EU-Kommission setzt sich durch: Google mit mehr Transparenz in Europa

Um seine Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google laut Informationen der Europäischen Kommission verpflichtet, bei mehreren seiner Produkte Änderungen vorzunehmen. Da geht es vor allem um die Transparenz. Nach einem Dialog mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC), der 2021 begann und von der Europäischen Kommission koordiniert und von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte geleitet wurde, hat Google zugestimmt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts zu gewährleisten:

Überblick über eingegangenen Verpflichtungen:

Google hat sich verpflichtet, Beschränkungen bei seinen einseitigen Änderungsmöglichkeiten bei Bestellungen in Bezug auf Preise oder Stornierungen einzuführen und eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, deren Nutzung Verbraucherschutzbehörden vorbehalten ist, damit diese illegale Inhalte melden und deren rasche Entfernung verlangen können.

Darüber hinaus erklärte sich Google bereit, einige seiner Praktiken zu ändern, z. B.:

Google Flights und Google Hotels:

  • Für die Verbraucher klar ersichtlich machen, ob sie direkt mit Google einen Vertrag schließen oder ob Google lediglich als Vermittler auftritt;
  • den Referenzpreis für die Bewerbung von Preisnachlässen auf der Plattform ersichtlich machen sowie die Tatsache klarstellen, dass Bewertungen in Google Hotels nicht überprüft werden;
  •  sich in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher den gleichen Transparenzverpflichtungen wie andere große Beherbergungsplattformen – z. B. in Bezug auf Preise oder Verfügbarkeit – unterwerfen.

Google Play Store und Google Store:

  • klare vorvertragliche Informationen über Lieferkosten, Widerrufsrecht und Verfügbarkeit von Reparatur- oder Ersatzoptionen bereitstellen. Darüber hinaus wird Google auch Informationen über das jeweilige Unternehmen (z. B. eingetragener Name und Anschrift) und direkte und wirksame Kontaktmöglichkeiten (z. B. direkte persönliche Hilfestellung per Telefon) erleichtern.
  • klarstellen, wie verschiedene Länderversionen des Google Play Store zu durchsuchen sind und wie Entwickler über ihre Verpflichtungen gemäß der Geoblocking-Verordnung informiert werden sollen, ihre Apps EU-weit zugänglich zu machen. Es soll den Verbrauchern auch die Nutzung von Zahlungsmitteln aus jedem EU-Land ermöglicht werden.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte dazu: „Selbst fast drei Jahre nach Beginn der COVID-19-Pandemie und der anschließenden Lockdowns buchen immer mehr Verbraucher ihren Urlaub im Internet, tätigen ihre Einkäufe online oder sehen sich eine Bewertung an. Die Verbraucher in der EU haben Anspruch auf klare und vollständige Informationen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Die Zusagen von Google sind ein Schritt in diese Richtung. Wir fordern Google auf, die Geoblocking-Verordnung in vollem Umfang einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Verbraucher überall in der EU die gleichen Rechte genießen und auf dieselben Inhalte zugreifen können.“

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Ein Kommentar

  1. „Es soll den Verbrauchern auch die Nutzung von Zahlungsmitteln aus jedem EU-Land ermöglicht werden.“ Soll das bedeuten, die Neuland-Deutschen dürfen in Zukunft mit Blechscheiben und Papierfetzen im Play-Store einkaufen?

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