Bundeskriminalamt hat bisher 7.500 Fälle von Hass im Netz geprüft

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bisher 7.500 Fälle von Haus um Netz überprüft, wie ein Sprecher der Behörde gegenüber den Kollegen vom Redaktionsnetzwerk Deutschland bestätigt hat. Die dafür zuständige Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) gibt es seit dem 1. Februar 2022. Das Gros der Inhalte sei am Ende jedoch tatsächlich strafrechtlich relevant gewesen. Dies betraf am Ende rund dreiviertel der gemeldeten Inhalte.

In 77 % der abschließend bearbeiteten Fälle konnte die ZMI dann auch eine zuständige Strafverfolgungsbehörde in einem Bundesland feststellen und die vorliegenden Daten weiterleiten. Von dort sollte dann gegen die mutmaßlichen Urheber der jeweiligen Inhalte weiter ermittelt werden. Ob und wie es weitergegangen ist – darüber liegen der ZMI bzw. dem BKA dann aber keine Informationen vor, weil die Zuständigkeit damit endet.

Nach einer Gesetzesänderung bzw. nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sind digitale Netzwerke dazu verpflichtet, strafbare Inhalte, dem BKA zu melden. Sie dürfen sie also nicht wortlos löschen und es dabei belassen, sollte möglicherweise etwa der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein. Der große Erfolg hat sich aber bisher beileibe nicht eingestellt. So rechnete das BKA eigentlich mit jährlich ca. 150.000 neuen Strafverfahren.

Warum ist es nicht dazu gekommen? Nun, große Plattformen bzw. deren Anbieter wie Google, Meta, TikTok und Twitter haben gegen spezifische Bestimmungen des Gesetzes bereits Klagen eingereicht. Deswegen haben die großen Anbieter bisher keine Meldungen an das BKA bzw. die ZMI gereicht. So stammen die erwähnten Meldungen zu 7.500 Fällen allesamt von anderen Stellen – etwa „Hessen gegen Hetze“, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen oder auch der Meldestelle Respect der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg.

Ich hatte dabei ja schon darüber berichtet, dass ein noch schärferes Vorgehen folgen könnte: So setzt sich das Bundesjustiz­ministerium dafür ein, dass insbesondere Wiederholungstäter in sozialen Netzwerken verpflichtend gesperrt werden sollten. Technisch dürfte sich das aber in vielen Fällen und im Zeitalter von VPN-Anbietern nur recht schwer realisieren lassen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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34 Kommentare

  1. Lässt sich da nichts mit der Hardware ID und einem Provider-/ SuperCookie machen?

    • No, da reicht doch schon in ein öffentliches Netz reinzugehen oder sich ein anderes Handy zu nutzen.

  2. Und was genau Hass (eine Emotion) ist, dass weiß nur ihre Bundesregierung……

    • Zum Mord und Körperverletzung aufrufen oder Dieses zu belohnen, ist keine Emotion!

      • Oder wenn man dazu auruft Straftaten zu begehen, zB Verkehrteilnehmer zu nötigen, so wie es die „Klimakleber“ tun.

        • Fun fact: Beide Beispiele (Rosas + Ihre) sind bereits Straftaten.

          Es geht also gerade nicht um Solches, sondern wohl eher um das Unterbinden unbotmässiger Äusserungen. Wie formulierte es Sawsan Chebli am 11.04.2023 in der Tagesschau(!) doch ganz offen?
          »Über 90% meiner Anzeigen laufen ins Leere. Ich krieg‘ immer von den Gerichten zurück […] „Das handelt sich um eine Meinungsfreiheit“ und vieles mehr und das muss endlich ein Ende haben«

      • Das sind Straftaten die vom Gesetz her seit fast 100 Jahren abgedeckt sind. Nennt sich § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten.
        Also nochmal was ist jetzt die genaue Existenz Berechtigung dieser Meldestelle für Hass? Und was ist genau die Definition von Hass?

    • https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/

      „Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt zielt aber nicht nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.
      „Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen.“

      Die Verantwortlichen haben schon eine genaue Vorstellung was Digitale Gewalt alles sein kann.

      „Wir haben das Bundesjustizministerium gefragt, ob das Gesetz gegen digitale Gewalt gegen alle oder nur gegen manche Verletzungen „absoluter Rechte“ vorgehen will und ob darunter auch Immaterialgüterrechte fallen. Eine Sprecherin bestätigt, dass sich das Auskunftsverfahren auf „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken“ soll. „Das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen.“

      Und das Ergebnis führt zu einer totalen Überwachung und einer Selbstzensur die absolut schädlich für eine Demokratie ist.

      • Und die Lemminge laufen da mit, ohne es zu erfassen. Tja kritisches Nachfragen, ist bald auch einfach „Hass“

      • Digitale Gewalt ist alles das was den Regierenden, Mächtigen und Bonzen schadet oder nicht ihrer Meinung entspricht. Das Instrument „Hassrede“ wurde in der schlimmsten Zeit unseres Landes dazu benutzt, um politische und ideologische Gegner zu unterdrücken und auszuschalten. Allein das man diesen Begriff heute wieder benutzt ist erschreckend. Nicht alles ist gleich Hassrede. Wenn ich eine schräge Meinung habe und anderen bewusst auf die Füße trete, darf ich nicht allzu mimosenhaft sein und muss den Gegenwind ertragen. Leider haben die jungen Leute heute aber sehr nah am Wasser gebaut und kommen mit Kritik nicht klar.

