Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Audible/Amazon und Apple ein

bundeskartellamtDas Bundeskartellamt will sich die Geschäfte von Apple und dem Amazon-Unternehmen Audible mal genauer anschauen. Hier will man genauer prüfen, ob es eine Vereinbarung zwischen den beiden Firmen bezüglich dem Angebot von Hörbüchern gibt. Das Verfahren erfolgt laut Aussagen von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, nach Beschwerde durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Diese kritisieren verschiedene Verhaltensweisen des Amazon-Unternehmens Audible – unter anderem die exklusive Belieferung des iTunes-Store von Apple. Zudem stehe das Bundeskartellamt im engen Kontakt mit der Europäischen Kommission, der diese Beschwerde ebenfalls vorliegt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Die beiden Unternehmen haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Daher sehen wir uns veranlasst, die Vereinbarung zwischen diesen beiden Wettbewerbern im Hörbuchbereich genauer zu prüfen. Es muss sichergestellt sein, dass den Hörbuchverlagen für den Absatz ihrer digitalen Hörbücher hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung stehen.

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2 Kommentare

  1. Es ist also schlimm dass man Audible Inhalte auch im iTunes Store kaufen kann? Da könnte man sich auch Beschweren dass man Google Play Inhalte nicht bei Amazon kaufen kann. Das Kartellamt hat ja nicht mal gecheckt das es seit Jahren nicht mehr Apple Computer sonder Apple Inc. heisst. Bürokraten und so…

    Dass Audible zur Zeit den Verlagen schlechtere Konditionen aufdrängen will ist eine andere Geschichte. Ist halt Amazon und das passt dem Börsenvereins des Buchhandels nicht.

  2. Audible beliefert Apples iTunes mit Hörbüchern? Sind die dann als mp3s konvertiert, oder wie läuft das dort?

    Verstehe nicht ganz, warum sich das Kartellamt einschaltet. Ist es den Verlagen denn nicht frei gestellt, ihre Bücher auch in eigenen Onlineshops anzubieten, wenn sie ihre Hörbücher auch bei Audible anbieten? Meiner Meinung nach ist jeder Käufer selbst schuld, wenn er sich auf das olle Format von Audible einlässt. Ich mache das aus Prinzip nicht. Selbst wenn es ein exklusives Hörbuch sein sollte, dass Audible selbst produziert hat. Ich kaufe zwar nicht oft Hörbücher. Wenn, dann möchte ich sie aber lieber als mp3 haben. Deshalb habe ich bereits zwei mal ein Hörbuch direkt beim Verlag in dessen Onlineshop gekauft (weiß nicht mehr welche Bücher bei welchen Verlagen). Das ist aus meiner Perspektive also die Entscheidung des Kunden, ob er sich auf Audibles Angebot einlässt oder nicht. Notfalls kaufe ich das Buch auch auf CD und digitalisiere mir das selbst zu Hause. Ohne (funktionstüchtigen*) Kopierschutz ist das ja sogar lt. Gesetz legal.

    (*Funktionstüchtig deshalb, weil ich noch eine ziemlich alte – legale – Version der Software MusicMatch habe, die damals zu Hochzeiten des Kopierschutzes auf Audio-CDs trotzdem alle CDs mit Kopierschutz einlesen und digitalisieren konnte. Und soweit ich informiert bin, gilt das Umgehen eines Kopierschutzes dann als legal, wenn er eben mit legalen gängigen Mitteln umgangen werden kann. Was im Fall meiner MusicMatch Version damit zutreffend sein dürfte.)

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