Bundesrat: Künftig sollen Urkundenbeglaubigungen per Video erfolgen

Geht es nach dem deutschen Bundesrat, dann soll es künftig möglich sein, per Videokonferenz eine Urkunde beglaubigen zu lassen. Da kann man natürlich nicht jeden x-beliebigen Dienst nutzen, aber man will es den Personen oder Stellen erlauben, welche die öffentliche Beglaubigung von Abschriften oder Unterschriften gemäß Beurkundungsgesetz durchführen dürfen. Der Bundesrat hat diese Vorstellungen in einen Gesetzesentwurf gegossen. Dieser soll die Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ergänzen. Ab August sollen auch Online-Notariate mit notariellen Beurkundungen und auch Handelsregisteranmeldungen per Videochat betraut werden können. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf bereits vorgelegt. Eine entsprechende Stellungnahme der Bundesregierung liegt bereits vor: Man wolle den Vorschlag des Bundesrates prüfen.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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17 Kommentare

  1. DragonHunter says:

    Was für ein Schwachsinn!
    -kwT-

    • Herr Hauser says:

      Verstehe das. Immer wieder gejammert wie rückständig Deutschland bei der Digitalisierung sei, aber wenn was kommt, wird es als Schwachsinn bezeichnet.

      • DragonHunter says:

        Vielleicht liegt es an mir, aber DAS ist kein Service, auf den die Welt wartet…
        Da stehen noch SO viele Dinge vorher:
        An-, Ab- und Ummeldung, Kfz-Meldewesen, Ausweis-Beantragung und Co, grundsätzlich das Meldewesen… Beantragung von BaföG, ALG II, ALG I, Grundsicherung…
        Aber ne, man kommt mit so einem Quark um die Ecke, wo das Problem IT-Technisch dermaßen komplex ist, dass die Herren im Bundesrat gar nicht wissen, wie man das lösen können will.
        Aber klar, man will natürlich fett Applaus dafür haben…

        Wie oft gründet man eine GmbH oder einen Verein?
        Die Dinge, die WIRKLICH sinnlos Zeit fressen, die packt man nicht an.
        DAS ist der Schwachsinn!

    • Wenn man Bedenkt das man bei machen Ämtern für Termine, Monate (!!!!!!!!) warten muss, kann man so Kleinigkeiten doch schnell abhandeln.

      • DragonHunter says:

        Wenn es nur wirklich mal die Beglaubigung von irgendeinem Zeugnis wäre… Es geht nur um Beglaubigungen bei Registereintragungen, wie bei einer GmbH- oder Vereins-Gründung.
        Wie oft macht man das so im Leben?
        Und wie sichert man sich technisch gegen Betrug ab?

  2. Wie wird das ganze gegen Deepfakes abgesichert?

  3. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen wie so eine online-Beurkundung/Beglaubigung aussehen soll. Halte ich da das zu beglaubigende Schriftstück vor die Cam und bekomme dann per Fax die Bestätigung vom Notar/Beglaubigungsdienstleister, nachdem ich die Rechnung beglichen habe? Wie weise ich die online-Beglaubigung bei der Stelle nach die sie verlangt? Stempel und Unterschrift geht ja nicht…

    • DragonHunter says:

      Es geht halt nur um die Register-Eintragungen für bspw. GmbHs und Vereine.
      Fehlt halt im Artikel, deswegen bekommt man falsche Vorstellungen.

      „Online-Beglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen werden für alle
      Rechtsträger für zulässig erklärt. Ferner werden Anmeldungen zum Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister in den Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens für Online-Beglaubigungen einbezogen.
      Der Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens der Online-Beurkundung soll
      auf GmbH-Sachgründungen, Gründungsvollmachten und einstimmig gefasste
      Beschlüsse zur Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrages (sogenannte satzungsändernde Beschlüsse) einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung und
      Herabsetzung des Stammkapitals) ausgeweitet werden.“

      • @Dragon Hunter
        Danke für die Erklärung. Jetzt wird auch mir klar das es nicht für den alltäglichen Gebrauch durch „Normalbürger“ gedacht ist. Aber die Damen und Herren Politiker klopfen sich auf die Schulter, weil sie bei der Digitalisierung einen Riesenschritt angegangen sind.

  4. Sehr gute Sache, vor allem bei beglaubigten Abschriften z.B. der Geburtsurkunde. Eine Abschrift davon macht nur das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat. Ich benötigte so eine Abschrift vor etlichen Jahren mal kurzfristig und musste dafür mehrere hundert Kilometer fahren. Per Video hätte ich mir das sparen können.

    • DragonHunter says:

      Um sowas Sinnvolles geht es leider nicht, sondern um eine Anmeldung einer GmbH oder eines Vereins. Da soll der Notar das in Videokommunikation machen…

  5. Spart Zeit oder/und Porto wenn es wirklich funktioniert. Brauchte mal eine Abschrift der Geburtsurkunde. Das war aber dennoch sehr einfach, habe ne Mail geschrieben mit einer Ausweiskopie und der Bitte um die Abschrift und 2 Tage später war sie bei mir. Bezahlen musste ich auch erst mit Erhalt. Kann mir vorstellen, dass das nicht überall so gut funktioniert. Doch das war/ist ja keine Urkundenbeglaubigung, sondern das Ausstellen einer Abschrift einer Urkunde vom entsprechenden Amt,… da stellt sich die Frag ob das dann auch über ne Cam geregelt wird ….?

  6. Vielleicht sollte man erst mal klein anfangen… Online Kirchenaustritt wäre ja schon mal ein riesen fortschritt.

  7. Paul Brusewitz says:

    Das wird dann bestimmt genauso gut funktionieren wie das Video-Ident-Verfahren via Webcam. 10 Minuten lang drehen und wenden des Persos, dann näher ran, dann weiter weg, dann Zusatzlicht an und Ergebnis: „Wir konnten leider kein scharfes Bild aller Sicherheitsmerkmale machen. Bitte verwenden Sie das Post-Ident-Verfahren oder kommen Sie persönlich vorbei.

    Und ich sage vorher noch: Meine WebCam hat nur Fixfocus und keinen Autofokus und keinen Makromodus!

    Antwort:Ist egal das funktioniert mit allen WebCams!

    Na denn …

    • Vielleicht doch mal in eine anständige Webcam investieren?
      Ich hab in letzter Zeit 3x Post-Ident via Videochat genutzt. Mit einem iPhone SE (2016) oder 12mini kein Problem. Je nach Tageszeit war das Warten auf die Verbindung zum Call-Agenten das, was gefühlt am längsten dauerte. Minimal 2 Minuten, maximal 10.

  8. Ja, die Info, dass es nur um eher seltene Anwendungsfälle und nicht allgemein gilt, sollte eigentlich im Artikel stehen.
    Aber ok, dafür gibt es ja die Kommentare.

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