EU: Booking fällt unter das Gesetz für digitale Märkte

Die Europäische Kommission hat heute in dem Rahmen des Digital Markets Act (DMA, Gesetz für digitale Märkte) das Unternehmen Booking als Gatekeeper für den Online-Vermittlungsdienst Booking.com eingestuft.

Auf der Grundlage der Eigenbewertung von Booking, die am 1. März 2024 eingereicht wurde und darlegt, dass die relevanten Schwellenwerte erfüllt sind, hat die Kommission festgestellt, dass dieser zentrale Plattformdienst ein wichtiges Gateway zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellt.

Nach seiner Benennung hat Booking nun sechs Monate Zeit, um die relevanten Verpflichtungen im Rahmen des DMA zu erfüllen und den Endbenutzern mehr Auswahl und Freiheit sowie einen fairen Zugang für Geschäftsbenutzer zu den Gatekeeper-Diensten zu bieten.

Margrethe Vestager, für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, meint dazu, dass Urlauber von einer größeren Auswahl profitieren und Hotels zukünftig mehr Geschäftsmöglichkeiten haben.

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