    • Nö, das StGB. Und es geht nicht um besonders aufgebrachte Reaktionen, sondern um (Achtung, Zitat!) „strafbare Inhalte“. Das sind also Äußerungen, wofür man auch in der realen Welt da drauẞen eine Anzeige kassieren würde. Die oft bemühte Forderung danach, nix zu verschärfen sondern einfach das bestehende Strafrecht zu nutzen, wurde also umgesetzt.

    • Der war gut… Du könntest dich noch mal mit den Gesetzen auseinandersetzen und damit, wie unser Rechtsstaat funktioniert. Das niemand dafür bestraft wird, dass er jemand anderen hasst, ist ja wohl klar!

    • Der war gut… Du könntest dich noch mal mit den Gesetzen auseinandersetzen und damit, wie unser Rechtsstaat funktioniert. Das niemand dafür bestraft wird, dass er jemand anderen hasst, ist ja wohl klar!

    • Schade dass Du nicht weist was als Hass im Netz bezeichnet wird, du aber trotzdem kommentierst und dann noch so ein Unsinn.

      JEDER kann sich schlau machen und die einzelnen Straftatbestände herausfinden.

      Hass im Netz (und ausserhalb) kann strafrechtlich belangt werden wenn eine oder mehrere Straftatbestände erfüllt sind:
      Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen (§ 282 StGB).

      Verhetzung (§ 283 StGB).

      Verleumdung (§ 297 StGB).

      Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB).

      Üble Nachrede (§ 111 StGB).

      Beleidigung (§ 115 StGB).

      Das ist alles sehr konkret geregelt.

      • Eben, das ist alles schon geregelt – dafür braucht es kein neues Gesetz.
        Warum also macht man Eines?

      • Na prima. Dann lass das doch mal einfach beim Namen nennen und nicht als „Hass“ verschleiern. … weil das ist Propaganda.

        Was spricht deiner Meinung nach dagegen, z.B. Verhetzung, Verleumdung, Belästigung, üble Nachrede und Beleidigung einfach als das zu bezeichnen was es ist, statt irgendwelche Emotionen zu unterstellen?

        • Okay, dann schreiben wir also z.B. in der Überschrift des Artikels: „Bundeskriminalamt hat bisher 7.500 Fälle von Verhetzung, Verleumdung, Belästigung, üble Nachrede und Beleidigung und weitere im Netz geprüft.“

          Was hast du davon? Dass sich Alltagssprache von juristischen Tatbeständen unterscheidet ist ja nun nichts neues, oder?
          Es ist doch so, dass unter „Hass im Netz“ wohl jeder weiß, was gemeint ist. Also alles gt!

          • Das täuscht, bzw. ist ein rhetorischer Trick:
            Begriffe werden immer häufiger und schneller mit neuen Bedeutungen unterlegt (siehe „Rassismus“* oder „Nazi“**).

            Jeder anständige Mensch ist gegen Rassismus (oder eben gegen Hass) – aber in der klassischen Definition. Indem man die Bedeutung der Begriffe verschiebt und/oder immer weiter ausweitet soll völlig Legales, von Art. 5 GG Gedecktes, dämonisiert werden, unsagbar werden.

            * der heute schon für eine falsche Frage vorgeworfen wird: Erinnern Sie die #vonHier-Kampagne? Die Frage „Woher kommst“ Du wurde plötzlich als „rassistisch“ gebrandmarkt

            ** dereinst ein Anhänger der NSDAP, ein Befürworter ihrer Gräueltaten – heute ein AfD-Sympathisant, ja selbt die FDP musste sich nach der Kemmerich-Wahl in Thüringen so beschimpfen lassen

            • Dieses hier. Wer glaubt, die „Hass“ sei eine folgenlose Sprachvereinheitlichung hat einfach die letzten 20 Jahre Debatte um hate speech und hate crime vollkommen verschlafen.

              … oder tut so als würde er schlafen. Das hat man ja auch, also Leute die in jeder Kommentarspalte erneut zum ersten mal hören, dass sie autoritäre Konzepte pushen und dann ganz überrascht antworten, dass sie das noch nie gehört haben und doch wirklich vollkommen abwägig ist. 😀

  3. MeinNametutnichtszurSache says:

    Und wie viele sind jetzt diese „abschließend bearbeitenden Fälle“?

  4. Das sind alles nur kleine Schritte hin zur digitalen Berliner Mauer.

    Wir haben insgesamt einfach mal wieder richtig viel Glück, dass das autoritäre Klima in Deutschland so spät erst wieder anzieht. Wir haben durch dieses Glück auf geradezu unfaire Weise viel mehr Freiheit im Internet erlebt als z.B. die Menschen in China, Indien oder weiten Teilen Afrikas.

