E-Scooter: Neue Regelungen stehen im Raum

Seit „Anbeginn aller Zeiten“ berichten wir über E-Scooter in Deutschland. Offenbar will das Verkehrsministerium etwas nacharbeiten und bei den Vorschriften für die E-Scooter Stellschrauben justieren.

Das Verkehrsministerium hat laut Tagesschau einen Entwurf vorgelegt, der weitere Regelungen für E-Scooter einführt, um sie den Vorschriften für Fahrräder anzunähern. Laut Plan sollen E-Scooter-Fahrer künftig ebenso wie Radfahrer den Grünpfeil an Ampeln nutzen dürfen. Zudem soll es E-Scootern erlaubt werden, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die bereits für den Radverkehr geöffnet sind, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Notwendigkeit, dabei besonders auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, bleibt bestehen. Dieser Schritt war bereits bei der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge im Jahr 2019 vorgesehen.

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Laut dem Verkehrsministerium tritt die neue Regelung, sofern final abgenickt, im April 2025 in Kraft. Den Städten und Gemeinden wird jedoch ein Jahr eingeräumt, um die Bestimmungen für E-Scooter den Vorgaben für Fahrräder anzupassen. Dieser Zeitraum dient als Übergangsfrist. Bis zum 9. August haben Bundesländer und Interessenverbände die Möglichkeit, zum Entwurf des Verkehrsministeriums Stellung zu nehmen. Auch der Bundesrat muss den Änderungen zustimmen.

Während der Übergangsfrist haben die Kommunen die Chance, zu evaluieren, ob auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die bereits für den Fahrradverkehr geöffnet sind, ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte. Die lokalen Behörden könnten dann darüber entscheiden, ob E-Scooter auf bestimmten, für Fahrräder freigegebenen Wegen zugelassen werden oder nicht, so das Verkehrsministerium.

Neue E-Scooter müssen ab Anfang 2027 standardmäßig mit Blinkern ausgestattet sein, wenn der Entwurf durchgeht. Eine Marktanalyse zeigt, dass immer mehr neue Fahrzeuge bereits ab Werk Blinker haben. Viele finden es unsicher, beim Abbiegen auf einem E-Scooter per Hand zu signalisieren. Deshalb wird es ab 2027 verbindliche Blinker für neue E-Scooter geben. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat unterstützt diese Maßnahme, um die Stabilität beim Fahren zu verbessern.

Der Fachverband Fußverkehr (FUSS) kritisierte die vorgeschlagenen Änderungen scharf und bezeichnete sie als „grobe Attacke“ auf Fußgänger. Laut dem Verband plant Verkehrsminister Volker Wissing, die Nutzung von Rollern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auszuweiten. Zudem bemängelt der Verband, dass der neue Gesetzesentwurf vorsieht, den bisherigen Mindestabstand von 1,5 Metern, den E-Scooter-Fahrer beim Überholen von Fußgängern einhalten mussten, aufzuheben. Stattdessen sollen künftig die lockereren Regelungen des Radverkehrs zur Anwendung kommen. Der FUSS moniert weiterhin, dass Leih-E-Scooter oft rücksichtslos und chaotisch genutzt werden.

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48 Kommentare

  1. DerMudder says:

    Das gibt auch für alles nen Fachverband. Ob die auch Rollstuhlfahrer aufnehmen?

    • Dazu gibt es innerhalb des Verbandes extra den Fachausschuss Beeinträgtigte im Fachverband Fußverkehr, kurz BEIFUSS.

  2. Wichtig wäre auch Fahrräder- und E-Scooter-Regelungen für Bahn und Bus gleichzusetzen. Immer öfter werden E-Scooter dort verboten.

