Disney+ kündigt „Zusatzmitgliedschaften“ in neuen Nutzungsbedingungen an

Disney+ unterstützt ab sofort DTS:X.

Ihr habt Disney+ abonniert? Dann sollte bei euch aktuell eine auf den ersten Blick unscheinbare E-Mail eintrudeln. Hinter dem langweilig klingenden Betreff „Aktualisierung des Nutzungsvertrags“ verbergen sich dann aber doch einige Hämmer. So baut man auf den letzten Änderungen von Ende 2023 auf, die ja bereits Maßnahmen gegen das Account-Sharing vorbereitet haben. In der just geänderten Fassung erwähnt der Streaming-Anbieter jetzt auch explizit die Möglichkeit, bald „Zusatzmitgliedschaften“ zu buchen.

Das Ganze soll wohl ziemlich ähnlich wie bei Netflix laufen: Zusatzmitgliedschaften kann nur der Inhaber des Haupt-Kontos hinzufügen und muss diese dann auch bezahlen. Zusatzmitglieder, die ihr hinzufügt, müssen zudem mindestens 18 Jahre alt sein – es dürfen folgerichtig keine Kinder sein. Wozu dienen Zusatzmitgliedschaften? Wie auch bei Netflix, so könnt ihr darüber kostenpflichtig euer Streaming-Abonnement über einen Haushalt hinaus teilen. Wichtig: Zusatzmitglieder können die Funktionen von Disney+ nicht anpassen, also z. B. nicht den Tarif wechseln. Das obliegt immer dem Haupt-Account-Inhaber.

Ansonsten erwähnt Disney+ nochmals explizit im Nutzungsvertrag, dass euer Konto ausdrücklich personenbezogen ist und nicht mit Personen außerhalb des Haushalts geteilt werden darf. Doch es stecken noch weitere Informationen in dem ellenlangen Nutzungsvertrag. So bietet Disney+ ja schon in Deutschland ein Abo mit Werbung an. Im Nutzungsvertrag erwähnt der Anbieter jetzt explizit, dass es unzulässig sei, die Werbung zu blockieren. Wer dies dennoch so handhabe, müsse mit einer Sperre oder auch kompletten Kündigung des Abonnements rechnen.

Disney+: Verbot der VPN-Nutzung

Obendrein äußert sich Disney+ in den Nutzungsbedingungen auch explizit zur VPN-Nutzung. Die Verschleierung des Standorts per VPN wird explizit verboten. Wer also z. B. ein günstiges Abo per VPN im Ausland abgeschlossen hat bzw. abschließen will, wird damit rechnen müssen, dass der Streaming-Anbieter da vielleicht auch mal genauer hinschaut.

Als Erinnerung: Disney+ hatte angekündigt, ab Juni 2024 gegen das Passwort-Sharing vorzugehen. Die geänderten Nutzungsbedingungen bereiten dies explizit vor. Ihr müsst dem neuen Nutzungsvertrag im Übrigen manuell zustimmen. Deswegen soll bald in der App für Disney+ ein entsprechender Hinweis für euch aufploppen – wundert euch also nicht darüber. Was passiert, wenn ihr die Zustimmung verweigert? Klar, dann wird euer Konto in absehbarer Zeit gekündigt.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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28 Kommentare

  1. Disney bemüht sich gerade prächtig, Piraterie wieder attraktiver zu machen. Aber ich will das, was Disney mittlerweile (Streaming-exklusiv) raushaut, nicht einmal mehr raubkopieren, weil es die Zeit einfach nicht wert ist.

    Und Konzerne, die sich ihre Steueroasen selbst aussuchen, sollten hinsichtlich VPN-Nutzung für günstige Preise mal GANZ still sein; zumal die Mehrheit VPNs nicht einmal wegen der Preise nutzt, sondern wegen Geoblocking – noch so eine vorsintflutliche Maßnahme aus dem letzten Jahrhundert, die reine Marktkontrolle und Bestimmeritis der Contentmafia ist.

    • Pummelchen says:

      „Disney bemüht sich gerade prächtig, Piraterie wieder attraktiver zu machen.“

      Argumentierst du auch so im Supermarkt? „Ware zu teuer, dann klau ist sie einfach?“

      Einfach nicht nutzen, wenn man es sich nicht leisten kann oder will?

  2. Wie blockiert man denn Werbung bei D+? Das habe ich in der Tat noch nicht gehört.
    Betrifft mich zwar nicht, aber interessiert mich dann schon.

  3. Da man nichts besitzt, ist eine Sperrung weniger kritisch. Man erstellt einfach einen neuen Account.

  4. Was passiert denn wenn ich nicht zustimme? Klar werde gekündigt, aber bekomme ich auch meine Kohle zurück?

  5. Mullvad <3

  6. die Frage ist doch eher darf mir Disney, Netflix und Co überhaupt die Nutzung von VPN zum konsumieren ihrer Dienste verbieten, da bin ich dann schon tief in wie weit selbstbestimmt darf ich Internet als Eu/Deutscher Bürger konsumieren , da bin ich dann auf die ersten Klagen gespannt. die Verkaufen Streams wie ich die dann privat nutze sollte mir doch als Konsument obliegen, wenn ich ein Liter Orangensaft kaufe erzählt mir Hohes C auch nicht das ich das nur zu Hause und nur mit meinen Kinder und meiner Frau teilen darf.