    • Nur das dich bei einer „Grenzüberschreitung“ halt niemand abknallt, sondern nur anzeigt und dir damit im Rahmen eine rechtsstaatlichen Verfahrens eben sogar noch alle Möglichkeiten, dich zu „wehren“, lässt.

      • Und über die Great Chinese Firewall kommt man auch ganz ohne mongolisches Reiterheer. Lern halt was eine Metapher ist. 😀

    • Naja, das autoritäre Klima zieht aber nicht nur im Internet an. Wenn man bedenkt, dass die Bundesrepublik seit ihrer Gründung überwiegend von konsevativen Parteien regiert wurde, muss man sich doch darüber wundern, dass gerade die weniger oder nicht konservativen Kräfte die Daumenschrauben gewaltig anziehen und das auf vielen Gebieten. Oft wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht, wenn es der eigenen Sache dient. Da werden dann die lächerlichsten Ereignisse plötzlich zu Hassrede und Verbrechen. Deutschland macht keinen Spaß mehr, höchste Zeit die Zelte abzubrechen und sich ein Plätzchen außerhalb der EU zu suchen.

  5. Bambusbirne says:

    Ich glaube nicht an „Hass“ im Netz.
    Meine Devise ist „sind sie zu stark bist du zu schwach“. Mein Gott, und sollte mir mal jemand tatsächlich auf’n Keks gehen, dann wird er gemutet, gebannt oder ignoriert. Oder alles gleichzeitig. Bunte Pixel und Leute die was weiß ich mit meiner Mutter anstellen wollen, sind mir sowas von egal. Die lache ich aus.

    • Das versteht aber keiner, der nicht zur Jahrtausendwende am Leben oder im Netz war. Unser einer hat den größten Mist erzählt und erzählt bekommen. Beleidigungen und bedrohungen die über alle Grenzen gingen. Wir wussten aber, sobald der Rechner heruntergefahren wurde, war es vorbei. Die Kinder von heute, schicken sich aber alles mit Namen, Adressen, Bildern, Rufnummern und und und. Wir sind halt in einer Zeit im Netz groß geworden, in der Klarnamen verpönt und unerwünscht waren. Ganz zum Ärger von sensibelchen und dem Gesetzgeber.

  6. Und wieviele von den 7500 Fällen waren das tasächlich auch strafbewerte Fälle also von den 7500 Fällen kamen ja nur 77% überhaupt zur weiteren Anzeige, also ein Virtel waren bereits von vornerein Fasle Psoitive und von den 77% wieviele waren da tatsächlich „echte“ strafbare Handlungen?

    Was wir also haben waren 7500 Fälle von Denunzianten, wovon fast ein Viertel als unbewiesene Verleumdung rausgefallen sind, sind da die Denunzianten dann verurteilt worden? Verleumdung ist auch eine Straftat!

  7. 7.500 Fälle? Pfff. Amateure. Haltet mal kurz mein Bier.

    Wie hoch war noch gleich die Weltbevölkerung?

    „Ich hasse alle. Auch mich. Abgrundtief.“

    So, jetzt sind es 7,97 Milliarden Fälle von Hass. 😉

  8. Zu den Kommentaren fällt mir nur noch – frei nach Silone – ein: Wenn der Faschismus zurück kommt, wird er nicht sagen „ich bin der Faschismus“, sondern „Hab dich mal nicht so, du Denunziant“.

    Grob zusammengefasst: Allgemein eine unbestimmte Gruppe „Umweltsau“ zu nennen geht gar nicht, aber Mord- und Gewaltandrohungen oder grobe Beleidigungen gegen einzelne sind nicht so schlimm. Und wer sich wehrt ist dann wahrscheinlich volkszersetzender Denunziant. Täter-Opfer-Umkehr nennt man das glaub ich.

    • Du kannst nicht einfach einen Satz erfinden und dann sagen er sei frei nach Silone. 😀

    • Was Sie betreiben ist billige Propaganda, eine Art „Strohmann“, das böswillige Verdrehen von Aussagen.
      Gerne erneut: „Mord- und Gewaltandrohungen oder grobe Beleidigungen gegen einzelne“ sind bereits strafbar, dafür braucht es kein neues Gesetz.

      Den Initianten und Ihnen geht es also um ganz Anderes, sie behaupten wahrheitswidrig eine Strafbarkeitslücke, um die Grenzen des Sagbaren zu verschieben, die Meinungsfreiheit einzuschränken.
      Oh, und natürlich als trojanisches Pferd, um die Vorratsdatenspeicherung doch noch einzuführen. Auch die Abmahnindustrie ist Nutzniesser*.

      *„Justizminister Marco Buschmann will umfassend Auskunftsansprüche ausweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, Messenger und private Inhalte.“
      https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/

    • Noch ein Linktipp („EIN Meldeportal für Alles!“) für Sie, da werden Sie geholfen!
      https://denuncio.de/

    • „Wir brauchen eine harte und tiefgreifende Verhaltenskontrolle eines jeden einzelnen damit wir eine Gesellschaft freier Bürger sein können.“

      Frei nach Ole. 🙂

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