E-Scooter im ÖPNV: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen befürwortet deutschlandweites Verbot
An meinem Wohnort, in Hamburg, sind E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln bereits im Sommer 2023 untersagt worden. Inzwischen ziehen allerdings mehr und mehr Bundesländer nach. Und auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich für ein Verbot aus – am besten bundesweit. Damit würden die elektrischen Rollen jedoch viel von ihrem Reiz verlieren.
Denn die E-Scooter sind gerade beliebt, um die letzte Meile zurückzulegen, also z. B. die von einer U-Bahnstation zum Arbeitsplatz. Das wäre dann künftig mit dem eigenen E-Scooter nicht mehr möglich – es verblieben Leihgeräte vor Ort. Warum ist der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für ein Verbot? Die Sicherheitsstandards für die verbauten Lithium-Ionen-Akkus seien zu niedrig. Deswegen gebe es ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie das der gesundheitsschädlichen Rauchgasfreisetzung.
Der VDV verweis hier auf Vorkommnisse in etwa Barcelona, London und Madrid, die sich auch hierzulande wiederholen könnten (via ADAC). Neben Hamburg ist das Mitführen von E-Scootern deswegen auch schon ab 1. März 2024 in Nordrhein-Westfalen in öffentlichen Verkehrsmitteln weitgehend untersagt. Das betrifft etwa die KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg) sowie die Wuppertaler Stadtwerke. Seit dem 1. April 2024 gilt das Verbot zusätzlich auch bei der Bogestra (Bochum).
ADAC hält E-Scooter-Verbot im ÖPNV für nachvollziehbar
Auch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) schließt die Mitnahme von E-Scootern in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie den U-Bahnhöfen seit 2. April 2024 aus. Am 8. April 2024 ist auch Augsburg nachgezogen, Nürnberg plant das ebenfalls. In Schleswig-Holstein sieht es ebenfalls nach einem baldigen Verbot aus. Wiederum wird im Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen noch über das Thema diskutiert.
Der ADAC urteilt, das Verbot sei am Ende aus Brandschutz- und Haftungsgründen nachvollziehbar. Es sei zwar unwahrscheinlich, dass es zu einem Akku-Brand komme, sollte dieses Szenario aber auftreten, berge es wegen der schnellen und unkontrollierbaren Rauchentwicklung die Gefahr, zu Gesundheitsschäden für die Passagiere zu führen.
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Hätte wäre könnte. Die Begründung ist sehr kurios. Dann müssten andere Geräte auch verboten werden. Habe über Ostern wieder ein Zugreise gemacht in den Harz ja es werden immer mehr Menschen die mit einem Roller in die Bahn einsteigen. Wenn es um Gefahren geht müssten wir zurück ins 19te Jahrhundert zu Pferd und Esel.
> Zugreise gemacht in den Harz ja es werden immer mehr Menschen
> die mit einem Roller in die Bahn einsteigen
Das mag aber auch an den lokalen Besonderheiten liegen, schließlich gibt es den Harzer Roller bereits seit dem 18. Jahrhundert.
Nirgendwo sonst auf der Welt werden E-Scooter so umfassend einzeln samt Akku vom TÜV/Dekra geprüft, wie in Deutschland. Erst recht nicht in Spanien oder UK.
Jedes einzelne Modllell erhält erst nach dieser Prüfung eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), mit der man bei der Versicherung ein Kennzeichen beantragen kann.
Täglich laden zich Millionen E-Scooter über Nacht in den Wohnungen von Privatleuten. Wahrscheinlich auch in der Mehrfamilienhäusern der Kritiker.
Und jetzt plötzlich sollen sogar ausgeschaltete E-Scooter eine Gefahr darstellen. Das ist so dumm und vorgeschoben, dass es weh tut. Das liest sich alles wie die feuchte Verbotsphantasie der AfD- Betriebsgruppe bei der Verkehrsbetrieben. Wirklich unsäglich.
Aber wenn alte konservative Leute anderen nichts verbieten können, fühlen die sich so alt und nutzlos, wie sie sind. Das war schon immer so.
https://youtu.be/j4JHta1Z97Q
Bezüglich übertriebener Verbote muss ich eigentlich immer an die Grünen denken, die Verbotspartei schlechthin.