    • Heisenberg says:

      Aber die geprüften Scooter sind doch gefährlich, im Gegensatz zu den ungeprüften Fahrrädern! xDxDxD

  3. Welcher Radfahrer hält sich bitte an die Schrittgeschwindigkeit aufgeteilten Rad- und Fußwegen?

    Heute im Berufsverkehr wurde ich mit geschätzt 40 km/h überholt, wenn ich mich an den Autos bei etwa 30 km/h orientiere.

    Wenn die Roller und Fahrräder sich jetzt bei den Regeln annähern, dann bitte auch einen Fahrradführerschein und Versicherungspflicht für die Radler.

    • Ich glaube, Du verwechselt da was. Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radfahren erlaubt – aber nicht vorgeschrieben. Wenn man sich für den freigegebenen Gehweg entscheidet, muss man in der Tat mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

      Auf geteilten Rad- und Fußwegen (wie von Dir beschrieben) gibt es hingegen keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung (wobei natürlich trotzdem allgemeine Rücksichtnahme — wohlgemerkt von Radfahrern wie auch Fußgängern — gilt und die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden soll).

      • Gilt auf dem Radweg bzw. Gehweg nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung der parallelen Straße?

        Ich finde diese elektrischen (Lasten-) Fahrräder sollten eher stark (auf ca. 15 km/h) in der möglichen max. Geschwindigkeit beschränkt werden. Das neue Gesetz bringt noch mehr Gefahren als es sowieso schon für die Fußgänger gibt.

      • Das ist insofern falsch, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße selbstverständlich gilt und zudem für Roller weiter einschränkend die bauartbedingte zulässige Höchstgeschwindigkeit

      • Auf geteilten Fußgänger-Fahrradwegen stimmt das so nicht. Hier müssen Fahrradfahrer immer Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Das bedeutet, sie müssen ihre Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen. Falls erforderlich müssen sie hinter Fußgängern auch anhalten. Sie müssen insbesondere bei Kindern, Älteren und Behinderten jegliche Gefährdung ausschließen. Bei Fußgängerverkehr beträgt die angepasste Geschwindigkeit grundsätzlich 5 – 7 km/h (!), also Fußgängerzonen, Spielstraßenm gemeinsam genutzte Wege usw..

    • Jonas Wagner says:

      Dann waren es 50, oder ist er gleich schnell gefahren wie die Autos? Kein Auto hält sich an 30. Das sehe ich sowohl an dem Display mit Geschwindigkeitsmessung vor meinem Haus als auch wenn ich selbst im Auto bin und (GPS gemessene) 30 fahre. Ich werde behandelt wie ein Verkehrshindernis.

      • bist du ja auch 😉

        In der Stadt ist 50, außer Orts 100.
        Alles andere ist Schikane und fordert somit zum direkten Widerstand auf.

    • Das Paradoxe ist: Die, die sich daran halten, fahren auf der Straße und nicht auf diesen Wegen. Und viele Leute wissen auch gar nichts von der Regelung.

    • Na klar…
      Und der wurde dann bestimmt noch recht von Carl Lewis mit 43 km/h überholt.
      😉

    • Ich halte mich an die Schrittgeschwindigkeit bei „Radfahrer frei“-Wegen. Wobei ich schon beschleunige wenn der Weg ungenutzt ist und bremse ab, sobald ich mich menschen nähere. Bei Hunden halte ich sogar komplett an.
      Die Straßenwege zu den „Radfahrer frei“-Wegen kann ich leider nicht nutzen, da Autofahrer hier massiv beschleunigen und für mich eine Gefahr entsteht.

      Btw: einen „Fahrradführerschein“ macht man in der Grundschule.

      Ob eine Versicherungspflicht für Radler was an der Verkehrssituation ändert? Ich denke nicht. Wenn wir mal ehrlich sind, hält sich kaum einer an die STVO – weder Autofahrer noch Radfahrer. Gibt ja auf Youtube genügend Kanäle die die Fehler auf beiden Seiten aufzeigen.

    • > Welcher Radfahrer hält sich bitte an die Schrittgeschwindigkeit aufgeteilten Rad- und Fußwegen?

