EU-Kommission nimmt Figma-Übernahme durch Adobe unter die Lupe
Vor einiger Zeit hat Adobe bekannt gegeben, dass man Figma übernehmen wird. Figma ist eine kollaborative Software zum Erstellen von Prototypen im Bereich des UX bzw. UI Design. Laut Adobe wird man sich die geplante Fusion rund 20 Milliarden US-Dollar (das waren 2012 rund 20 Instagrams) kosten lassen. Etwa 6 Millionen zusätzliche Restricted Stock Units werden dem CEO und den Mitarbeitern von Figma gewährt, die über einen Zeitraum von vier Jahren nach Abschluss der Transaktion ausübbar werden. Nun schaltet sich die EU-Kommission ein.
Die Europäische Kommission hat den Anträgen Österreichs, Belgiens, Bulgariens, Zyperns, der Tschechischen Republik, Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, Islands, Irlands, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens und Schwedens stattgegeben, die geplante Übernahme von Figma durch Adobe (beide USA) nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu prüfen.
Das Vorhaben erreicht nicht die in der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) festgelegten Umsatzschwellen und wurde daher nicht bei der Kommission angemeldet. Das Vorhaben wurde in Österreich und Deutschland zur Genehmigung angemeldet, wo es die nationalen Anmeldeschwellen erreicht.
Nach dieser Bestimmung können die Mitgliedstaaten die Kommission ersuchen, einen Zusammenschluss zu prüfen, der zwar keine EU-weite Bedeutung hat, aber den Handel im Binnenmarkt beeinträchtigt und den Wettbewerb im Hoheitsgebiet des antragstellenden Mitgliedstaats erheblich zu beeinträchtigen droht. Andere Länder des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) hatten die Möglichkeit, sich dem ursprünglichen Verweisungsantrag anzuschließen. In der Folge schlossen sich Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden, die Tschechische Republik und Zypern dem Verweisungsantrag Österreichs an.
Insbesondere droht das Vorhaben den Wettbewerb auf dem Markt für interaktive Produktdesign- und Whiteboarding-Software erheblich zu beeinträchtigen, was zumindest im Europäischen Wirtschaftsraum und damit auch in den verweisenden Ländern wahrscheinlich ist. Die Kommission kam auch zu dem Schluss, dass sie am besten in der Lage ist, die potenziellen grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens zu untersuchen.
Die Kommission wird Adobe nun auffordern, das Vorhaben anzumelden. Adobe kann das Vorhaben nicht durchführen, bevor es bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt worden ist.
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