E-Scooter im ÖPNV: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen befürwortet deutschlandweites Verbot

An meinem Wohnort, in Hamburg, sind E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln bereits im Sommer 2023 untersagt worden. Inzwischen ziehen allerdings mehr und mehr Bundesländer nach. Und auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich für ein Verbot aus – am besten bundesweit. Damit würden die elektrischen Rollen jedoch viel von ihrem Reiz verlieren.

Denn die E-Scooter sind gerade beliebt, um die letzte Meile zurückzulegen, also z. B. die von einer U-Bahnstation zum Arbeitsplatz. Das wäre dann künftig mit dem eigenen E-Scooter nicht mehr möglich – es verblieben Leihgeräte vor Ort. Warum ist der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für ein Verbot? Die Sicherheitsstandards für die verbauten Lithium-Ionen-Akkus seien zu niedrig. Deswegen gebe es ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie das der gesundheitsschädlichen Rauchgasfreisetzung.

Der VDV verweis hier auf Vorkommnisse in etwa Barcelona, London und Madrid, die sich auch hierzulande wiederholen könnten (via ADAC). Neben Hamburg ist das Mitführen von E-Scootern deswegen auch schon ab 1. März 2024 in Nordrhein-Westfalen in öffentlichen Verkehrsmitteln weitgehend untersagt. Das betrifft etwa die KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg) sowie die Wuppertaler Stadtwerke. Seit dem 1. April 2024 gilt das Verbot zusätzlich auch bei der Bogestra (Bochum).

ADAC hält E-Scooter-Verbot im ÖPNV für nachvollziehbar

Auch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) schließt die Mitnahme von E-Scootern in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie den U-Bahnhöfen seit 2. April 2024 aus. Am 8. April 2024 ist auch Augsburg nachgezogen, Nürnberg plant das ebenfalls. In Schleswig-Holstein sieht es ebenfalls nach einem baldigen Verbot aus. Wiederum wird im Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen noch über das Thema diskutiert.

Der ADAC urteilt, das Verbot sei am Ende aus Brandschutz- und Haftungsgründen nachvollziehbar. Es sei zwar unwahrscheinlich, dass es zu einem Akku-Brand komme, sollte dieses Szenario aber auftreten, berge es wegen der schnellen und unkontrollierbaren Rauchentwicklung die Gefahr, zu Gesundheitsschäden für die Passagiere zu führen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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117 Kommentare

  1. Ich bin öfters mal auf Dienstreise. Früher habe ich mir dazu einen Verbrenner gemietet und bin die 300KM selbst gefahren. Seit einiger Zeit versuche ich darauf zu verzichten und nutze die Bahn. Fahre dann mit dem eScooter zum Bahnhof, mit dem ICE in die Zielstadt und von dort aus mit dem eScooter zum Hotel/Office.
    Leider wird es in Zukunft wohl wieder darauf hinaus laufen, dass ich zurück zum Individualverkehr wechseln muss. Verkehrswende (und Klimaschutz!) geht anders. Der Grund? IRGENDWO ist IRGENDWANN mal IRGENDEIN eScooter abgebrannt.
    Autos und eBikes brennen übrigens auch mal .. und Laptops .. und Handys .. und Tablets .. und Powerbanks ..
    Um es ab absurdum zu führen, dürfte ich natürlich weiterhin NUR DEN AKKU im Rucksack mitführen.
    German Angst at its finest…

    • so ist es
      ob das funktioniert dann wenn ich meinen akku entnehme und seperat im Rucksack transportiere????

  2. Ich habe einen eigenen 1000€ SoFlow SoProGen2 scooter aufgrund eines unfalls ist es für mich mit laufen nicht richtig möglich.
    Fahrräder wurden mir bereits 2 Geklaut trotz mehrfacher teuerer schlösser.
    toll was soll ich nun machen?
    swk verbietet die mitnahme auch seit 1.04.24

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