ihr derweil den Dr. abgenommen, da war doch was mit ihrer Promotion….
    Tja, dieses kompetenten Sozialdemokeaten, ob Lauterbach oder Giffey, man möchte sie einfach nur gern haben.

    • Der „Dr.“ ist in Deutschland kein Namensbestandteil. Muss also nicht genannt werden. Die Zeit kann man sich also sparen. 🙂 Frau Giffey reicht also vollkommen aus.

      • https://www.drtitel.de/doktorgrad-doktortitel-hc/
        Der Unterschied zwischen dem akademischen Doktorgrad (Dr.) und dem Doktortitel (Dr. h.c.)

        Namensbestandteil Doktorgrad / Doktortitel
        Dass ein Doktorgrad bzw. Doktortitel also einen Namensbestandteil darstellt und eine Eintragung im Bundespersonalausweis/Pass erfolgen kann sollte allerdings beachtet werden. Sofern der Titel im Bundespersonalausweis bzw. Pass eingetragen und daher bei entsprechenden Kontrollen beamtenseits offensichtlich erkennbar ist, dass der Pass-/Ausweisinhaber einen Doktortitel trägt, kann – sofern der/die Beamte Sie ohne Verwendung des Doktortitels anspricht – der Straftatbestand der Beleidigung im Amte erfüllt und eine entsprechende Anzeige die Folge sein.

        • Peter Bruells says:

          Wunschdenken, dass die gängige Rechtsprechung ignoriert. Es ist *kein* Teil des Namens. Es besteht nur ein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den Grad in der Außendarstellung verwendet.

  2. Ich entscheide selber was meine Kinder sehen und spielen dürfen, unabhängig von den Empfehlungen. Jugendschutzmechanismen in Fritzbox und iOS, Android Geräten werden bei mir benutz.

    Ein Sinnvoller Jugendschutz würde bei mir schon beim einrichten der Geräte Sinn machen, damit erst garnicht auf nicht altersgerechte Inhalte zugegriffen werden kann. Apple macht es hier an vielen Stellen richtig gut, dennoch kann einiges umgangen werden. Wenn man sieht was bei im Handel erhältliche Medien für ein Geschiss gemacht wird, ist die Situation bei Smartphones eigentlich ein Unding. Leider macht ein schönes Gesetz noch lange keinen Sinnvollen Jugendschutz.

    • Peter Bruells says:

      Wie umgehen Deine Kinder denn die notwendige Eingabe eines Passworts zur Installation einer App?

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