Am besten hole ich mir jetzt ein 399 Euro China -E-Bike bei Temu. Die darf man nämlich weiterhin in Bus und Bahn mitnehmen, weil die ja so viel sicherer sind und besser geprüft werden. XD
Für viele war die Kombi Öffi/eScooter eine passende Kombi, denn die Haltestellen liegen selten gut und häufig muss man sogar zwischen Linien wechseln und zwischen deren Haltestellen pendeln. Ein eBike ist zu umständlich, ggf. beim Arbeitgeber auch nicht vernünftig unterzustellen und einfach sperrig. Einen eScooter kann man einfach in eine Tasche packen und in die Ecke stellen… aber wenn die Öffis nicht wollen, dann halt Auto+eScooter…..
Meine verschwurbelte Unterstellung: eScooter haben ihnen zu viele Kurzstrecken-Tickets gekostet und das wollen sie nicht!
ziemlich kontra produktiv und unüberlegt kurzsichtig, das ganze, es muss ja dann auch auf alles mit Akku wie Ebikes, iPad, Notebooks usw erweitert werden. Als E Scooter Hersteller würde ich mich da einklagen, da sie ja für eine Zulassung am Europäischen Markt entsprechende Zertifikate zur Sicherheit nachweisen müssen.
Genauso spannend dann wie verhalten sich dann die privater Haftpflicht / Gebäude / Brandschutz Versicherer in der Argumentations Kette wenn es um den Privaten Wohnraum und dessen Versicherungsschutz bei einer Mietwohnung z.B. geht
Je höher der Energiegehalt der Akkus, desto mehr Lithium ist verbaut, desto höher die Brandlast. Deswegen gibt es z.B. in Flugzeugen die Begrenzung auf Akkus mit nicht mehr als 100 Wh, alles darüber muss als Gefahrgut transportiert werden. Warum man dann aber die Akkus von Ebikes für weniger gefährlich hält, kann wahrscheinlich niemand sinnvoll erklären.
Ich finde man sollte hier zwischen Meet-E-Scootern und eigenen differenzieren. Ein eigener Scooter wird ja in der Regel besser behandelt als die Meet-Scooter. Daher würde ich jetzt vermuten, dass so ein Akku von dem eigenen Scooter weniger Stößen/Stürzen ausgesetzt war und daher sicherer ist.
Ich gehe da allerdings von mir aus, Dinge pfleglich zu behandeln.
Einfach mal Tempolimit auf den Autobahnen einführen. Dazu StVo Strafen einkommensabhängig machen und die Kontrollen überall hochschrauben. Und das sage ich als jemand, der mit dem Moped 12 Liter rausballerte bei 250km/h auf der Autobahn über hunderte Kilometer und auch für die Automarke mit dem Stern auf Teststrecken unterwegs war mit den damaligen Entwicklungs- und Serienfahrzeugen. Wenn es um CO2 und Sicherheit geht ist das eine super Sache um beides zu verbessern und eine Verkehrswende einzuleiten. Und wenn überall 120 ist auf der Autobahn, spart man sich jede Menge Schilder.
Zu meinem alten Job bin ich ab und an geradelt, mit E-Bike waren das eine Stunde pro Strecke, also 2 Stunden am Tag. Mit Auto 2x 20 Minuten. Mit dem Zug und den günstigen Nahverkehrstickets hab ich es angeschaut, aber eine Strecke sind 20-25 Minuten da man je nach Verbindung umsteigen muss. Aber es gibt kaum Verbindungen, die wenigen hat man eingeschränkt weil zu wenig Schiene für zu viel Verkehr, v.a. Güterverkehr. Die Schiene wurde hier auch erst spät modernisiert und elektrifiziert, alles dank Stuttgart 21, das das nötige Geld verschlingt… Also haben sie mir zeitlich sowieso die Bahn unattraktiv gemacht weil sie nur alle paar Stunden fährt manchmal weil der Plan unterm Jahr eingeschränkt wird. Top. Dazu sind es jeweils 1km zum Bahnhof von Zuhause bzw. von der Arbeit. Das sind 10-15 Minuten zu Fuß da man dann ja womöglich kein E-Roller mitnehmen darf. In der Summe nicht viel schneller als mit dem Fahrrad, dafür teurer und unflexibel.
