Bundesrat für eindeutige Regeln bei Solaranlagen in Schrebergärten
Der Bundesrat hat beschlossen, die Rechtssicherheit für die Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten zu stärken. Auf Initiative Bayerns wurde am 20. Oktober 2023 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes vor, da die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten unklar ist. Derzeit ist weder ausdrücklich erlaubt noch verboten, Solaranlagen in Kleingärten zu nutzen. Die uneingeschränkte Nutzung einer Photovoltaikanlage kann jedoch dazu führen, dass eine Gartenlaube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus betrachtet wird, was in Kleingartenanlagen nicht erlaubt ist.
Um dieses Problem zu lösen, schlägt der Gesetzentwurf vor, Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Dadurch würde die Nutzung einer solchen Anlage keinen Einfluss mehr darauf haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.
Der Gesetzentwurf wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, die dazu Stellung nehmen wird. Wenn das Gesetz vom Parlament verabschiedet wird, wird sich der Bundesrat erneut damit befassen.
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vernüftige Lösung, einem Bekannten von mir würde es freuen, er hat genau das Problem.
Der Kleingartenverein will keine Solaranlagen sehen, aber nirgendwo steht, das die verboten währen.
Einige der Gartenbesitzer haben sich deswegen auch Balkonanlagen auf die Hütte geschraubt um Kleingeräte betreiben zu können, unabhängig vom Stromanschluss.
Wie laufen denn die Balkonanlagen im Schrebergarten, wenn der gesetzlich geforderte NA-Schutz aktiv ist (Dye-Gate)?
Hintergrund ist ja, das der 08/15-Schrebergarten gar keinen Stromanschluss haben darf, und der Sinus-Generator aus den transportablen Batterie-Generatoren 50,7 Hz (erhöhte Netzfrequenz) liefern muss(!), damit eben die (Solar-) Wechselrichter das erkennen und sich nicht einschalten…
Oder sind das alles ehemalige von DYE 😉 …
Der autarke Schrebergärtner (wie auch jeder verständige andere Anlagenbetreiber) nimmt ein paar Mark mehr in die Hand und kauft einen Inselwechselrichter.
Wenn der Gesetzentwurf durch ist, werden einige Kleingartenvereine ihre Satzungen ändern müssen. Auch Kommunen, die ihren Bürgern gemeindeeigene Grundstücke zur Nutzung als Kleingarten verpachten, werden vermutlich betroffen sein.
Als Nächstes wird dann die Errichtung von Solaranlagen über den Beeten von Kleingärten, auf Initiative des Freistaat Bayern, bundesgesetzlich geregelt. Da der Fortschritt im Kleingartengesetz eine untergeordnete Rolle spielt, kann man diese Regelungswut nahezu unendlich fortsetzen. Hauptsache Bundestag und Bundesrat können sich nicht um Gesetze kümmern, die wirklich notwendig wären und den Anforderungen des Freistaat Bayern widersprechen könnten.
Und immer dran denken – das Bundeskleingartengesetz stammt in großen Zügen unverändert aus dem Jahre 1932-33 … da was zu verändern ist ungefähr so einfach wie einem Elefanten das Step-Tanzen beizubringen (mein Onkel hat so ein Kleinod, und der kennt die Hürden, die in diesem Gesetz verbaut sind).
Deren Lobby ist so gewaltig, da hat sich seit langen auf auf größeres Drängen hin noch nie was verändert…
Wir brauchen eine EU-Verordnung und ein europäisches Amt für Klein- und Grabelandgärten! Das wäre der zielführendste Weg, dem überalterten Bundeskleingartengesetz den Gar auszumachen.
Endlich mal Klarheit. Dadurch dass die Lauben eh gepachtet sind und es ringsherum genügend Abstand zur nächsten Laube gibt, sollte die Gefahr auch relativ gering gehalten sein, wenn doch mal etwas „schief geht“.
Was man derzeit erlebt ist ja tatsächlich eher Wildwuchs. Nach dem Prinzip „wo kein Kläger“…
Ist ja bereits jetzt so, dass auf den Hütten des Kleingartenverbandes, dem ich angehört hatte, Photovoltaikanlagen seit Jahren benutzt werden.
Teilweise auch deshalb, weil es keinen Stromanschluss gibt und irgendwie die Akkus dennoch geladen werden wollen.
Kommt immer auf den Vorstand an – der im Schrebergarten meines Onkels lässt die Module zu, wenn diese nicht vom Weg aus zu sehen sind.
Er hat Glück, der Weg geht bei ihm im Norden vorbei – seine Module sind auf der Südseite der Laube.
Der Nachbar gegenüber hat Pech, der hat dazu im Norden noch Bäume stehen …
Schönes Ki generiertes Bild.
Haha das wollte ich auch eben sagen. Zum Glück sind wir momentan noch in der Phase, dass sich KI-generierte Bilder noch relativ schnell und eindeutig als solche identifizieren lassen. Das hilft zumindest in der Übergangsphase, um das Bewusstsein/die Wahrnehmung für solche Dinge bei einem breiten Teil der Bevölkerung angekommen ist.
Da hätten die dort auf dem Bild zu sehenden PV-Module aber allesamt den letzten Hagel in Benediktbeuern mitgemacht – so „verbeult“ wie diese sind 😉