Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt

Vermutlich für niemanden mehr eine Überraschung: ein einheitlicher Standard für Ladekabel kommt. In seiner Sitzung am 26. April 2024 hat der Bundesrat Änderungen am Funkanlagengesetz genehmigt, um die Einführung einheitlicher Ladekabel zu ermöglichen. Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die darauf abzielt, eine Fragmentierung des Marktes hinsichtlich Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu vermeiden oder zu verringern.

Es soll außerdem die Benutzerfreundlichkeit erhöhen, Ressourcen schonen und die Entstehung von Elektronikmüll verhindern. Laut der neuen Regelung wird USB-C als Standardanschluss für eine Vielzahl von Geräten festgelegt, unter anderem für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, portable Spielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und portable Lautsprecher, sofern sie kabelgebunden aufgeladen werden können. Ab 2026 wird dieser Ladestandard auch auf Notebooks ausgeweitet.

Die Standardisierung von Ladegeräten ermöglicht es, dass Handys und andere Geräte künftig auch ohne neues Ladegerät verkauft werden. Die Verpackungen müssen klar durch Piktogramme anzeigen, ob ein Netzteil enthalten ist oder nicht.

Im Jahr 2020 erwarben Verbraucher in der EU rund 420 Millionen elektronische Geräte. Durchschnittlich besitzt jede Person drei Ladegeräte, von denen zwei häufig verwendet werden. Dies führt zu jährlich etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott durch unterschiedliche Ladegeräte. Vermutung: Die Zahl an Ladegeräten ist doch heute schon viel höher, da zahlreiche Geräte seit langem auf dedizierte USB-C-Netzteile setzen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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39 Kommentare

  1. Frage: Wie sieht es bei Mäusen aus?
    Ich lese jetzt raus: Mit dem Warten mit dem Kauf vom Apple Magic Keyboard warten, damit ich auf jeden Fall USB-C bekomme. Aber was ist mit der Apple Mouse? Bleibt die bei Lightning – laut dem Gesetz?

    • Soweit ich das verstanden habe, sollte das auch für die Maus als Peripherie gelten. Zumal es ja für Apple langfristig auch keinen Sinn ergibt, diese eine letzte Gerät mit Lightning zu versehen.

    • Am besten Apple fragen. Die kochen doch immer ihr eigenes Süppchen.

    • Mira Bellenbaum says:

      Ich vermute, dass gilt dann auch für „Mäuse“! Ich kenne nicht das Gesetz und von daher, denke ich,
      wird da so etwas wie „elektronische, bzw. elektrische Kleingeräte“ drinnen stehen.
      Im Artikel stehen ja nur Beispiele, damit man sich etwas darunter vorstellen kann.

    • Ich würde hier unbedingt zu einer Maus von einem anderen Hersteller raten. Die Magic Mouse sieht nett aus, aber ergonomisch ist sie die reinste Hölle und verursachte bei mir auf Dauer höllische Gelenkschmerzen.

      Es würde mich nicht wundern, wenn Apple in Zukunft eine induktive Schreibtischmatte voraussetzt, welche separat für 80 – 100€ verkauft wird. xD

      Mac und macOS können mit jeder handelsüblichen Maus/Tastatur umgehen. Es gibt keinen Grund sich hier einzuschränken. Wer die Mac-Symbole auf der Tastatur unbedingt braucht, findet auch genug bessere Alternativen.

      • Naja die touch Gesten sind schon hilfreich. Das gibt bei keinem anderen.

      • Kann ich so nicht nachvollziehen. Die MagicMouse 2 ist für mich die beste Maus, die ich je hatte. Ich bewege die Maus mit Daumen und Ringfinger, so dass ich Zeige- und Ringfinger für die Gesten auf der Oberfläche zur Verfügung habe. Ergonomisch null Probleme im Gegensatz zur Logitech MX Master und anderen „Ergo“ Mäusen. Wenn man natürlich die Hand auf der Maus auflegen will, ist die nichts.

  2. Ich hoffe dass dann auch die Ladebuchse so gemacht wird dass die Maus dann weiterbenutzt werden kann!

  3. Ehrlich gesagt, sind doch sowieso die meisten Geräte einheitlich – zumindest die aus China. Aus der Rolle fallen da doch vor allem die europäischen Hersteller. Bosch bietet aktuell immer noch Geräte an, die mit Micro-USB geladen werden und bei anderen ist es doch ähnlich.

  4. Bevor sich gleich Leute wegen USB-C bei Laptops ab 2026 aufregen: das gilt nur für Laptops bis 100 Watt.
    Alle darüber hinaus (z.B. Gaming-Laptops) können weiterhin spezielle Netzteilanschlüsse verwenden.
    Wobei das meiner Meinung nach nicht notwendig ist, weil USB-C Extended Power Range (EPR) zukünftig bis zu 240 Watt (5 Ampere bei 48 Volt) ermöglicht.

    Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20220930IPR41928/long-awaited-common-charger-for-mobile-devices-will-be-a-reality-in-2024

    • Mira Bellenbaum says:

      Nur dann erzeugst Du Elektroschrott, wenn Du versehentlich mit diesem Ladegerät Dein „Kleingerät“ versuchst aufzuladen.
      Das Ladegerät erkennt die Peripherie nicht und das Kleingerät hat keine Schutzschaltung.

      • Quelle? Ist glaube ich kein Problem.

      • Nein, USB-C PD, PPS und EPR schaltet erst höhere Spannungen frei, wenn das zu ladende Gerät (und das Kabel) signalisiert hat, dass es damit umgehen kann. Du kannst auch dein Uralt Handy mit Mikro-USB an ein 240W Netzteil anschließen. Es wird brav mit 5V geladen (aber halt auch nicht schneller).

      • Das ist Blödsinn: Glaubst Du wirklich, dass das USB-Konsortium es zulässt, dass Kleingeräte (und alte Geräte) mit 240 W gegrillt werden?

        Nach dem USB-C Standard sind nur 7,5 W / 15 W definiert. Das Gerät muss die höheren Stufen über Power Delivery explizit anfordern. Ab 65 W muss selbst das Kabel sein Ok geben, ab 100 W sogar per Chip im Kabel.

      • Aber das Netzteil hat einen Schutz. Erst wenn der Gegenüber sagt „Jawoll gibt mir 240 Watt, ich kann das.“ dann macht es auch das Netzteil. Ansonsten sind 5V auf dem Stecker. Da passiert deinem Kleingerät nichts.

      • Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Meines Wissens werden die Ladespannung am Beginn des Ladevorgangs zwischen Ladegerät und aufzuladendem Gerät ausgehandelt. Das Ganze ist abwärtskompatibel. Wenn das „Kleingerät“ nichts anderes anfordert, bleibt es bei 5 V.

      • Vollkommen logisch, das C in USB-C steht ja für caputt, ist nur Englisch, muss man wissen.

  5. FunFact: Bei mir geht das Nuki Power Pack mit meinen anderen USB-C- Kabel nicht aufzuladen. Ich muss das von Nuki mitgelieferte nehmen.

    • HA, das kenne ich. Große Scheiße auch.

    • bist du sicher es muss das nuki sein? oder ist es möglich dass deine anderen kabel richtige C auf C und nur das von Nuki ein A auf C ist?

      • Naja das ist ja nur der Stecker. Laut Nuki Support und Webseite, muss es mit einem handelsüblichen usb-c 3.0 Kabel gehen?

        • Die alten Nuki können kein PD. Das heißt die USB C – USB C sind raus. Es soll aber ein Firmware Update für die neuen kommen, damit das geht.

      • Die Vermutung habe ich auch. Manche Geräte können nicht über USB-C kommunizieren und somit auch nicht mitteilen, dass es geladen werden will. Daher funktioniert das nicht bei C auf C und man muss ein „dummes“ A auf C nehmen.

    • Hatte das Problem auch. USB-A auf C Kabel löst es aber. Da hatte ich aber auch schon Kabel, mit denen das power pack irgendwie nicht richtig zünde geladen wird (obwohl das Nuki erst blinkt).

      Auch das Ladegerät macht bei Nuki was aus. Hab dann ein altes 5W Apple Ladegerät genommen und es ging. Dazu ein 3m USB-A auf C Kabel von Amazon, da die nächste Dose recht weit entfernt ist.

  6. So blockiert man Entwicklung und verkauft es als Vorteil. Typisch EU.

    • Es wird bestimmt die Möglichkeit geben, bei einer deutlichen Verbesserung den Standard zu erweitern. Aktuell überwiegt der Vorteil dem Nachteil

    • Nein macht man nicht

    • Was ein Unfug. Ohne diese Regulierung blieben viele Geräte bis in alle Ewigkeit bei MicroUSB

      • Und Lightning.

      • Sagt wer? Also viele Hersteller sind schon von sich aus umgestiegen. Am Ende hätte der Markt das wirklich selbst geregelt, dass 70-90% der Stecker an den Kabeln USB-C unterstützt hätten. Ladegeräte ggfs. sogar mehr.