    • Den Liter Orangensaft kannst du oder deine Freunde aber nur einmal trinken. Du kannst aber einen angebotenen Inhalt öfter streamen. Daher macht es schon Sinn die Menge an Streams irgendwie zu kontrollieren. Eventuell wäre es aber ja mal ein Idee einfach Streamingzeit pro Monat anzubieten. Dann könnte man auf alle anderen Einschränkungen verzichten und zahlt dann halt einfach für bis zu x Stunden pro Monat seinen Beitrag. Wenn das Kontingent erschöpft ist kann man dann entweder Zusatzstunden buchen oder warten bis zum nächsten Monat.

      • Jetzt bring die bitte nicht auf Ideen zum Geldschneiden! Die Begrenzung auf einen Stream im billigsten Abo ist akzeptabel, da üblicherweise alle zur gleichen Zeit kucken. Die bei manchen angebotenen ausgerechnet immer vier Streams dagegen verlocken halt zum Teilen, auch, wenn gar nicht benötigt.

        • CullenTrey says:

          Naja, es wurde ja auch lange genug damit geworben, dass man diese Streams mit seinen Freunden teilen soll (aka darf).
          D+ hat damals als Netflix anfing das Teilen zu sanktionieren, sogar noch gelästert. Und jetzt springen sie auf den gleichen Zug auf.
          Aber, wenn’s ums liebe Geld und potentiell mehr davon geht, kann man auch mal gegen die eigenen Aussagen handeln.

    • natürlich, da jeder Streamingdienst via VPN nicht auserhalb des eigenes Landes laut AGBs genutzt werden darf. Hast du selber damals mit der Registrierung abgenickt.

    • Naja, ein Autovermieter sagt Dir aber schon, was Du mit dem geliehenen Auto machen darfst und was nicht, z.B. keine Rennen fahren. Ist halt bei gemieteten und nicht gekauften Sachen so.

    • Pummelchen says:

      Es hindert niemand einen Dienst daran IP-Blöcke zu blockieren. Die von VPN Betreibern sind oft gar öffentlich in Datenbanken zu finden. Ein VPN braucht man nicht in der EU für legales Streaming, das Argument „braucht man“ würde also nicht zählen.

  7. Frage mich gerade ob man die Nutzung von VPN überhaupt verbieten darf (hier in DE/EU)… hab dazu aber spontan nix im Internet gefunden (immer Beiträge zum Thema ob VPN legal oder illegal ist…)

    • Das ist in der Tat eine interessante Frage. Erstmal gibt es ja grundsätzlich Vertragsfreiheit, Disney kann also auf bestimmte Bedingungen bestehen, unter denen sie dir ihre Dienste verkaufen wollen. Andererseits dürfen die Kunden aber auch nicht durch unangemessene Klauseln eingeschränkt werden. VPNs nutzt man ja offiziell um eine höhere Sicherheit im Internet zu erreichen ( :-)), könnte also schon unagemessen sein, dem Kunden das zu verbieten.

    • Ist ja nicht verboten.
      Die sagen nur: wenn du unseren Dienst nutzen willst, nutze kein VPN. Nennt sich Vertragsfreiheit

      • Okay, also dürfte man auch sagen: Wenn Du schwarze Hautfarbe hast, darfst Du unseren Dienst nicht nutzen? Merkst Du selber, oder? AGB stehen nicht über Gesetzen und dem Recht des Staates.

        • Vertragsfreiheit bezieht sich selbstverständlich nur auf legale Bestandteile.
          Jemanden wegen seiner Hautfarbe zu diskriminieren ist schlicht verboten.
          Technische, nicht diskriminierende Vorgaben für die Nutzung eines Angebotes zu machen, ist eindeutig erlaubt.
          Leute, so schwer ist das doch nicht. Eine Minute nachdenken und man kommt zum zutreffenden Ergebnis.

          • Wer sagt denn dass es nicht diskriminierend ist? Kennst Du sämtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften? Genau deswegen gibt es Klagen oder Einmischung der EU. Ich bin kein Jurist. Bist Du einer?

            • Die EU soll es regeln, wenn du dir außerhalb der EU dein Disney+ organisierst? Herrlich

              Wenn dich jemand nicht zu Tür rein lassen will, dann ist das so. Solang er kein Monopolist ist (und ich glaube jetzt mal nicht, dass das auf Disney zutrifft), kann dir da auch nicht die EU helfen. Oder siehst du einen Kontrahierungszwang für Disney mit dir Geschäfte zu machen?

    • In Deutschland herrscht zunächst einmal Vertragsfreiheit.
      Disney+ kann also durchaus die Nutzung via VPN vertraglich ausschließen.
      Man hat dann eben die Freiheit, auf dieses Vertragsangebot nicht einzugehen.

  8. Ich habe die Mail auch gerade erhalten.
    „Darin enthalten ist eine Bestimmung, die klarstellt, dass alle Abos Werbeinhalte, Branding, Sponsoring und Ähnliches in einem begrenzten Umfang enthalten können, insbesondere Werbung, die in Live-Sendungen enthalten ist, oder Sonderereignisse, die Werbepausen enthalten.“
    Also übersetze ich mal: egal wieviel man bezahlt, also auch für das werbefreie Abo, man kann jederzeit Werbung bekommen.
    Versucht man diese zu blocken, folgt die Kündigung.

    Ich werde für Disney keine Ausnahme in meinem Werbeblocker einrichten. Zumal das auch schwierig umzusetzen wäre.

    Und mein VPN werde ich gepflegt weiter nutzen um von überall aus „zu Hause“ zu sein.

    Sollte ich gekündigt werden, war es das mit Disney+.

  9. Und der nächste Anbieter der rausfliegt. Netflix hats geschafft. Disney+ folgt dann sobald der bezahlte Zeitraum rum ist. Ich hab den Dreispitz schon wieder entstaubt.

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