Am Ende möchte man fast meinen, dass bei der Verkehrswende und Energiewende die Herren und Damen und Diverse jetzt draufgekommen sind, dass sie ohne Verbrenner und Ölheizung unendlich an Steuern weniger einnehmen… und jetzt Angst haben…
Früher war es Luxus wenn eine Familie 2 Autos hatte. Mittlerweile braucht eine Familie je nach Wohnort zwingend 2 Autos um sich überhaupt finanzieren zu können. Heute ist Luxus, wenn man nur ein Auto braucht.
Die Regelung in Hamburg, der häßlichsten Stadt der Welt, bezüglich E-Rollern im ÖPNV ist auch merkwürdig. Diese sind in der S-Bahn generell erlaubt, aber die S-Bahn fährt in Hamburg teilweise auch unterirdisch. Warum gilt da nicht die gleiche Regelung wie bei der U-Bahn, also ein Verbot des Mitführens.
Tretroller gibt’s übrigens auch noch, das mal als Hinweis an all die Faulpelze hier, die sich nicht bewegen wollen und auf die Nutzung von Elektroschrott setzen.
Mit einem Tretroller fährst du aber keine 5 km vom Dorf bis zur (vernünftig angebundenen) Bushaltestelle.
Allein der erste Satz des Artikels ist doch schon falsch, in Hamburg wurde die Mitnahme lediglich in U-Bahnen untersagt. In S-Bahnen, Bussen und auch in Regionalbahnen ist die Mitnahme ausdrücklich erlaubt.
Hier gibt es etwas Aufklärung rund um die Zulassung. Ohne Prüfung durch das KBA fährt hier rein gar nichts auf öffentlichen Straßen.
https://www.deutschlandfunk.de/mehrere-staedte-verbieten-mitnahme-von-e-scootern-in-bus-und-bahn-dlf-fdc2adc7-100.html
Das leuchtet nicht ein. Das Verbot der ÖPNV-Mitnahme nimmt den e-Scootern einen großen Teil ihres eigentlichen Zwecks (habe selbst keinen, aber durchaus schon mit dem Gedanken gespielt, da viel mit dem ÖPNV unterwegs). Wenn die Dinger bzw. ihre Akkus so gefährlich sind, warum dürfen die dann überhaupt verkauft werden? Und wenn tatsächlich für Akkus von eBikes strengere Sicherheitsvorschriften gelten, warum wird das dann nicht auch auf eScooter ausgeweitet?
Stellt euch mal vor, das Fahrrad würde heute erfunden werden. Was wäre das für ein Drama
Meine Frau und ich haben beide keinen Führerschein. Wir wollen auch gar keinen. Wir haben uns zwei teure E-Scooter gekauft. In Verbindung mit dem Deutschlandticket eine großartige Sache. Naja, bis plötzlich dieses vollkommen unbegründete verbot kommt. liest man Mal den Jahresunfallbericht für Omnibusse, sieht man das der Personenschaden um ein Hundertfaches höher ist, durch Verkehrsunsichere Fahrzeuge nur in Deutschland. Jetzt gab es 4 falle im Vergleich dazu in Europa über mehrere Jahre wo ein E-Scooter gebrannt hat, bei ca 2 Millionen Neuzulassungen pro Jahr. Jetzt empfiehlt da so ein SUV fahrender Sesselpfurzer vom VDV ein verbot und alle springen auf den Zug auf… Naja, außer die E-Scooter fahrer.
Die Informationen im Artikel sind leider nicht korrekt – 1. wurde das für die HH im Auftrag des VDV erstellte Gutachten von einer Gesellschaft für Sicherheit in Tunneln NUR für die Hamburger U-Bahn erstellt, weshalb die Mitnahme in Bussen in HAmburg auch weiterhin erlaubt wurde. 2. Die übrigen (lokalen) ÖPNV Betreiber haben das Gutachten nicht oder nicht ganz gelesen oder schlichtweg nicht verstanden. 3. Die aus dem Gutachten resultierende, „allgemeine Empfehlung“ sagt nichts über bundesweit oder lokal aus. Sie ist leider – wie so oft – eher schwammig formuliert und lässt damit jede Menge Interpretationsspielraum für die Umsetzung von handfesten wirtschaftlichen interessen. So sind viele lokale ÖPNV Betreiber an den Scooter-Verleihfirmen (die übrigens auch Mitglieder im VDV sind) beteiligt, oder haben eigene Angebote für Leih-Pedelecs, etc.
