Corona-Warn-App 2.9: Veranstalter können Gäste im Auftrag des Gesundheitsamtes warnen
Die Corona-Warn-App erscheint in der neuen Version 2.9. Veranstalter können Gäste nun im Auftrag des Gesundheitsamtes über die Check-in-Funktion warnen. Das geschieht also dann quasi in Vertretung für eine positiv getestete Person, die am jeweiligen Event teilgenommen hat, aber nicht über die Warn-App eingecheckt gewesen ist. Für Genesene wird außerdem künftig nach der ersten Impfung der vollständige Impfschutz in der Corona-Warn-App angezeigt. Nutzer, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, können diese ab sofort ebenfalls in die Corona-Warn-App übertragen.
Das Update steht Nutzer wie immer innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Kurzer Hintergrund zur neuen Funktion: Stellt das Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung von Infektionsketten fest, dass eine positiv getestete Person auf einer Veranstaltung war, sich aber nicht mit der Corona-Warn-App eingecheckt hatte, kann es den Veranstalter kontaktieren. Hatte dieser einen QR-Code zum Check-in über die Corona-Warn-App erstellt, kann das Gesundheitsamt eine TAN ausstellen. Damit kann der Veranstalter eine Warnung aussprechen, die alle, die für das Event eingecheckt waren, erhalten.
SAP und die Deutsche Telekom erklären das Procedere der Warnung für Veranstalter auch in diesem Blog-Post. Neu ist eben auch, dass für Genesene, die geimpft wurden, ab sofort direkt nach der ersten Impfung der vollständige Impfschutz in der Corona-Warn-App angezeigt wird. Normalerweise haben Geimpfte erst 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung einen vollständigen Schutz. Bei Genesenen, die geimpft werden, entfällt die zweiwöchige Wartezeit allerdings. Das fließt nun korrekt in die App ein.
Eine Ausnahme bilden die Nutzer, die nach Genesung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden. Da bei diesem Impfstoff grundsätzlich nur eine Impfung nötig ist, kann die Corona-Warn-App nicht zwischen denjenigen unterscheiden, die genesen sind und geimpft wurden und denjenigen, die regulär geimpft wurden. In diesen Fällen zeigt sie den vollständigen Impfschutz immer nach 14 Tagen an.
Außerdem können nun sowohl Android- als auch iOS-Nutzer, die einen PCR- oder Schnelltest durchgeführt haben, direkt aus ihrem Testergebnis heraus das digitale COVID-Testzertifikat der EU aufrufen. Dazu wählen sie das Testergebnis auf der Startseite der App. Anschließend können sie darunter „Testzertifikat“ auswählen. Voraussetzung ist, dass sie das Zertifikat vorab bei der Registrierung des Tests beantragt haben. Das Testzertifikat dient Nutzern als offizieller Nachweis für das Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
iOS-Nutzer können sich die aktuelle App-Version ab sofort aus dem Store von Apple manuell herunterladen. Über Google Play Store steht die neue Version der Corona-Warn-App innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung.
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