      Ich habe über diese Regelung aus dem Artikel erfahren.
      ¯\_(ツ)_/¯

      E-Scooter und E-Bikes würde ich alle auf die Fahrbahn schicken.

      Hast du einen Motor? Dann solltest du mit den motorisierten Fahrzeugen fahren, nicht mit den Fussgängern.

      • >>Hast du einen Motor? Dann solltest du mit den motorisierten Fahrzeugen fahren, nicht mit den Fussgängern.

        Viel Spaß beim Überholen von motorisierten Krankenfahrstühlen, die mit 6 km/h auf der Straße unterwegs sind.

        Ich finde die angekündigte Regeländerung des Verkehrsministeriums gut und wenn sich der Fachverband Fußverkehr darüber aufregt, hat man im Ministerium alles richtig gemacht. 😉

  4. Mit dem grünen Pfeil für Radfahrer ist übrigens dieser hier gemeint. Der normale für Autofahrer gilt auch aktuell schon für Radfahrer und E-Scooter. https://www.infravelo.de/assets/_processed_/1/2/csm_gruenerpfeil-radfahrende-infravelo_42ef5b6011.jpg

  5. Ich muss ständig zur Seite springen. Viele E-Scooter Fahrer, fahren Sie wollen. Und das überall, auf Gehwegen, Fahrradwegen, der Straße oder im Park. Ein Führerschein und Helmpflicht wären sinnvoll!

    • Das ist wohl ein Sonderfall bei dir, ich wohne in Frankfurt und musste noch nie ausweichen, aber Fahrradfahrer die über rot fahren, sind hier überall, egal ob Fussgänger grün haben

    • Führerschein und Helmpflicht ist genau das, was nicht kommen sollte. Nehmt den roller als das, was er sein soll, ein unkompliziertes Fortbewegungsmittel. Hier in Oldenburg klappt das alles ganz gut, bis auf ein paar Idioten halt, die die Roller abstellen, als hätten sie eine geistige Beeinträchtigung. Aber solche Deppen gibts halt immer. Alles in allem empfinde ich die Roller durchaus als Bereicherung.

  6. Ach du Schei..e!

  7. Wieso zum Henker wird nicht endlich eine HELM- und LICHTPFLICHT eingeführt.

    Das würde wirklich schwere Unfälle verhindern.

    • Licht müssen die haben, an sein muss es denk ich nur nach lichtverhältnis (wie bei jedem andern verkehrsmittel auch, sofern ich nicht irre). Helmpflicht sollte es zusammen gleich für radfahrer geben. Und dann sollte man die roller auch auf 25 zulassen.
      Allerdings zumindest mein nutzungsdall ist durch das öpnv zu 90% reduziert.
      Die blinkerpflicht ist auch sinnvoll, ich hab mir son funkkrempel nachgerüstet, würde mir mit legal 25 und blinkern glatt nen neuen kaufen, aber dann mag ich den halt wuch mit in die bahn nehmen dürfen….

    • Mitleser24 says:

      ah ah ah.. soo einfach ist das in DE nicht.
      Bei meinem Scooter mit Halo-Lichtring ist der Betrieb des Lichtring in DE verboten und per DE-Firmware deaktiviert. Ich könnte schließlich klar und deutlich bei Dämmerung im Straßenverkehr wahrgenommen werden und somit vom Verkehr ablenken ⸮

      Das soll doch bitte die kleine LED in der mitte des Scheinwerfer-Ring richten

    • Hannes Baum says:

      Weil das zu genüge erforscht wurde und eben keine Unfälle vermeidet. Fahrradfahrer ohne Helm werden von Autofahrern tatsächlich meist sogar „vorsichtiger“ überholt als jene, die einen Helm tragen. Es gibt nur eine Helmempfehlung und das reicht auch. Würde ich einen tragen müssen, würde ich nie wieder Rad fahren und das sehen die meisten da draußen auch so. Es muss jedem eben selbst überlassen sein.