Ja, Akku’s können in Flammen aufgehen, aber dann müsste jede Elektronik in den ÖPNV verboten werden, denn auch diese verursachen giftige Dämpfe. Der VDV bezieht sich auf Vorfälle im Ausland, da gibt es aber kein Kraftfshrbundesamt, denn dort müssen E-Scooter von den Herstellern vor geführt werden, sonst wird keine ABE erteilt. E-Bike-Akku’s würden sicherer sein, da diese ein DIN erfüllen, welche bei den E-Scooter nicht gilt, dafür müssen diese ja eine ABE haben. Für E-Scooter muss kein Fahrschein gelöst werden, da diese als Gepäck gelten und für Fahrräder muss fast überall einer gelöst werden und ich sage die Verkehrsverbindungen lächzen nach Einnahmen, welche Fahrräder eher bringen als E-Scooter.
Tatsache! Es geht denen einfach nur ums Geld! Das habe ich so tatsächlich noch gar nicht bedacht!
Ich studiere Akkutechnologie. E Scooter Akkus sind nicht gefährlicher als E Bike Akkus! Lithium Akkus werden in folgenden Situationen gefährlich: Überladung/Tiefenentladung, Kurzschluss, Überhitzung oder mechanische Einflüsse wie Verformung! Bei sehr vielen Scootern sitzt der Akku innerhalb der dicken Metall-Lenkstange. Bei E Bikes sind sie meist herausnehmbar und damit nur durch ein dünnes Plastikgehäuse geschützt. Bzgl. mechanischer Sicherheit geht der Punkt also an die Scooter. Was ist, wenn der E Bike Akku ausversehen nicht fest in seiner Halterung ist? Er herausfällt auf eine Schraube? … Jemand mutwillig ein Messer hinensticht?…
Vor demPunkt Kurzschluss ist letztlich niemand Sicher. kein Handy, kein Verbrenner usw. Durch TÜV Prüfung ist das Risiko aber nahezu null. Die anderen 3 Punkte sind nur möglich, wenn geladen oder gefahren wird. Ich vermute auch sehr stark, dass die Unfälle in Barcelona, Madrid und London durch Aufladen passiert sind. Leider keine Berichterstattung darüber… Man soll einfach das Fahren und Laden verbieten. Fertig. So ist das absolute Diskriminierung von Leuten, die sich and der Verkehrswende beteiligen! Und ja, der E Scooter ist perfekt in Gegenden, wo nicht viel ÖPNV ist. In Hamburg kann ich so viele Ziele dadurch erreichen, weil die U Bahnen weit raus fahren. Ich werde auch weiter mit meinem Scooter in die U Bahn gehen. Habe bisher keine Geldbuße recherchieren können. Ich bleibe gespannt.
Achso eins noch: Je größer der Akku desto gefährlicher, weil mehr Energie auf einmal freigesetzt wird. Smartphone: ca. 15 Wh, Notebook ca. 50 Wh, E-Scooter ca. 150-350 Wh, E-Bikes ca. 250-550 Wh. E Bike Akkus sind im Durchschnitt also auch noch größer…
Weiter so! Handys mit Akku gehören verboten. Das Galaxy war in Flugzeugen schon nicht mehr zugelassen. E Bikes bitte verbieten, E Autos sind Bomben, Photovoltaik Speicher – brandgefährluch….
Finde ich ziemlich heuchlerisch, E-Scooter wegen Lithium Ionen Akkus zu verbieten, aber die ganzen E-Bikes nicht?
Soweit ich verstanden habe, besteht das Mitnahmeverbot in Hamburg nur für die U-Bahn. Die Hochbahn hat ja das Gutachten in Auftrag gegeben. Außerdem soll es aufgehoben werden, wenn a) sich die Akku Sicherheit verbesert und b) die sicheren U-Bahn Züge bei der Hochbahn einzug halten.
In sofern haben die das Gutachten gelesen und verstanden und begrenzen die Mitnahme von eScootern nur auf den relevanten Teil des ÖPNV. Das Gutachten wurde von „Tunnelexperten“ gebaut, die meinen, das ein eScooter Akku nicht denn Tests eines eBike/Pedelec Akkus unterzogen wurde. Das dieser Test nur für entnehmbare Akkus gilt – worüber die wenigsten privaten eScooter Besitzer verfügen, bleibt dabei außen vor.
