Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Sky und DAZN ein
Wie das Bundeskartellamt per Pressemitteilung bekannt gegeben hat, so wird das Verfahren gegen Sky und DAZN eingestellt. Angestoßen wurde die Untersuchung durch die Vergabe der Übertragungsrechte an der Champions League. So hatte es zunächst einen Verdacht auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen gegeben.
So hatte man den Verdacht, dass Sky und DAZN schon im Vorfeld der Rechtevergabe für die Saisons 2018/2019 bis 2020/21 vereinbart hatten, die Übertragungsrechte für Deutschland untereinander aufzuteilen. Die Rechte wurden nämlich zunächst an allen Spielen von Sky allein erworben. Im Anschluss wurde ein Teil der Spiele im Wege der Sublizenzierung an DAZN abgetreten. Die Rechtevergabe hatte unter anderem zur Folge, dass im Free-TV keine Live-Übertragungen der Champions League mehr gezeigt wurden.
Laut dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, verfolge man die Sache aber nicht weiter. Aufgrund der Corona-Krise sei kaum absehbar, wie sich der Markt rund um Fußballübertragungen weiter entwickele. Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären deshalb laut Mundt derzeit mit zu vielen Unsicherheiten behaftet.
Dazu stellte man klar: Im Gegensatz zu Vereinbarungen im Vorfeld der Rechtevergaben, sind Kooperationen der Sender im Nachgang zu den Ausschreibungen und Rechtevergaben kartellrechtlich unter bestimmten Umständen erlaubt.
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