DSA: EU-Kommission hakt bei YouTube und TikTok nach

Die Europäische Kommission hat heute formelle Anfragen an TikTok und YouTube im Rahmen des Digital Services Act (DSA) gestellt. Die Kommission fordert die Unternehmen auf, detailliertere Informationen darüber zu liefern, welche Maßnahmen sie zum Schutz Minderjähriger ergriffen haben. Dies umfasst die Verpflichtungen zu Risikobewertungen und Minderungsmaßnahmen zum Online-Schutz von Minderjährigen, insbesondere in Bezug auf geistige und körperliche Gesundheitsrisiken und die Nutzung ihrer Dienste durch Minderjährige.

TikTok und YouTube müssen die angeforderten Informationen bis zum 30. November 2023 an die Kommission übermitteln. Auf Basis der Antworten wird die Kommission über weitere Schritte entscheiden, was auch die formelle Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA einschließen könnte. Auch kann die Kommission Strafen für falsche, unvollständige oder irreführende Informationen als Antwort auf eine Informationsanfrage verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte ein Versäumnis der Fristsetzung zu periodischen Strafzahlungen führen.

Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen müssen TikTok und YouTube das vollständige Regelwerk des DSA einhalten. Dazu gehören die Bewertung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, negative Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten, einschließlich der Kinderrechte, und den Schutz Minderjähriger. TikTok wurde bereits am 19. Oktober 2023 um Informationen bezüglich der Verbreitung von terroristischen und gewalttätigen Inhalten, Hassrede und die angebliche Verbreitung von Desinformation sowie allgemeine Aspekte des Schutzes Minderjähriger online gebeten.

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