Europäische Kommission: Google muss 1,49 Milliarden Euro Geldbuße zahlen


Wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Online-Werbung hat die Europäische Kommission die erste Strafe für dieses Jahr gegen Google ausgesprochen. 1,49 Milliarden Dollar muss das US-Unternehmen zahlen, die Thematik ist nicht unbekannt. Google hat durch Vertragsklauseln dafür gesorgt, dass Webseiten Dritter keine Werbung vom Wettbewerb anzeigen konnten.

Kurz erklärt: Google blendet über AdSense für seine Suche Werbung ein. Google ist dabei zwischen den Werbetreibenden und den Websites, welche mit der Werbung Geld verdienen wollen, der Vermittler. Hier dominiert das Unternehmen dann euch eindeutig. Problem: Wettbewerbern im Bereich der Suchmaschinenwerbung, wie z. B. Microsoft und Yahoo, ist es eben nicht möglich, Werbeflächen auf den Ergebnisseiten der Google-Suchmaschine zu verkaufen. Das geht also nur direkt auf den Websites Dritter. Hier ließ sich Google aber seit 2006 über Ausschließlichkeitsklauseln zusichern, dass genau das nicht passiert, wenn die Google Suche eingebunden wird.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu:

„Die Kommission hat heute eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. EUR gegen Google verhängt, da das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht hat. Google zementierte seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung und schützte sich vor Wettbewerbsdruck, indem es für Websites Dritter wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen einführte. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Die schädlichen Verhaltensweisen von Google erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren. Google nahm anderen Unternehmen die Möglichkeit, in einen Leistungswettbewerb zu treten und Innovationen vorzunehmen, und den Verbrauchern entgingen die Vorteile aus dem Wettbewerb.“

Die Strafe entspricht 1,29 Prozent des Jahresumsatzes 2018 von Google. Das muss aber noch nicht alles gewesen sein. Denn auch zivilrechtlich kann es Google nun an den Kragen gehen. Die Europäische Kommission dazu:

Google ist ferner im Rahmen zivilrechtlicher Schadensersatzklagen, die von Personen oder Unternehmen, die von den wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betroffen sind, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten erhoben werden können, haftbar. Durch die neue EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen ist es für Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen inzwischen leichter, Schadensersatz zu erhalten.

Alle Details zur Entscheidung gibt es direkt bei der Europäischen Kommission. Bestimmt nicht das letzte Mal in diesem Jahr, dass man von Google und der EU hört.

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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2 Kommentare

  1. Herr Hauser says:

    „muss“ ?

    Ich gehe mal davon aus das man den Rechtsweg einschlagen wird.

  2. Das 10fachen währe immer noch ein Witz was die für Gelder dadurch eingenommen haben. Man sollte Unternehmen bei absichltichen Betruges, ist für mich nix anderes, auch mindestens 25% vom Gewinn (ideal vor Steuern, lach wenn die überhaupt welche mal bezahlen würden wo sie die Gelder einnehmen) bestrafen. Auch mehrmals pro Jahr wenn nötig. Vielleicht werden solche Unternehmen und Konzerne dadurch etwas Freundlicher??? HA HA freundlicher, ich glaub mich tritt n ELCH

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