Dropbox mit Transparenzbericht, lediglich 5 Anfragen von Behörden aus Deutschland
Viele Firmen veröffentlichen mittlerweile einen Transparenzbericht. In diesem wird beispielsweise angegeben – sofern rechtlich erlaubt – wie häufig Behörden um Dateneinsicht baten. Google macht dies, Microsoft und auch Dropbox.
Der aktuelle Transparenzbericht zeigt, dass man zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2014 insgesamt 275 Anfragen bekommen hat, die mit Nutzerinformationen zu tun haben. Sofern Dropbox gesetzlich nicht daran gehindert wird, informiert man Nutzer auch über die Anträge der Behörden.
Seit 2012 veröffentlicht man diesen Transparenzbericht und der aktuelle soll der bislang detaillierteste sein. So ist nun einsehbar, wenn Behörden außerhalb der USA Nutzerinformationen abfragen. Ebenfalls ist nun einsehbar, wie viele Accounts in diese Anfragen hineinfallen und wie seitens Dropbox geantwortet wurde.
Im Gegensatz zu Google sind die Zahlen überraschenderweise sehr überschaubar, so bekam Dropbox 137 Durchsuchungsbefehle für insgesamt 260 Konten. Daten (auch personenbezogen) wurden für jedes 149 der gelisteten Konten herausgegeben, in 49 Fällen konnte man die Nutzer darüber informieren. Auch aus Deutschland kamen Anfragen, hier steht die schmale Zahl 5 im Transparenzbericht, allerdings sind laut Aussage von Dropbox keine Konten betroffen. Die Zahl 5 markiert dann auch mit Frankreich die Top-Platzierung, andere Länder liegen unter diesen Anfragen.
Wie man die Zahlen bei Dropbox deutet:
Durchsuchungbefehle erfordern eine gerichtliche Prüfung, einen Nachweis, dass ausreichender Verdacht besteht und müssen konkrete Anforderungen hinsichtlich des Orts der Durchsuchung und der zu konfiszierenden Gegenstände erfüllen, so Dropbox. Zu diesen Daten gehören unter anderem auch Name, Mail-Adresse sowie Transaktionsdaten wie zum Beispiel eine IP-Adresse.
Heißt es nicht Durchsuchungsbeschluss?
imho ist eine amerikanische „search warrant“ gemeint. das kann man durchaus als […]-Befehl übersetzen:
http://www.linguee.de/englisch-deutsch/uebersetzung/search+warrant.html
im deutschen recht wäre es ein […]-Beschluss
ich möchte mich als nicht-jurist nicht zu weit aus dem fenster lehnen, ich meine dass man nach deutschem recht auch nicht durchsuchen, sondern beschlagnahmen würde.
siehe z.b.: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/bvg09-079.html
Gibts nicht Anfragen die – zumindest befristet – nicht publik gemacht werden dürfen, wie neulich bei Google? Und arbeitet Condoleezza Rice nicht für die? Gute Firma, 10/10, würd ich trauen.
Condoleezza Rice, die Mutter der US-Totalüberwachung, sitzt bei Dropbox im Aufsichtsrat. Da braucht man auch keine „Anfragen“ mehr.
Statistik ist wie ein Bikini:
Zeigt was jeder shcon kennt
Verbirgt was jeden interessiert