EU will neue Vorschriften zum besseren Schutz von Bahnreisenden
Die Bahn kommt. Oder auch nicht. Vor allem im überraschenden Winter gibt es immer wieder mal Probleme. Aber manchmal kann man dann doch die Fahrt in vollen Zügen genießen. Doch genug der sehr schlechten Wortspiele, hin zu Aktuellem aus dem Europäischen Parlament. Da möchte man neue Vorschriften zum besseren Schutz der EU-Reisenden.
Die EU-Abgeordneten stimmen am 15. November über neue Regeln ab, um die Rechte von Bahnreisenden zu modernisieren. Die vorgeschlagenen Aktualisierungen betreffen mehrere Schlüsselbereiche und sollen in allen EU-Ländern und für alle Arten von Eisenbahndiensten gelten.
So soll es unter anderem eine neuen Aufschlüsselung der Entschädigung in Abhängigkeit von der Dauer der Verzögerung zu erhöhen:
Bestehende Regeln | Neuer Vorschlag |
Verspätung von 60 bis 120 Minuten: 25 Prozent der Fahrkarte | Verspätung von 60 bis 90 Minuten: 50 Prozent der Fahrkarte
Verspätung von 90 bis 120 Minuten: 75 Prozent der Fahrkarte |
Verspätung > 120 Minuten: 50 Prozent der Fahrkarte | Verspätung > 120 Minuten: 100 Prozent der Fahrkarte |
Ebenso soll das Ganze nun EU-weit gelten: Derzeit wenden nur fünf EU-Länder die geltenden Vorschriften für die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr uneingeschränkt an. Alle anderen Länder haben Ausnahmen für Inlandsfernzüge und für grenzüberschreitende Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste. Die Abgeordneten möchten, dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen die Mitgliedstaaten auch keine Ausnahmen mehr machen.
Doch auch abseits der Entschädigung hat man Pläne: Alle Eisenbahnunternehmen in der EU sollen künftig kostenlose Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität garantieren. Sie müssen auch eine vollständige Entschädigung für verloren gegangene oder beschädigte Mobilitätshilfen sowie für verlorene oder verletzte speziell ausgebildete Tiere (beispielsweise speziell ausgebildete Hunde) sicherstellen.
Und auch für die Radfahrer gab es einen Punkt: Derzeit sind die Plätze für Fahrräder in Zügen nicht ausreichend. Deshalb wollen die Abgeordneten, dass neue Züge mit speziellen Abstellplätzen für Fahrräder ausgestattet sind, um deren Nutzung zu fördern.
Dann geht die DB pleite
Es ist aber schon bekannt das nicht nur die DB in Deutschland Personen auf der Schiene befördert?
pro Tag gibt’s 2-3 Selbstmörder auf Schienen, Codewort ist meist „Notarzteinsatz im Gleis“. Das legt den Verkehr großräumig lahm und dafür kann die DB selbstverständlich nichts und es wird auch keine Entschädigung geben, ebenso bei Sturm oder anderen Fällen höherer Gewalt. Die Masse der betrieblich bedingten Verspätungen ist zu klein um für eine Entschädigung zu qualifizieren.
Und für extreme Verspätungen ist eine Entschädigung vielleicht ein Anreiz diese in Zukunft besser zu managen.
Alles in allem ein super Vorschlag der EU.
Und wer zahlt das ganze? Natürlich der Kunde!
Das gibt wohl ne heftige Fahrpreiserhöhung, wenn das durchgehen sollte…
Spannend. Kommt dann hoffentlich auch für Flüge.
Für Flüge gibt es doch schon deutlich kinderfreundlichere Bestimmungen
Gilt die Verspätung für die Abfahrt des Zugs oder für die Ankunft?
Warum sollte es für die Abfahrt gelten? Welchen großen Nachteil hast du, wenn der Zug eine halbe Stunde später startet aber trotzdem pünktlich an deinem Zielort ankommt?
