Bundesnetzagentur sanktioniert über 15 Millionen unerlaubte Produkte

Photo by John Cameron on Unsplash (Unser Symbolbild für Elektroschrott)

Die Bundesnetzagentur hat laut eigener Aussagen 2022 mehr als 15 Millionen Produkte sanktioniert, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Funkstörungen verursachen können oder erhebliche formale Mängel aufweisen. Im Jahr 2021 hat die Bundesnetzagentur fast 23 Millionen Produkte vom Markt genommen.

Die Online-Marktüberwachung hatte im vergangenen Jahr mehr als 2.600 auffällige Angebote identifiziert und von den entsprechenden Verkaufsplattformen gelöscht. Davon waren mehr als 13 Millionen Geräte betroffen.

Überraschend wirkt der Spitzenreiter: Mit über 3,2 Mio. Einheiten lagen Lichteffektgeräte für den privaten Bereich wie z. B. Blitzwürfel oder Discokugeln auf dem ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Neben einer oft fehlenden CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung wurde festgestellt, dass funkgesteuerte Geräte häufig in unzulässigen Laserklassen arbeiten.

Den zweiten Platz belegten auffällige Energiespargeräte mit einer Stückzahl von fast 2,8 Mio. Die Geräte mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion wiesen sichtbare formale Mängel auf, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner. Bereits Ende 2022 hatte die Bundesnetzagentur vor Geräten gewarnt.

Handsender oder Funkfernbedienungen erreichten mit einer Stückzahl von über 2 Mio. den dritten Platz. Grund für eine Sperrung war oft eine unzulässige Frequenznutzung innerhalb militärischer Frequenzbereiche.

Die geprüfte Anzahl von Gerätetypen im Einzelhandel belief sich im Jahr 2022 auf 3.296. Die Agentur hat insgesamt 23 Vertriebsverbote erlassen und 1.145 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf eine Stückzahl von 1,72 Millionen Geräten.

Auffällig waren u. a. Batterieladegeräte, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen können. Ein weiteres wichtiges Beispiel sind smarte Funksteckdosen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten, weil Stromschlag- oder Brandgefahr besteht.

Auch zur Überprüfung beim Zoll gibt es Zahlen, die vermutlich viele von euch höher getippt hätten: Der Zoll hat 2022 rund 4.800 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. Aufgrund vielfältig identifizierter Mängel wurde in rund 91 Prozent der Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt. Insgesamt waren mehr als 720.000 Produkte von einer Einfuhrsperre betroffen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. > wiesen sichtbare formale Mängel auf, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner

    Das ist so lächerlich. Ich musste auch mal beim Zoll antanzen, wegen eines Nitecore Ladegeräts.Das wurde dann ausgepackt und mir wurde erst Mal gesagt, dass das beschlagnahmt werden muss, weil keine deutsche Anleitung dabei sei. Als die dann doch gefunden wurde, wurde der fehlende europäische Ansprechpartner bemängelt. Witzig, dass die Dinger bei Amazon 1:1 so verkauft werden mit den selben Dokumenten, aber da juckt es niemanden. Naja am Ende durfte ich es dann doch mitnehmen.

    • Das ist keinesfalls lächerlich!
      Versuche mal defekte Ware nach der Kaufabwicklung über China zu reklamieren.
      Das klappt gerade mal in 3 von 10 Fällen reibungslos.
      Die halten sich an keine Regeln die hier in Deutschland gültig sind,
      Selbst die CE Kennzeichnung ist viel zu schwach, für diese Geräte die Leib und Leben gefährden können.
      Es müsste sogar noch viel stärker kontrolliert und sanktioniert werden.

      • Mira Bellenbaum says:

        Hast Du den Kommentar bis zu Ende gelesen,
        und verstanden?

        Und, wer direkt in China bestellt, ist sich des Risikos bewusst.
        Man muss nicht alles und jeden in Watte packen!

        • Mira Bellenbaum says:

          Nachtrag!
          Apropos CE-Kennzeichnung, die kann man kaufen, ist somit kein Sicherheitsmerkmal,
          sondern Geldmacherei.

          • Kaufen höchstens im Sinne von der Dienstleistung, dass jemand die Erklärung fertigstellt und sich mit den Richtlinien beschäftigt.

            Ansonsten gibt die CE-Konfirmitätserklärung direkt der Hersteller heraus. Das ist ja keine Prüfung, sondern lediglich eine Erklärung, dass das Produkt den gültigen Normen und Richtlinien entspricht. Mehr nicht. – Und gerade hier lügen die „Nicht-EU Hersteller“ sehr gern, was man an den Produkten oder deren Support merkt.

        • Achso… mein Nachbar, der den Schrott in China bestellt, ist sich also bewusst, dass nicht nur seine Bude abbrennt sondern meine gleich mit?

          Ich glaube du hast den Sinn nicht verstanden warum es verboten ist.

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