      • so wie damals die Einführung der Gurtpflicht? 😉

      • Aha.

        Es wurde also zur Genüge erforscht.

        Ich behaupte, wer ein paar mal mit dem Kopf zu oft auf den Radweg/Straße, ohne Helm, krachte, der erzählt solche Märchen.

        Völlig egal was die Autofahrer machen, bei einem Unfall, z.B. mit einer Laterne, Fußgänger, Bordsteinkante usw. ist ein Helm lebensrettend.

  8. Gibt es doch für S-Pedelecs. Gibt es für E-Scooter einen?

  9. martin fischer says:

    Promillegrenze bleibt bei 0.5?

  10. dann bitte auch gleich das Tempolimit auf Autobahnen

  11. Das mit der grünen Ampel für die Fußgänger Handbuch schon immer blöde und hat mich bereits in viele unschöne Situationen gebracht. Ich fahre auf der Straße mit meinem Rad nun immer nach der Ampel für die Autos. Ist sehr viel sicherer. Denn anscheinend weiß kaum wer, wie es richtig geht und ein Krankenhausaufenthalt (waren aber zum Glück nur 3 Tage) reicht mir.

  12. Bin sowohl gegen Scooter als auch Fahrräder in Fußgängerzonen.
    Die Fußgänger werden in Deutschland nicht mehr gut geschützt. Leider.

  13. außerorts 25-30km/h, das wär mal was sinnvolles.
    kann man doch zur not per gps so fixieren, wenn man menschen abspricht sich an regeln zu halten.

    in meiner altstadt reichen 20-22km/h dicke aus, fahr ich aber 7km in die Nachbarstadt, kann man ja quasi n picknick dabei machen, so lahm is man.

  14. Es ist auf jeden Fall sinnvoll Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter in Fußgängerzonen und freigegebenen Gehwegen gleichzustellen.
    man kann doch keinenm erklären, warum Fahrräder und E-bikes (Pedelecs) dort vorsichtig fahren dürfen, E-Scooter theoretisch aber nicht.

    • Hallo Markus, gern. Gleichstellen in dem Sinne, daß dort alle Radfahrzeuge _geschoben_ werden müssen. fußgänger- bzw. Gehweg heißt eben gehen und nicht fahren. Nur Kinderwagen und rollende Gehhilfen solten hiervon ausgenommen werden. Also genau in die andere richtung.
      fußgänger sind die schwächten und damit schutzwürdigsten Verkehrsteilnehmer.

      • Andreas, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Radfahren per se nicht erlaubt. Oft hängen Städte und Kommunen aber aufgrund fehlender Radinfrastruktur „Radfahrer frei“ Schilder unter die entsprechenden Gehweg- oder Fußgängerzonenschilder drunter. Da sitzen auch die Ansprechpartner für deine Beschwerden, die ich nachvollziehen kann. Städte und Kommunen wollen das heilige Blech nicht anfassen und Fahrspuren in Radstreifen umwidmen, da sitzt das Problem also.

  15. Ich hoffe, daß unser Interessensverband Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband diese Absicht des Verkehrsministeriums kippt.
    Im Gegenteil: die Verwendung von Radfahrzeugen, egal ob Fahrrad oder Scooter, (mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen) auf fußgängerwegen sollte generell verboten werden.
    Fußgänger, namentlich aber fußgänger mit Handycap, gehören zu den schwächsten und damit schutzwürdigsten Teilnehmern am Straßenverkehr.
    Daher brauchen sie einen exclusiv ihnen zugewiesenen Schutzraum, den sie nicht mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen müssen.
    Glücklicherweise konnten seinerzeit, auch durch Intervention unserer Interessensverbände, Unsinnigkeiten wie „Shared Spaces“, also gemeinsam von PKW, KRad-, Radfaherern und fußgängern zu nutzende Bereiche verhindert werden.
    Das ist m. E. ein weiterer Weg zur Schwächung der Stellung von Fußgängern im öffentlichen Verkehr.
    Schon der sog. „Rechtsabbiegepfeil“, den man leider im zuge der wiedervereinigung aus der DDR-Straßenverkehrsordnung übernahm, war ein Fehler.
    die zahlreichen Unfälle im Zusammenhang mit Rechtsabbiegern sind dafür ein Beispiel.
    Alles was geht gehört auf den Gehweg. Alles andere auf die Fahrbahn oder besonders dafür ausgewiesene Verkehrsflächen.

