Corona-Warn-App: Unterstützung für das digitale Testzertifikat der EU ist da
Mit Version 2.3 bekam die Corona-Warn-App die Integration des digitalen Impfnachweises spendiert. Jener ermöglicht ab dem 1. Juli auch das EU-weite Reisen. Darüber hinaus erlaubt es das digitale COVID-Zertifikat der EU, eine Immunität auch mittels Negativtest oder Genesung nachzuweisen. Die Möglichkeit, ein COVID-Testzertifikat zu erhalten, hat man in App-Version 2.4.1 integriert, welche man ab sofort verteilt.
So erlaubt es das neue Update der Corona-Warn-App, ein offizielles digitales Testzertifikat anzufordern und der App hinzuzufügen. Hierzu kann der QR-Code eines Testzertifikats, ähnlich jenem wie beim Impfzertifikat, gescannt und in der App gespeichert werden. Bei Reisen innerhalb der EU kann das negative Testergebnis dann einfach mittels Smartphone vorgezeigt werden. Auch hier gilt analog zum Impfzertifikat: Andere können eure Daten nur einsehen, wenn ihr das Zertifikat direkt zur Überprüfung vorlegt. Wie beim Impfzertifikat sind hier, zwecks Überprüfung durch Dritte, zusätzliche Daten im COVID-Zertifikat der EU enthalten: der Name, Geburts- und Ausstellungsdatum sowie Angaben zur Art des Tests. Das Genesungszertifikat braucht wohl noch etwas Zeit. Jenes enthält neben dem Datum des positiven Testergebnisses auch noch eine festgelegte Geltungsdauer von höchstens 180 Tagen.
Zu den verwendeten Tests schreibt die EU folgendes:
Welche COVID-19-Tests werden anerkannt?
Um die Zuverlässigkeit des Testergebnisses zu gewährleisten, sollten nur die sogenannten NAAT-Tests (einschließlich RT-PCR-Tests) und die Antigen-Schnelltests, die in der gemäß der Empfehlung 2021/C 24/01 des Rates angelegten gemeinsamen Liste aufgeführt sind, für ein gemäß der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU ausgestelltes Testzertifikat akzeptiert werden.
Allerdings entscheiden die Mitgliedstaaten darüber, ob sie auch Antigen-Schnelltests zulassen oder nur NAAT-Tests (einschließlich RT-PCR-Tests) anerkennen.
Der Rat hat am 21. Januar 2021 eine Empfehlung angenommen, mit der ein einheitlicher Rahmen für den Einsatz von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von COVID-19-Tests in der gesamten EU festgelegt wurde. Am 11. Mai 2021 beschloss der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss, die gemeinsame Liste der COVID-19-Antigen-Schnelltests zu aktualisieren. Darin sind nun 83 Antigen-Schnelltests aufgeführt. Der Gesundheitssicherheitsausschuss kam ferner überein, das Verfahren zur Aktualisierung der Liste zu vereinfachen, so dass Hersteller nun über diese Website leichter Daten über auf dem Markt verfügbare Antigen-Schnelltests übermitteln können.
Die Standardgeltungsdauer eines Antigen-Schnelltests beträgt 48 Stunden, die eines PCR-Tests 72 Stunden – „sofern vom Mitgliedsstaat akzeptiert“.
Das Testzertifikat enthält eine elektronische Signatur zum Schutz vor Fälschungen. Bei der Kontrolle werden QR-Code und Signatur überprüft. Der Signaturschlüssel der jeweiligen ausstellenden Stelle (z.B. Krankenhaus, Testzentrum, etc.) ist individuell.
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