        Mit der Regulierung geht das natürlich schneller und umfangreicher. Aufgrund von schnellen Entwicklungen in der Technologiebranche (also irgendwann auch Verbesserungen / neue Standards) und dem Fakt, dass viele ihre alten Ladegeräte und -kabel (und auch Endgeräte) jetzt nicht einfach wegschmeißen, wird das anvisierte Ziel aber trotzdem nie erreicht werden. Ergo: Intention gut, Umsetzung meh.

        Außerdem ist es auch jetzt schon so, dass man entweder immer das teuerste/neueste Kabel und Ladegerät kaufen muss oder Gefahr läuft, dass irgendwas nicht gut miteinander kann (Bsp.: Nuki power pack, verschiedene Ladegeschwindigkeiten / Datenübertragungsgeschwindigkeiten, …)

  7. Das Problem ist doch lang nicht mehr der Stecker selbst, sondern die zig unterschiedlichen Standards mit einem USB-C Stecker.

    • Warum sollte beispielsweise eine Maus USB 4 mit 80 Gbps und DP-Alt-Mode unterstützen? Es gibt unterschiedliche Geräte mit unterschiedlichen Anforderungen. U. a. spielt auch der Preis eine Rolle, bei dem man Abstriche bei den Funktionen und demzufolge auch bei den USB-Standards in Kaufen nimmt.

      Dagegen hilft nur, sich auf Premiumgeräte zu beschränken. D. h. keine Mittelklasse- und Einsteigergeräte mit beschränktem Funktionsumfang mehr. Und keine Altgeräte mehr, die die neusten Standards noch nicht kennen. Das kann nicht die Lösung sein.

    • Das Problem ist die Undurchsichtigkeit. Generell sind derart viele verschiedene Funktionen notwendig, wenn ein Stecker breit eingesetzt werden soll

  8. Hat die Regierung nichts besseres zu tun, als sich um so einen unwichtigen Sch…. zu kümmern.

    Fast alle neuen Geräte haben eh USB-C Anschlüsse und die Geräte, welche aktuell in Benutzung sind, werde ich mit Sicherheit nicht austauschen, ergo brauche ich weiterhin Lightning, Micro-USB, USB-C Ladekabel und noch welche Rundsteckern.

    • >>Hat die Regierung nichts besseres zu tun, als sich um so einen unwichtigen Sch…. zu kümmern.

      Unsere Regierung und unsere Parlamentarier sehen das vielleicht auch so, dass sie durchaus Besseres zu tun hätten? Aber es ist nun mal so geregelt, dass Richtlinien, die vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden, in nationales Recht überführt werden müssen. Damit müssen sich dann die gesetzgebenden Organe beschäftigen. Ob und wie am Ende die Umsetzung durchgeführt und überwacht wird, ist aufgrund der vorherrschenden Gewaltenteilung, wieder eine andere Angelegenheit. Ob die Verbraucher den von EUrokraten zum Standard erklärten USB-Anschluss vom Typ C gut finden und mehrheitlich unterstützen, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt. Otto Normalverbraucher wird sich nicht mit den tiefgreifenden Änderungen des Funkanlagengesetztes beschäftigen. Manch einer wird sogar denken, es würde ihn ja nicht betreffen, weil er sich gar nicht bewusst ist, was alles zu den Gerätschaften gehört, die von diesem Gesetz betroffen sind.

    • Die Regierung ist verpflichtet die EU Richtlinie innerhalb einer gewissen Frist zu ratifizieren. Und da wird ja auch nix neu erfunden sondern sich an den EU Richtlinien orientiert.

      Klar könnte die Regierung das Ratifizieren sicher noch etwas hinausschieben. Aber wozu? Das würde jede andere Regierung genauso handhaben…

      • Ratifizieren ist in diesem Zusammengang wohl der falsche Begriff. Eine EU-Richtlinie ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Der EU-Vertrag, der die Rechte und Pflichten der EU-Mitgliedsstaaten regelt, war so ein Vertrag, der ratifiziert wurde. Deshalb müssen EU-Richtlinien in nationales Recht überführt werden und sich in den nationalen Gesetzen der EU-Mitgliedsstaaten widerspiegeln. Nach Inkrafttreten (20 Tage nach Veröffentlichung des Rechtstextes) haben die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten 2 Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Es bleibt, anders als bei EU-Verordnungen, den EU-Mitgliedsstaaten überlassen, wie sie die EU-Richtlinien umsetzen.

    • Die haben fast alle USB-C Anschlüsse, weil die EU die Richtlinie gemacht hat und die Hersteller wissen, dass die Richtlinie innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgewandelt wird.

  9. Bitte für noch viel mehr Produkte: Akku vom Pedelec oder auch Akku vom Scooter, bitte.
    USB-C kann inzwischen bis zu 240 Watt, das reicht auch dafür dicke aus.

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