Bundesregierung: Diese Rechte haben Eltern bei In-App-Käufen
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Corona-Jahr fasst man seitens der Bundesregierung Verbraucherrechte in Sachen In-App-Käufe für Eltern zusammen. Hierbei handelt es sich um kostenpflichtige Zusatzinhalte, die beispielsweise der Aufwertung der Spieleposition innerhalb der App dienen. Klar, dass dann Kinder da oftmals ungehemmt „zuschlagen“, um da – auch ohne Kenntnis der Eltern – Vorteile innerhalb von Spielen zu erlangen. Das kann dann – ob nun wissentlich oder versehentlich – fix auch sehr teuer werden, wenn man da seitens der Eltern und Erziehungsberechtigten nicht hinterher ist diese Ausgaben im Blick zu behalten. Und, wenn die Kreditkartendaten ohne zusätzlichen Schutz auf dem Endgerät hinterlegt sind.
Die Sache ist nämlich die folgende: Anders als bei sonstigen online abgeschlossenen Verträgen erlischt das 14-tägige Widerrufsrecht, sobald man auf einen Inhalt zugreift. Minderjährige dürfen selbst aber aufgrund der mangelnden Geschäftsfähigkeit bis 7 Jahre keine Verträge, wie In-App-Käufe, abschließen. Ab dem 7. Lebensjahr gilt die beschränkte Geschäftsfähigkeit, vorbehaltlich der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Ausnahme: Die freie Verwendung von Taschengeld im Sinne eines Zweckes (Stichwort: Taschengeldparagraf.)
Ist so ein In-App-Kauf nun aber doch passiert, dann wird es insbesondere problematisch, wenn die Kinder den Account der Eltern nutzen. Einer Rechnung kann bei unbeaufsichtigten Käufen widersprochen werden, denn die Zustimmung ist ja zum Vertragsabschluss bei Minderjährigen erforderlich. Je früher man da der Rechnung widerspricht, desto besser. Man solle sich auch nicht durch eine Ablehnung der Erstattung verunsichern lassen.
Problematisch wird es dann, wenn Minderjährige solche Käufe wiederholend tätigen. Denn dann geht die Rechtsprechung von einer Duldung durch die Eltern aus. Ähnlich sieht es aus, wenn Kindern und Jugendlichen aktiv das notwendige Passwort für einen In-App-Kauf überlassen wird. Da wird es dann schwierig gegen eine Rechnung vorzugehen.
Seitens der Europäischen Verbraucherschutzzentrale hat man daher folgende Tipps zur Kontrolle der In-App-Käufe parat. In-App-Käufe solle man mithilfe des technischen Jugendschutzes über die App-Store-Einstellungen deaktivieren. Beim Mobilfunkanbieter solle man eine Drittanbietersperre verlangen, um so ungewollte Abrechnungen über die monatliche Handyrechnung zu verhindern. Ähnliches gilt für eine monatliche Abrechnung über die Handyrechnung („Carrier-Billing“). Bankkarten- oder Kreditkartendaten sollten nicht auf dem Smartphone der Kinder gespeichert sein – Abhilfe schaffe hier beispielsweise die Verwendung von Prepaid-Karten.
Weitere Abhilfe gibt es bei der Verbraucherschutzzentrale, Tipps zu praktischer Hilfe hat man an dieser Stelle parat.
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Wenn ich nicht sehr irre, kann man bei iOS einstellen, dass jeder Kauf (auch kostenlos und in-App) durch eine Passwort-Abfrage abzusichern ist. Ist dies bei Android anders?
In diesem Fall würde ich die Zustimmung der Eltern wohl als gegeben sehen, wenn der Filius das Passwort hat und Schalten und Walten kann, wie er will.
Ist im Play-Store ähnlich:
Man kann Passwort oder Biometrie als erforderlich einstellen „Für jeden Kauf“, „Alle 30 Minuten“ oder „Nie“.
Ein sinnvoller Kompromiss könnte mMn sein, dem Kind ein eigenes Konto anzulegen, das ausschliesslich über Prepaid-Karten aufgeladen wird und über dessen Guthaben $Kind frei verfügen kann.
So ähnlich habe ich es bei Steam gemacht.
Mein Sohn (11) spielt lieber am PC als am Handy. Vor allem Minecraft, Among Us und Co.
Er hat einen eigenen Account, kann aber auch Spiele von meinem Account die ich freigegeben habe spielen.
Ein Bankkonto habe ich da nicht eingrichtet, aber da er sich von seinem Taschengeld ab und zu eine Steam Guthabenkarte kauft kann er sich auch selber inGame Inhalte kaufen.
Öffne die Einstellungen-App.
Tippe auf deinen Namen.
Tippe auf „Medien & Käufe“.
Tippe auf „Passworteinstellungen“, und wähle dann die gewünschte Einstellung aus.
Immer Passwort nutzen und keines bei kostenlosen wählen …
So würde ich es einstellen…