Zu Recht. Gerade Entschädigungsregelungen im Nahverkehr braucht es dringend, damit Monatskartenbesitzer nicht leer ausgehen.
Pro Tag gibt’s ungefähr 3 Selbstmörder auf Schienen in Deutschland, Codewort ist meist „Notarzteinsatz im Gleis“. Das legt den Verkehr großräumig lahm und dafür kann die DB selbstverständlich nichts und es wird auch keine Entschädigung geben, ebenso bei Sturm oder anderen Fällen höherer Gewalt. Die Masse der betrieblich bedingten Verspätungen ist zu klein um für eine Entschädigung zu qualifizieren.
Und für extreme Verspätungen ist eine Entschädigung vielleicht ein Anreiz diese in Zukunft besser zu managen.
Alles in allem ein super Vorschlag der EU.
Ist aber schwierig, die Verspätungen genau zwischen höherer Gewalt und betrieblichem Versagen abzutrennen. Auf dem betroffenen Streckenabschnitten ist es vielleicht noch eindeutig, aber was ist mit den indirekt betroffenen Fahrten? Einerseits setzen sich Verspätungen durch Gleisbelegungen, Anschlusssicherung und mangelnde Umfahrungsstrecken schnell im Netz fort, andererseits könnte man bei der Häufigkeit solcher Ereignisse auch erwarten, dass entsprechend besser vorgeplant wird.
Betriffft ja überwiegend den Fernverkehr. Im Nahverkehr wo gerade die Pendler auf einigen Strecken täglich unter der Bahn leidet wird man davon kaum etwas haben.
Ich kennen es von meiner Strecke (KBS 650) – das reinste Chaos im Regionalverkehr der DB.
Die Bahn ist absolut unorganisiert und marode – da muss kein Selbstmöder kommen (gibt es bei uns zum Glück sehr selten).
und jetzt bitte eine ähnliche Regelung für den Nahverkehr. Monatskartenbesitzer sind aktuell die Gelackmeierten
An sich ein guter Vorschlag!
Aber wie immer scheinen die „Dauerkartenbesitzer“ (Monats-/Jahreskarte) nichts davon zu haben?!
@ Sabine:
Zumindest wenn Du in einem Zug sitzt, vor den sich ein Typ wirft, bekommst Du eine Entschädigung.
Sicher? Nicht einmal der fürs Leben gezeichnete Lokführer, Psychologen klassifizieren Schienensuizid ja teilweise als erweiterten Suizid in Bezug auf die Psyche des Lokführers der das erleben muss, bekommt ja eine Entschädigung (aus dem Erbe des Selbstmörders von dessen Hinterbliebenen), so kürzlich eine Gerichtsentscheidung. Da würde mich ja schon Interessieren warum die Juristen hier mit zweierlei Maß messen.
Ja! Ich saß schon in einem betroffenen Zug.
Aber zunächst habe ich bei dem Thema auch erst an den armen Lokführer gedacht!
Für Flüge sind die Zahlungen ja unabhängig vom Flugpreis und auch von der Entfernung abhängig.
Allerdings sollten diese neuen Regelungen insbesondere auch für Fernbusse gelten. Denn sonst wird die Bahn noch teurer und der Straßenverkehr noch attraktiver.
Bahn fahren, zusammengesperrt mit dem ganzen Gesocks unter albernster Zuverlässigkeit, ist so widerlich – da fahre ich lieber auch Winter durch Motorrad. Ist wahrscheinlich unterm Strich auch gesünder, zumindest geh ich meist mit 0 Krankheitstagen durchs Jahr 😀
Ich finde es vor allem schade, dass augenscheinlich verpasst wird im Zuge der Neuregelung den Bahnunternehmen gleich auch vorzuschreiben, dass man die Entschädigung auch online beantragen kann. Das wäre für mich die wesentlich bessere Neuerung.