Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht bei Online-Einkäufen zur Weihnachtszeit

Die Bundesnetzagentur mahnt in einer aktuellen Mitteilung zur Vorsicht bei Online-Einkäufen zur Weihnachtszeit. Dabei geht es nicht, was man auch hätte erwarten können, um Fake-Shops, sondern um den Dauerbrenner smarte Spielzeuge und andere vernetzte Alltagsgegenstände. So gibt es da allerlei Produkte mit versteckten Kameras oder Mikrofonen, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen können. Diese sind allerdings in Deutschland ausdrücklich verboten.

So können derlei Accessoires ihre Aufnahmen dann gerne mal per WLAN oder Bluetooth direkt an andere Empfangsgeräte übertragen. Auch smarte Brillen sind möglicherweise in Deutschland nicht erlaubt, wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen. Hier unterstellt man dann einen Eingriff in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung. Selbst manche Saugroboter können verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen könnten. Entscheidend ist, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen lassen. Die Bundesnetzagentur prüft in diesem Bezug derzeit mehrere Produkte am Markt.

Geht alles noch weiter, denn selbst Futter- und Leckerli-Automaten für Haustiere können verboten sein, wenn sie über eine sendefähige Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen und die Aufnahmesituation für betroffene Personen nicht eindeutig als solche erkennbar ist. Als „besonders heimtückisch“ bezeichnet die Bundesnetzagentur Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und übertragen können. Hier fielen der Behörde kürzlich etwa mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen auf.

Darauf sollten Verbraucher laut Bundesnetzagentur achten:

  • Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  • Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
  • Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden?

Ist all das der Fall, dann ist das Produkt in Deutschland verboten. Hier rät man auch an, die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps genau zu prüfen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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10 Kommentare

  1. Nikolai Dumitru says:

    Die Geräte sind in Deutschland nicht verboten, sondern deren Benutzung für illegales abhören.

    Bunddsnetztagentur soll sich lieber um illegale chinesische Fake Shops und deren Steuerhinterziehung in Deutschland kummern.

    Da fällt mir Ali Express, shine etc ein.

    • äh, keine Ahnung, wie der Kram offiziell heißt, aber es gibt seit einer Weile automatische Einziehung der Steuern und Abführung durch den Händler/Verkäufer und als noch nicht viele den Prozess durchlaufen hatten sah es ziemlich dünn aus mit dem Angebot bei AliExpress…
      ähnlich wie dein Informationsstand, oder?

      und zu den Geräten… da steht doch klipp und klar, dass der Vertrieb solcher Geräte hierzulande verboten ist und du stellst dich hin und sagst dem wäre nicht so? Verstehe ich dich nur nicht oder was ist los? Zu sagen „ja, aber die 99 Funktionen darf man eigentlich nicht nutzen, nur die eine hier, für die man es vermutlich eigentlich angeschafft hat, dir geht leider nicht, sorry“ … Ehm, ne.

    • immer wenn du damit Dritte, ohne deren Wissen filmst oder aufnimmst, sind die Teile verboten.

    • Neben der Benutzung ist es auch verboten und sogar strafbar, solche Telekommunikationsanlagen herzustellen oder auf dem Markt bereitzustellen (§§ 8 Abs. 1, 27 Abs. 1 Nr. 3 TTDSG). Auch der bloße Besitz und die Einfuhr nach Deutschland sind verboten (§ 8 Abs. 1 TTDSG).

      • Es geht um Geräte, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Da gehören Überwachungskameras und Babyphone nicht dazu, da ist der Zweck klar.

  2. Hey, sagt mal, neuerdings muss ich auf dem Smartphone neuerdings immer zweimal oder öfter auf den „Schreibe einen Kommentar“ Button am Ende des Blogbeitrags tippen (den man ja auch nutzen muss um überhaupt die Kommentare lesen zu können), inklusive anschließendem Neuladen und nach unten scrollen um es nochmals zu probieren. Gegebenfalls die „Newsansicht“ wenn man von Google News kommt? wie auch immer… kann man da was dagegen machen, ist das bekannt? Danke

  3. Warum der Fokus auf „funkfähig“ bzw. „kabellos“?
    z.B. eine kabelgebundene Wanduhr (gleich mit PoE) wäre doch sicher ebenso unzulässig?

  4. Ist das noch die Bundesnetzagentur oder die Verbraucherzentrale?

  5. Die Geräte zählen als „ver­bo­te­ne Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­la­gen“, damit wäre doch die Bundesnetzagentur zuständig, oder? Und auch der Verbot ist ja im „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ (TTDSG) definiert:
    [zitat]
    Es ist verboten und sogar strafbar, solche Telekommunikationsanlagen herzustellen oder auf dem Markt bereitzustellen (§§ 8 Abs. 1, 27 Abs. 1 Nr. 3 TTDSG). Auch der bloße Besitz und die Einfuhr nach Deutschland sind verboten (§ 8 Abs. 1 TTDSG).
    [/zitat]

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