    • Wie in meinem Kommentar oben schon geschrieben:

      Das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen ist für Autos, Radfahrer, Scooter usw. nicht erlaubt. Oft hängen Kommunen und Städte aber „Fahrrad frei“ Schilder auf, um von fehlender Infrastruktur abzulenken. Sie lassen lieber Radfahrer, Fußgänger und Co. in den Konflikt treten als den Autoverkehr zu beschneiden, um Infrastruktur fair aufzuteilen.

      Sollen die Schwächsten Verkehrsteilnehmer gestärkt werden, hier die Fußgänger, dann muss dem stärksten Verkehrsteilnehmer, dem KfZ Fahrer, Fläche entzogen und diese für andere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer, Scooter, umgewidmet werden. Da traut sich aber keiner ran, da die Autolobby zu stark und der Großteil der Wählerschaft eher der Boomer Generation angehört, die solch eine Änderung mit Wahlniederlagen quittieren.

      Shared Spaces gibt es übrigens, nennt sich verkehrsberuhigte Zone und es gibt auch Spielstraßen. Das Problem hier: Zu schnellfahrende Autofahrer.

      • Hallo Ensign,
        da sind wir im Grunde einer Meinung. Ich bin für den Ausbau der Rad-Infrastruktur. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte seinen geschützten Verkehrsraum erhalten.
        Gerade Kinder auf dem Rad sollten nicht gezwungen werden, die Fahrbahn mit Autos zu teilen.
        Leider ist Verkehrsfläche nicht beliebig vermehrbar. Im Zweifel müsste hier dem Autoverkehr Verkehrsfläche entzogen werden.
        Daß das nicht politisch einfach ist, ist mir klar.
        Leider ist dann wieder das schwächste Glied in der Kette, welches die schwächste Lobby hat, dasjenige das „gekniffen“ ist …

      • >>Shared Spaces gibt es übrigens, nennt sich verkehrsberuhigte Zone und es gibt auch Spielstraßen. Das Problem hier: Zu schnellfahrende Autofahrer.

        Wer „shared space“, Verkehrsberuhigte Bereiche und Spielstraßen in einen Topf wirft, sollte sich mal näher mit der StVO befassen.

        Auf eine Spielstraße haben Fahrzeuge aller Art nichts verloren. Dies wird durch Verkehrszeichen 250 angezeigt. Mit dem Zusatzzeichen 1010-10 wird das Spielen auf dieser Straße und dem Seitenstreifen erlaubt.

        Das Scheitern von „shared spaces“ ist weniger den Verkehrsteilnehmern anzulasten. Oft sind es Städte- und Verkehrsplaner, die mit dem Konzept fremdeln und Verkehrsflächen als „shared space“ definieren, die aufgrund von Planungsversagen ungeeignet sind. Deren Ausführung orientiert sich nicht an den existierenden Normen, in denen auch die Bedürfnisse von Menschen mit Handicap berücksichtigt werden.

        Mit einem ähnlichen Phänomen kämpfen auch die als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Verkehrszeichen 325.1 und 325.2) ausgewiesenen Verkehrsflächen. Das Aufstellen von Verkehrszeichen reicht für derartig einschneidende Maßnahmen keinesfalls. Die baulich notwendigen Veränderungen können sich Städte und Kommunen aufgrund klammer Kassen oft gar nicht leisten.