Was mich eher erschüttert, das aus Beispiele aus Großbritannien und Spanien verwiesen wird. Großbritannien hat eScooter im öffentlichen Verkehr bis auf wenige Tests gar nicht zugelassen. Das heißt, es gibt keinerlei Sicherheitsrichtlinien bezüglich importierte eScooter. In Spanien greift die EU-Regelung, die eine MArktzulassung für eScooter bis 25km/h regelt, wenn gewisse Sicherheitsanforderunegn (z. B. Maschienenrichtlinie) eingehalten und von den Hersteller zertifiziert werden. Ähnliche Regelungen betreffen Pedelecs 25km/h max. 250W Nennleistung etc. alles durch Hersteller oder Importeur ähnlich wie „CE“ Kennzeichnung belegt.
Und da sollen eScooter in Deutschland, die wie ein Kraftfahrzeug einen Zulassungsprozess von unabhängigen Prüfinstituten durchlaufen müssen, unsicherer sein? Das ganze wird beim KBA gesammelt und erhält eine Zulassungsnummer, die ganzen Unfalltest werden mit den verbauten Akkus durchgeführt und trotzdem sollen die unsicherer sein als Pedelecs die als FAhrrad gelten und daher nur Eigentests der Hersteller erfüllen müssen?
Seltsam, bei KEINEN eScooter in Deutschland ist es bisher im öffentlichen Personnennahverkehr zu so einem Ausgasen gekommen. Wie viele (Elektro-)busse von VDV Mitgliedsunternehmen sind denn bisher in Deutschland in Brand geraten? Müsste man dann nicht konsequenter Weise die den Akkutest für entnehmbare Akkus unterziehen, damit die mal sicherer werden? Solange müßte man eigentlich eine Warnung von VDV Mitgliedern mit (Elektro)bussen ausrufen, schließlich sind viel mehr Busse in Europa in Brand geraten, als eScooter.
Kurze Info zu e-Scootern vorweg:
* In Deutschland fahren ungefähr 1 Mio. e-Scooter.
* Davon sind nur rund 20 % im Sharing unterwegs.
* Der Rest befindet sich in privater Hand.
* D.h. für jeden Sharing Scooter, der irgendwo auf der Straße steht, stehen vier weitere in privaten Wohnungen.
* Ihr Beitrag zur Mobilitätswende ist nicht nur zahlenmäßig höher.
* Rund 15 % der Sharing e-Scooter-Fahrten ersetzen Autofahrten, bei privaten e-Scootern sind es ungefähr 50 %.
* Ihre Flexibilität im Zusammenspiel mit dem ÖPNV trägt für viele NutzerInnen mit dazu bei, Lücken in der Haltestellen- und Liniendichte des ÖPNV, gerade in Randbezirken, auszugleichen.
* Dadurch, dass sie sich zusammengeklappt leicht mitnehmen lassen.
Zum Mitnahmeverbot von e-Scootern im ÖPNV:
* Das Gutachten der STUVA – Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen e.V., (im Auftrag der Hamburger Hochbahn), das von der Mitnahme von e-Scootern (im Gegensatz zu Pedelecs) im ÖPNV abrät (und die Basis aller neuen e-Scooter-Mitnahmeverbote ist), dokumentiert gleichzeitig, dass Pedelecs in Deutschland (wenn auch sehr selten) aber doch deutlich häufiger brennen als e-Scooter.
* Die STUVA rät jedoch nur von der Mitnahme von e-Scootern ab, nicht von der Mitnahme von Pedelecs, da es für die Sicherheit von Pedelec-Batterien Sicherheitsnormen gäbe, für e-Scooter nicht.
* Info: Die Einhaltung dieser Norm wird von Herstellern und Importeuren von Pedelecs bescheinigt, jedoch nicht kontrolliert.
* Dagegen wird jeder e-Scooter in Deutschland, da e-Scooter „Kraftfahrzeuge“ sind, für die Zulassung durch das Kraftfahrt Bundesamt intensiv durch den TÜV geprüft, inkl. intensiver Batterieprüfung.
* Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfiehlt aufgrund der Studie der STUVA, die Mitnahme von e-Scootern in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht nur U-Bahnen zu untersagen.
* Gleichzeitig wurden für die Studie weder Kraftfahrt Bundesamt noch TÜV befragt (zumindest weder benannt noch im Quellenverzeichnis aufgeführt), obwohl diese die Sicherheit jedes zugelassenen Modells garantieren.
* Deutschland ist übrigens weltweit das einzige Land in dem die Sicherheit von e-Scootern (und deren Batterien) so von neutraler / staatlicher Stelle geprüft wird, bevor diese auf den Strassen fahren dürfen.
* Mir berichten bereits Fahrradhersteller und -händler, dass sie jetzt Pedelec-Mitnahmeverbote befürchten.
* Der TÜV widerspricht der Studie / dem Gutachten der STUVA deutlich.
Das offizielle Statement des TÜV:
„Das Mitführen von E-Scootern (eKFV-Fahrzeuge) in Bussen und Bahnen des ÖPNV stellt aus aktuellen Erkenntnissen von TÜV NORD keine größere Gefahr dar, solange die E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.
Bereits bei der Entwicklung der Verordnung zur Zulassung dieses Fortbewegungsmittels in Deutschland im Jahr 2019 hat TÜV NORD darauf hingewirkt, dass die Lithium-Ionen-Akkus der E-Scooter hinsichtlich Sicherheit und Festigkeit nicht nur im Fahrbetrieb und bei Ladevorgängen sondern auch beim Transport in anderen Verkehrsmitteln überprüft werden.
Generell sollten E-Scooter bei der Mitnahme im ÖPNV ordnungsgemäß und sicher verstaut werden und nicht während der Fahrt geladen werden.
Bezüglich der Batteriesicherheit regelt die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung-eKFV) unter §7 Nr. 8, dass die Batterien den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194:2018-11 entsprechen müssen.
Darin werden Motor-Kurzschlusstest, Batterie-Kurzschlusstests und 24h Ladetests gefordert. Alternativ können die Prüfungen auch nach der DIN EN 62133 oder DIN EN 50604-1 für eKFV-Fahrzeuge durchgeführt werden.“
Mir gegenüber ergänzen die Fachprüfer vom TÜV:
„Der Referentenentwurf im Jahr 2018 zur Prüfung von E-Scootern (Entwurf der eKFV) hatte keine qualifizierte Prüfung der Traktionsbatterie vorgesehen.
Im Hinblick auf die Verwendung eines E-Scooters als „Last-Mile-„ oder „Missing-Link-Fahrzeug“ hat der TÜV NORD gerade in Bezug auf die Sicherheitsproblematik im Referentenentwurf im §7 den Punkt 8 ausdrücklich gefordert.
In Gesprächen zwischen dem BMVDI (Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, heute BMVD), dem KBA (Kraftfahrt Bundesamt) und allen technischen Diensten ist dieser Punkt 8 im §7 der eKFV daraufhin verbindlich eingeführt worden:
8. …so beschaffen sein, dass ihre Batterien den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194:2018-11 entsprechen,…
Bei der Batterieprüfung handelt es sich um die DIN 15194:2018-11, die auch für Pedelecs gilt.
Bei den E-Scootern sogar verbindlich vor Erstellung einer Betriebserlaubnis.
Darüber hinaus prüfen wir, ob für die E-Scooter Traktionsbatterie die UN-Transportrichtlinie (Grundvoraussetzung für den Versand von Lithiumbatterien) UN 38.3 für die Lithiummetall- und Lithium-Ionen Batterien vorliegt.
Auf ihre Anfrage bezogen bedeutet das, dass wir nicht prüfen, ob es in Bus oder Bahn im Speziellen sicher ist, sondern es den generellen anwendungsbedingten Sicherheitsanforderungen von Lithium Sekundärbatterien entspricht.“
Und schließlich:
„Das bedeutet dann auch, dass ein in Deutschland zugelassener E-Scooter mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) gemäß eKFV keine größere Gefahr als ein Pedelec darstellt.
Ergo ist für uns das Mitnahmeverbot eines eKFV zertifizierten E-Scooters im ÖPNV unverständlich.“
Hoffe, das gibt etwas mehr Klarheit.
Mark