  16. „Zudem soll es E-Scootern erlaubt werden, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die bereits für den Radverkehr geöffnet sind, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Notwendigkeit, dabei besonders auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, bleibt bestehen.“ – Warum werden bis jetzt Fahrrad und E-Scooter überhaupt unterschiedlich behandelt? Ein Fahrrad in der Fußgängerzone ist doch gefährlicher (schneller und mehr Masse) als ein Scooter! Und, bei Schrittgeschwindigkeit kipp ich mit beiden um…

    • wimre entsinne war bei der Zulassung der Pedelec in Europa Frankreich federführend. Bei den Rollern war es Sache der Nationalstaaten…
      Das Frage ich mich auch und habe keinen Roller und auch nicht vor jemals einen zu kaufen. Macht auf dem Land und den Wegen keinen Sinn, da ist das E-Bike besser.
      Mich würde interessieren wie hoch der Anteil der Leihroller dabei ist. Da könnte die Stadt problemlos einen GPS-Lock in die Konzessionen aufnehmen, wenn es damit Probleme gibt.
      Private Roller nehme ich als rucksichtsvoller wahr.

    • Sowohl Fahrräder oder Scooter sollten in einer Fußgängerzone und da steckt es ja schon im Wort geschoben werden, weil diese Zone eben für Fußgänger ist. Es gibt keine vernünftigen Gründe dies zu ändern. An die vorgeschriebenen Schritt- oder was auch immer Geschwindigkeiten wird sich in den seltensten Fällen gehalten.

  17. wie ich schrieb beim Blog über die Unfallzahlen bei E-Scooter : Städte mit mehr als 10.000 Einwohner 25 km/h für alle E-scooter Pedelec E-Beike usw und alles auf die Straße!!
    Dann hat hat Omi/Opi genug Platz mit ihrem 6 km/h Mobil auf Rad-Gehwegen und kommt Mami und Papi mit ihren Zwillingskinderwagen auch nicht mehr in die Quere

    • Lass mich raten: du fährst kein Auto, ne? Wenn doch, würdest du so etwas nicht fordern. Ist auch gar nicht notwendig, zumindest hier in Oldenburg nicht. Hier klappt das mit der derzeitigen Regelung eigentlich sehr gut. Wenn es doch mal zu kleineren Problemchen kommt, dann nur, weil die Leute zu rücksichtslos geworden sind und keine Rücksicht aufeinander nehmen. Das würde sich durch die Verlagerung auf die Straße aber auch nicht ändern, das Problem würde nur auf die Straßen verlagert. Und da die Stadt Oldenburg tatsächlich überlegt, demnächst alle Hauptverkehrsstraßen auf 30 kmh runter zu regeln, genieße ich die Zeit, in der der Verkehr in Oldenburg noch halbswegs fließt. Sollte dieser 30kmh-Unsinn nämlich tatsächlich kommen, wird der Verkehr hier komplett zum erliegen kommen. Dann werde ich nur noch mein E-Bike nutzen und bin eben froh, nicht auf den dann völlig verstopften Straßen fahren zu müssen… 🙂

      • Hallo Heinz, verstehe ich von der Logik her nicht: Warum soll es mehr Staus geben , wenn alle weiterhin mit einer einheitlichen Höchstgeschwindigkeit fahren? Ob die nun 30 oder 50 km/h ist – macht für die Unfallhäufigkeit und -schwere Sinn, aber ändert doch nichts am Verkehrsfluß.
        voraussetzung natürrlich daß Ampelschaltungen, „Grüne Wellen“ usw. an die neue innerörtliche HG angepasst werden.
        Staus entstehen durch Inhomogenitäten im Verkerhsfluß – je größer die HG, um so eher sind „Ausreißer“ nach „unten“ da und es entstehen „Kristallisationskerne“ für Staus, ähnlich einem Staubkorn in feuchter Luft …

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